Flamme Verte Laboratories Meeting

Am 16.11.2017 fand dieses Jahr in Paris beim Syndicat des Energies Renouvelables das zweite offizielle Flamme Verte Laboratories Meeting statt. Es wurden wichtige Themen in Bezug auf die Flamme Verte Anerkennung auf der Agenda behandelt. Unter anderem wurde der Vertrag zwischen Syndicat des Energies Renouvelables und den Prüflaboren überarbeitet, die „Charte des Flamme Verte“ für die Hersteller vorgestellt und das Vorgehen bei den sogenannten „Performance Tests“ und Ringversuchen besprochen. Wir haben uns bei den oben genannten Themen für Sie mit unserer fachlichen Kompetenz und unserem Know-how, als eines der führenden Labore, eingebracht.

Insgesamt legen die Vertreter des Labels einen hohen Fokus auf die Qualität und Erfüllung von Emissionsgrenzwerten, nicht nur bei dem „Entry Test“ auf dem Prüfstand, sondern auch bei den Feuerstätten in der laufenden Produktion. In den kommenden Jahren, mit Hinblick auf die ECO-Design Richtlinie 2022, wird es weitere Verschärfungen geben und die Ansprüche an die Hersteller steigen.

Notifizierung

Bauaufsichtliche Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle für Schornsteine, Abgasanlagen, Luft-Abgas-Systeme, Staubabscheider und weitere Bauprodukte

Mit Bescheid vom 26. September 2017 wurde die RRF offiziell vom Deutschen Institut für Bautechnik für weitere Bauproduktgruppen anerkannt. Da wir uns als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle in den letzten Jahren auf dem Markt etablieren konnten, wurden weitere wichtige Bauproduktgruppen in das Portfolio aufgenommen: unter anderem raumluftunabhängige Sammelfeuerstätten sowohl für feste als auch flüssige Brennstoffe, Abgaswärmetauscher, Katalysatoren und Staubabscheider als Hausschornsteine sowie freistehende Schornsteine, Luft-Abgas-Systeme (LAS), Abgasleitungen und Bauteile für Abgasanlagen.

Selbstverständlich bieten wir Ihnen unseren kompetenten Service und fachliches Knowhow auch für diese Bauproduktengruppen in gewohnter Weise an. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für die Prüfung bzw. Fremdüberwachung und Zertifizierung der o. g. Produktgruppen. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.

Erstes FlammeVerte Laboratories Meeting

Am 23.06.2016 fand in Paris beim „Syndicat des Energies Renouvelables“  das erste offizielle FlammeVerte (FV) Laboratories Meeting statt. Auf der Agenda standen eine Präsentation über das FV Label, der RoundRobin Ringversuch zwischen den FV Laboren und die Akkreditierung der Labore durch Eurovent Certita. Ebenso wurde ein „Golden Rules Document“ für die FV Labore erarbeitet und der zukünftige Ablauf sowie wichtige Fragestellungen diskutiert.

Wichtige Informationen für Hersteller

  • Welche Vorteile bietet FlammeVerte?

Das FV Label ist in Frankreich die bekannteste Auszeichnung für Feuerstätten und wird politisch vom Syndicat des Energies Renouvelables unterstützt. Es hat eine sehr große Endkundenbekanntheit und sorgt für eine hohe Marktakzeptanz. Auch für Hersteller, die nicht direkt in Frankreich vertreiben, ist das Label interessant, da die Grenzwerte und insbesondere der 7. Stern mit dem zukünftigen EcoDesign Anforderungen (im Jahr 2022) übereinstimmen. Somit kann man hier seine Produkte dementsprechend auszeichnen. Für reine Produzenten ist das Label ebenfalls interessant, da sich hierdurch einfacher OEM Kunden auf dem französischen Markt gewinnen lassen.

  • Um als Hersteller das FV Label erstmalig zu beantragen, sind drei Schritte notwendig: 
  1. Antragsstellung bei

FlammeVerte

Syndicat des Energies Renouvelables

13-15 Rue de la Baume

75008 Paris

FRANCE

mit einer Präsentation des Herstellers und der Produkte.

Ansprechpartner für die Antragstellung sind Nicolas Audigane und Alexis Errard.

 

  1. Dokumentenprüfung des Herstellers (auch von Prüfberichten) von Eurovent Certita und Beurteilung, ob die Prüfberichte von FV Laboratorien erstellt wurden und darauf basierend eine Klassifizierung nach 5, 6 oder 7 Sternen.

 

  1. „Entry Test“ – Die am höchsten klassifizierte Feuerstätte des Herstellers wird ausgewählt und muss bei einem FV Labor erneut überprüft werden

> wenn die Ergebnisse übereinstimmen, bekommt der Hersteller das FV Label

 

Alle weiteren Feuerstätten des Herstellers werden je nach den Prüfergebnissen aus den Typprüfberichten in 5, 6  oder 7 Sterne eingeordnet. Hat der Hersteller seine Typprüfung bereits in einem offiziellen FV Labor durchgeführt, entfällt der „Entry Test“.

  • Was wird abgeprüft?

Da das Augenmerk von FV auf Einhaltung der Emissionsgrenzwerte liegt, werden alle emissionsrelevanten Prüfungen durchgeführt, keine brandsicherheitstechnischen Prüfungen.

  • Was passiert nachdem ein Hersteller das FV Label erhalten hat?

FV hat zwischen 2013 und 2016 alle Hersteