Erstes FlammeVerte Laboratories Meeting

Am 23.06.2016 fand in Paris beim „Syndicat des Energies Renouvelables“  das erste offizielle FlammeVerte (FV) Laboratories Meeting statt. Auf der Agenda standen eine Präsentation über das FV Label, der RoundRobin Ringversuch zwischen den FV Laboren und die Akkreditierung der Labore durch Eurovent Certita. Ebenso wurde ein „Golden Rules Document“ für die FV Labore erarbeitet und der zukünftige Ablauf sowie wichtige Fragestellungen diskutiert.

Wichtige Informationen für Hersteller

  • Welche Vorteile bietet FlammeVerte?

Das FV Label ist in Frankreich die bekannteste Auszeichnung für Feuerstätten und wird politisch vom Syndicat des Energies Renouvelables unterstützt. Es hat eine sehr große Endkundenbekanntheit und sorgt für eine hohe Marktakzeptanz. Auch für Hersteller, die nicht direkt in Frankreich vertreiben, ist das Label interessant, da die Grenzwerte und insbesondere der 7. Stern mit dem zukünftigen EcoDesign Anforderungen (im Jahr 2022) übereinstimmen. Somit kann man hier seine Produkte dementsprechend auszeichnen. Für reine Produzenten ist das Label ebenfalls interessant, da sich hierdurch einfacher OEM Kunden auf dem französischen Markt gewinnen lassen.

  • Um als Hersteller das FV Label erstmalig zu beantragen, sind drei Schritte notwendig: 
  1. Antragsstellung bei

FlammeVerte

Syndicat des Energies Renouvelables

13-15 Rue de la Baume

75008 Paris

FRANCE

mit einer Präsentation des Herstellers und der Produkte.

Ansprechpartner für die Antragstellung sind Nicolas Audigane und Alexis Errard.

 

  1. Dokumentenprüfung des Herstellers (auch von Prüfberichten) von Eurovent Certita und Beurteilung, ob die Prüfberichte von FV Laboratorien erstellt wurden und darauf basierend eine Klassifizierung nach 5, 6 oder 7 Sternen.

 

  1. „Entry Test“ – Die am höchsten klassifizierte Feuerstätte des Herstellers wird ausgewählt und muss bei einem FV Labor erneut überprüft werden

> wenn die Ergebnisse übereinstimmen, bekommt der Hersteller das FV Label

 

Alle weiteren Feuerstätten des Herstellers werden je nach den Prüfergebnissen aus den Typprüfberichten in 5, 6  oder 7 Sterne eingeordnet. Hat der Hersteller seine Typprüfung bereits in einem offiziellen FV Labor durchgeführt, entfällt der „Entry Test“.

  • Was wird abgeprüft?

Da das Augenmerk von FV auf Einhaltung der Emissionsgrenzwerte liegt, werden alle emissionsrelevanten Prüfungen durchgeführt, keine brandsicherheitstechnischen Prüfungen.

  • Was passiert nachdem ein Hersteller das FV Label erhalten hat?

FV hat zwischen 2013 und 2016 alle Hersteller unter dem Label mit einem „Performance Check“ einer Feuerstätte überprüft, sodass innerhalb dieser drei Jahre jeder Hersteller eine Vergleichsüberprüfung durchführen musste. Ab 2017 soll jeder Hersteller einmal jährlich einer Vergleichsprüfung unterzogen werden. Sollte bei dieser Vergleichsprüfung eine Abweichung der Prüfergebnisse festgestellt werden (sowohl positiv als auch negativ) wird die Feuerstätte hochgestuft oder herabgestuft.

  • Können OEM Produkte das FV Label erhalten?

Wenn die Basisfeuerstätte einen Prüfbericht einer FV Prüfstelle hat, brauchen die OEM Produkte keiner erneuten Prüfung unterzogen werden.

Hat die Basisfeuerstätte keinen Prüfbericht einer FV Prüfstelle, so muss der OEM Kunde ebenfalls einen „Entry Test“ durchführen lassen.

  • Welche Grenzwerte gelten aktuell?

Die offiziellen Grenzwerte finden auf der Homepage http://www.flammeverte.org/

  • Gibt es eine Verschärfung der Grenzwerte?

Die Grenzwerte für die Klassifizierung der Sterne bleiben bestehen. Allerdings werden die geringeren Klassifizierungen nach und nach nicht mehr zugelassen.

2014: 3-, 4-, 5-, 6-Sterne Feuerstätten

2015 5-, 6-, 7-Sterne Feuerstätten

2018: 6-, 7-Sterne Feuerstätten

2020: 7-Sterne Feuerstätten

  • Was passiert mit Altberichten?

Die RRF ist seit dem 18.05.2016 offizielles FlammeVerte Prüflabor. Alle Prüfberichte mit früherem Datum müssen, wenn der Hersteller bereits FV Kunde ist, von der RRF im Auftrag des Herstellers validiert und überprüft werden (administrativ) und ein neuer von FV akzeptierter Prüfbericht erstellt werden. Im Zuge des Entry-Tests für Neukunden ist dieses Verfahren nicht zulässig. Hierfür muss eine erneute Prüfung auf dem Prüfstand durchgeführt werden.

 

Zum Abschluss des Meetings haben sich die Labore darauf geeinigt das „Golden Rules Document“, welches die Prüfvorschriften für FV Labore vorgibt, weiter auszuarbeiten und sich zu der Einhaltung schriftlich zu verpflichten. Des Weiteren soll mindestens einmal jährlich ein Laboratories Meeting in Paris stattfinden.

Wichtige Informationen zur zukünftigen EN 16510

Normenserie EN 16510 „Häusliche Heizgeräte für feste Brennstoffe“

Wir möchten Ihnen noch einmal die aktuellen Informationen zur Umstrukturierung der Feuerstätten-Normen des CEN/TC 295 zu einer neuen Normenreihe EN 16510 für „Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe“  zukommen lassen.

 

Was ist die EN 16510?

Die EN 16510 Teil 1 und der zugehörige Teil 2 werden die EN 13240 für Raumheizer, die EN 13229 für Kamin-/ Heizeinsätze, die EN 12815 für Herde und die EN 12809 für Heizkessel ersetzen. Es ist außerdem beabsichtigt, dass Sie auch die EN 14785 für Pelletfeuerstätten, die EN 15250 für Speicherfeuerstätten sowie die EN 15821 für Saunaöfen ersetzen.

Die Normenteile 1 sowie 2-1 bis 2-4 der EN-16510-Serie befinden sich derzeit in der formellen Abstimmung auf europäischer Ebene.

Die WG 7 arbeitet derzeit an einem Entwurf für den Teil 2-5 „Speicheröfen“ weiter.

Die WG 6 hat die eingegangenen Kommentare zum Teil 2-6 „Pelletöfen“ beraten. Das Einreichen des Normenentwurfes FprEN 16510 Teil 2-6 an CMC für die formelle Abstimmung erfolgte im Mai 2016. Weiterhin wird sich die WG 6 in den nächsten Monaten mit dem neuen NWI (New Work Item) für Pellet/Scheitholz-Kombigeräte beschäftigen.

Bei der Überarbeitung der vorgenannten Europäischen Normen wurden die innerhalb des 5-jährigen Überarbeitungszeitraums enthaltenen Kommentare berücksichtigt.

Dieses Dokument wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und unterstützt grundlegende Anforderungen der EU-Richtlinien.

Die Normenreihe EN 16510, Häusliche Heizgeräte für feste Brennstoffe ist wie folgt aufgebaut:

—        Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren;

—        Teil 2-1: Raumheizer;

—        Teil 2-2: Kamineinsätze einschließlich offene Kamine;

—        Teil 2-3: Herde,

—        Teil 2-4: Heizkessel für feste Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung bis 50 kW;

—        Teil 2-5: Speicherfeuerstätten;

—        Teil 2-6: Raumheizer zur Verfeuerung von Holzpellets.

 

Wie ist der aktuelle Stand der Normung?

Derzeit liegen die Teile 1, 2-1, 2-2, 2-3, 2-4 und 2-6 als vorläufige prEN vor.

Mit einer Veröffentlichung des Normenteil 1 als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union können die Messmethoden aus der EN 16510 verwendet werden. Dies wird voraussichtlich im März 2017 erfolgen. Dieser Normenteil kann aber noch nicht für das Konformitätsbewertungsverfahren herangezogen werden. Die Veröffentlichung der Normenteile 2-1 bis 2-4 sowie 2-6 als harmonisierte Normen im Amtsblatt der Europäischen Union ist auf unbestimmte Zeit durch Einsprüche aus Norwegen und Finnland verschoben. Bereits jetzt bereiten wir uns und unsere Prüflabore entsprechend darauf vor.

 

Was hat die Normenänderung für Auswirkungen?

Die neue Normenreihe unterscheidet sich in ihren Teilen in wesentlichen Punkten von den vorangegangenen Normen, so dass in vielen Fällen Nachprüfungen bis hin zu neuen Typprüfungen erforderlich sind. In jedem Fall ist eine Überprüfung des bestehenden Prüfberichts notwendig, ob dieser und die zugrunde liegende Prüfung den Anforderungen der EN 16510 entsprechen. Ist dies der Fall kann voraussichtlich eine Umschreibung des Prüfberichtes stattfinden. An den Prüfbericht werden ebenfalls neue Anforderungen gestellt.

Wir sind bemüht unsere Prüfungen laufend den Anforderungen der vorläufigen EN 16510 anzupassen, so dass aktuelle Prüfungen den Anforderungen genügen und umgeschrieben werden können. Somit können auch Typprüfungen, die in diesem Jahr vor Inkrafttreten der Normenreihe stattfinden umgeschrieben werden (der zu diesem Zeitpunkt gültige Normenstand wird berücksichtigt).

 

Wie ist der zeitliche Ablauf?

Wie oben bereits erwähnt, können mit der Veröffentlichung des Normenteil 1 als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union die Messmethoden aus der EN 16510 verwendet werden. Dies wird voraussichtlich im März 2017 erfolgen. Dieser Normenteil kann aber noch nicht für das Konformitätsbewertungsverfahren herangezogen werden. Die Veröffentlichung der Normenteile 2-1 bis 2-4 sowie 2-6 als harmonisierte Normen im Amtsblatt der Europäischen Union ist auf unbestimmte Zeit durch Einsprüche aus Norwegen und Finnland verschoben. Wir bereiten uns intern bereits jetzt darauf vor. Für die Normenreihe EN 16510 hat das zuständige Normungskomitee CEN/TC 295 eine Übergangsfrist von drei Jahren bei der EU-Kommission beantragt. Das Inverkehrbringen gemäß der bisherigen hEN‘s (z.B. EN 13240) wäre bis zum Ende der Koexistenzperiode möglich. Nach Ablauf der Koexistenzperiode brauchen die Feuerstätten eine verbindliche Typprüfung nach der hEN 16510.

Da die Überprüfung eines Prüfberichtes bzw. etwaige Neuprüfungen und die entsprechenden Umschreibungen viel Arbeitszeit in Anspruch nehmen, ist dieser Übergangszeitraum relativ kurz, so dass Sie sich frühzeitig mit der Umstellung beschäftigen sollten.

Gerne informieren wir Sie telefonisch oder stehen Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

 

Ist Ihr Prüfbericht fit für die EN 16510?

Die RRF ist das erste deutsche FlammeVerte-Prüflabor

Als eines von drei Prüflaboren sind wir ausgewählt worden, exklusiv für das französische Label FlammeVerte – Le Label du chauffage au bois (www.flammeverte.org) zu prüfen. Bisher war es nur möglich seine Feuerstätten bei zwei französischen Laboren einer zusätzlichen Prüfung zu unterziehen, um das Label FlammeVerte zu beantragen und den 6. und 7. Stern zu erhalten.

In Zukunft können alle Prüfberichte der Rhein-Ruhr Feuerstätten Prüfstelle GmbH (auch zurückliegende Prüfungen) eingereicht werden, um das Label mit der entsprechenden Kategorie zu erlangen. Für die Anerkennung haben wir eine Vergleichsprüfung mit den beiden französischen Laboratorien absolviert und es wurde ein Audit nach DIN EN ISO/IEC 17025 von der Eurovent Certita Certification in unserem Labor durchgeführt. Die schriftliche Zulassung wurde uns am 13.05.2016 erteilt.

Erfolgreiche Akkreditierung

Die RRF erweitert ihr Prüfungsangebot und erlangt eine flexible Akkreditierung

Nach erfolgreichem Audit durch die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH) freuen wir uns nicht nur über die Aufrechterhaltung unserer Akkreditierung, sondern ebenfalls unseren Akkreditierungsumfang um folgende Produktnormen erweitert zu haben.

Zukünftig können wir auch folgende Produktprüfungen anbieten:

prEN 16510:

Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren

Teil 2-1: Raumheizer

Teil 2-2: Kamineinsätze einschließlich offene Kamine

Teil 2-3: Herde

Teil 2-4: Heizkessel für feste Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung bis 50 kW

Teil 2-5: Speicherfeuerstätten

Teil 2-6: Raumheizer zur Verfeuerung von Holzpellets

DIN EN 1860-1:   Grillgeräte für feste Brennstoffe

DIN EN 14059:   Dekorative Öllampen

DIN EN 16647:   Dekorative Feuerstellen für flüssige Brennstoffe (Ethanol-Feuerstätten)

Im gleichen Zug haben wir in unserer Qualitätspolitik einen weiten Schritt nach vorne gemacht, indem wir eine flexible Akkreditierung für alle akkreditierten Prüfverfahren erhalten haben. Dies ist nur möglich, wenn das Prüflabor die Kompetenz besitzt Revisionen und Neuerscheinungen von Normen oder Richtlinien selbst zu adaptieren bzw. in den Prüfablauf zu integrieren.

Somit gilt unsere Akkreditierung auch für alle Änderungen und zukünftigen Revisionen unserer akkreditieren Prüfverfahren.

EFA Technik Meeting in der RRF in Oberhausen

Am 04.02.2016 trafen sich interessierte Mitglieder der EFA – Europäischen Feuerstätten Arbeitsgemeinschaft e.V. aufgrund der verschiedenen aktuellen technischen Anfragen zu einem Technik Meeting in den Räumlichkeiten der Rhein-Ruhr Feuerstätten Prüfstelle GmbH.

 

Die wichtigsten Tagungsthemen waren:

  • Leistungserklärung
  • CE-Kennzeichnung: Änderungen ab 2016
  • Anschlussbedingungen für Wanddurchführungen
  • Innenraumrichtlinie/Bauartzulassung
  • EFA-Qualitätssiegel für Zubehör in Bezug auf EN16510, Art.15a B-VG
  • BeReal-Projekt und -Zeichen

 

Begrüßen durften wir zu diesem interessanten Meeting Vertreter der Firmen Bullerjan GmbH, Dovre NV, ERLUS AG, Funda Abgastechnik, Hark GmbH, Joseph Raab GmbH, KWK-Plan, Kleining GmbH, Schmid Feuerungstechnik GmbH, SCHOTT AG, Superfire Kamine Vertriebs Ges.m.b.H, Weilburger Coatings GmbH und Westbo i Reftele sowie einen Vertreter des Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e. V.

Der Gesprächsleiter der Runde war Herr Heinrich Göddeke (Geschäftsführer der EFA – Europäischen Feuerstätten Arbeitsgemeinschaft e. V.).

 

Insgesamt können wir auf eine gelungene, interessante und informative Tagung zurückblicken. Auch unsere Gäste waren nach eigenen Aussagen mit dem Ablauf und dem Informationsaustausch zufrieden. Wir haben uns gefreut diese Veranstaltung auszurichten und bedanken uns für das viele positive Feedback.

Wichtige Informationen zur zukünftigen EN 16510

Ist Ihr Prüfbericht fit für die EN 16510?

Wir möchten Ihnen noch einmal die aktuellen Informationen zur zukünftigen Normenreihe EN 16510 zukommen lassen.

 

Was ist die EN 16510?

Die EN 16510 Teil 1 und der zugehörige Teil 2 werden die EN 13240 für Raumheizer, die EN 13229 für Kamin-/ Heizeinsätze, die EN 12815 für Herde und die EN 12809 für Heizkessel ersetzen. Es ist außerdem beabsichtigt, dass Sie auch die EN 14785 für Pelletfeuerstätten sowie die EN 15250 für Speicherfeuerstätten ersetzen.

Bei der Überarbeitung der vorgenannten Europäischen Normen wurden die innerhalb des 5-jährigen Überarbeitungszeitraums enthaltenen Kommentare berücksichtigt.

Dieses Dokument wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und unterstützt grundlegende Anforderungen der EU-Richtlinien.

Die Normenreihe EN 16510, Häusliche Heizgeräte für feste Brennstoffe ist wie folgt aufgebaut:

—        Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren;

—        Teil 2-1: Raumheizer

—        Teil 2-2: Kamineinsätze einschließlich offene Kamine

—        Teil 2-3: Herde

—        Teil 2-4: Heizkessel für feste Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung bis 50 kW

—        Teil 2-5: Speicherfeuerstätten

—        Teil 2-6: Raumheizer zur Verfeuerung von Holzpellets

 

Wie ist der aktuelle Stand der Normung?

Derzeit liegen die Teile 1, 2-1, 2-2, 2-3 und 2-4 als vorläufige FprEN (final draft) vor.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens kann zurzeit nicht genau abgeschätzt werden und uns liegen noch keine offiziellen Mitteilungen vor. Um uns und unsere Prüflabore entsprechend darauf vorzubereiten gehen wir derzeit von einem Inkrafttreten ab Frühjahr 2017 aus.

 

Was hat die Normenänderung für Auswirkungen?

Die neue Normenreihe unterscheidet sich in ihren Teilen in wesentlichen Punkten von den vorangegangenen Normen, so dass in vielen Fällen Nachprüfungen bis hin zu neuen Typprüfungen erforderlich sind. In jedem Fall ist eine Bewertung der vorhandenn Daten des bestehenden Prüfberichts notwendig, ob dieser und die zugrunde liegende Prüfung den Anforderungen der EN 16510 entsprechen. Ist dies der Fall kann ein neuer Prüfbericht nach EN 16510 erstellt werden. An den Prüfbericht werden ebenfalls neue Anforderungen gestellt.

Wir sind bemüht unsere Prüfungen laufend den Anforderungen der vorläufigen EN 16510 anzupassen, so dass aktuelle Prüfungen den Anforderungen genügen und umgeschrieben werden können. Somit können auch Typprüfungen, die im Jahr 2016 vor Inkrafttreten der Normenreihe stattfinden umgeschrieben werden (der zu diesem Zeitpunkt gültige Normenstand wird berücksichtigt).

 

Wie ist der zeitliche Ablauf?

Wie oben bereits erwähnt, gibt es noch kein konkretes Datum für das Inkrafttreten. Wir bereiten uns intern auf ein Inkrafttreten ab Frühjahr 2017 vor. Nach Inkrafttreten wird es eine Übergangszeit geben (beantragt sind 3 Jahre / voraussichtliche Übergangszeit 2 Jahre). Wenn diese Übergangszeit abgelaufen ist, muss die Leistungserklärung eines Bauproduktes zwingend auf einem gültigen Prüfbericht nach EN 16510 basieren.

Da die Bewertung der vorhandenen Daten eines Prüfberichtes bzw. etwaige Neuprüfungen und die entsprechenden Erstellung eines neuen Prüfberichts viel Arbeitszeit in Anspruch nehmen, ist dieser Übergangszeitraum relativ kurz, so dass Sie sich frühzeitig mit der Umstellung beschäftigen sollten.

Gerne informieren wir Sie telefonisch oder stehen Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Vom 24.-26.02.2016 befinden wir uns auf der Messe Progetto Fuoco in Verona. Auch dort bieten wir Ihnen gerne ein persönliches Gespräch an.

Weihnachtsaktionen 2015: RRF unterstützt das Kinder- und Jugendhospiz Balthasar

Weihnachtsspendenaktion für Hospiz-Stiftung Balthasar in Olpe:

 

Die RRF unterstützt mit ihrer diesjährigen Weihnachtsaktion das Kinder- und Jugendhospiz Balthasar in Olpe (Sauerland). Ganz nach dem Leitsatz der Kinder- und Jugendhospiz-Stiftung „Beginne nicht mit einem guten Vorsatz, sondern mit einer kleinen Tat“.

 

Dem Team der RRF war es wichtig, sich in diesem Jahr sozial zu engagieren. In den vorangegangenen Jahren war es uns immer wichtig, die gute Zusammenarbeit mit unseren Kunden mit ausgewählten Präsenten wertzuschätzen. Damit wir im Rahmen unserer diesjährigen Weihnachtsaktion einen möglichst hohen Betrag spenden konnten, wir unsere Kunden aber nicht leer ausgehen lassen wollten, hat das Team der RRF mit viel Einsatz und Freude Weihnachtsplätzchen und gebrannte Mandeln gebacken.

 

Mit dem Kinder- und Jugendhospiz unterstützen wir eine sehr wichtige Einrichtung, welche schwerkranken Kindern und ihren Familien einen Ort des Rückzugs bietet und den Familien nach Diagnose einer schweren Erkrankung unterstützend zur Seite steht. Die wenige Zeit, die den Kindern in ihrem erst jungen Leben noch bleibt, soll mit Freude, Lachen und Glück gefüllt werden.

 

Beim Besuch konnte sich die Geschäftsführung von der tollen Einrichtung und der sehr wichtigen Arbeit der Mitarbeiter überzeugen.

Neuer Prüftechniker in unserer Zweigstelle in Drolshagen

Herr Kevin Schulte, der bereits als Praktikant im Oktober 2014 in unserem Unternehmen tätig war, hat sein Studium Maschinenbau mit dem Abschluss Bachelor of Science erfolgreich abgeschlossen. Für den praktischen Teil seiner Bachelorarbeit hat er ebenfalls Projekte im Prüflabor der RRF begleitet. Wir freuen uns, dass er seit dem 17. August 2015 nach Beendigung seines Studiums als Mitarbeiter im Bereich der Prüftechnik in unserem zweiten Prüflabor in Drolshagen tätig ist. Willkommen im Team!

 

Somit schaffen wir weitere Kapazitäten sowie noch mehr kompetenten Service für Sie.

Herr Schulte steht Ihnen gerne als neuer Kontakt zur Verfügung.

+49 2761 977 94 84

k.schulte@rrf-online.eu

Neuer Prüftechniker im Hauptsitz Oberhausen

Seit dem 01. August 2015 haben wir wieder ein neues Gesicht in unserem Prüflabor in Oberhausen. Wir freuen uns Herrn Patric McGregor als Prüftechniker für unser Team gewinnen zu können. Herr McGregor ist ausgebildeter Ofen- und Luftheizungsbauer und hat erfolgreich ein Studium im Umweltingenieurwesen in der Studienrichtung Klima und Energie mit dem Abschlussthema Holzfeuerung absolviert.

Somit schaffen wir weitere Kapazitäten sowie noch mehr kompetenten Service für Sie.

Herr McGregor steht Ihnen gerne als neuer Kontakt zur Verfügung.

+49 208 60 70 41 -22

p.mcgregor@rrf-online.eu

Sommeraktionen 2015: RRF unterstützt lokale Kindergärten und Vereine

Warnwesten für Oberhausener Kindergärten:

Die RRF unterstützt die Verkehrswacht Oberhausen bei der Initiative Oberhausener Kindergarten- und Vorschulkinder mit Warnwesten auszustatten.

In diesem Rahmen spendet die RRF Warnwesten an Oberhausener Kindergartenkinder.

Damit die Kinder auf ihrem Kindergarten- oder zukünftigen Schulweg gerade im kommenden Herbst und Winter noch besser auffallen, erhielten alle 25 Jungen und Mädchen leuchtend gelb/orangene Warnwesten von der RRF.

Vorne, hinten und an der Seite mit Reflektoren ausgestattet, sorgt das Kleidungsstück künftig dafür, dass die Kinder auf ihrem Kindergarten- oder Schulweg noch etwas sicherer unterwegs sein können.

 

 

Defibrillator für den DJK Adler Union Essen-Frintrop e.V.:

adlerunion

Die RRF beteiligt sich bei der Anschaffung eines Defibrillators für den Verein DJK Adler Union Essen-Frintrop e. V. auf der Bezirkssportanlage „Frintroper Wasserturm“.

84 Profifußballer starben weltweit in den vergangenen fünf Jahren am „Plötzlichen Herztod“ auf dem Fußballplatz. Ein Schritt, um diese Zahl zu verringern, ist die Aufklärung.

Deswegen gibt es neuerdings Schulungen, bei denen die Fortbildungsteilnehmer für das Thema sensibilisiert und über das richtige Verhalten im Ernstfall informiert werden.

Zudem erfolgt eine praktische Einweisung am Defibrillator. So werden die Teilnehmer – zum einen als Helfer und zum anderen als Multiplikatoren, die ihr Wissen im Verein weitergeben können – wichtige Mitstreiter im Kampf gegen den „Plötzlichen Herztod“.

Das Team der RRF freut sich, dass mit der Anschaffung in einem solchen Großverein ein wichtiger Schritt zur Risikominimierung und für das Sicherheitsgefühl der Sportler getan wurde und unterstützt diesen Schritt gerne.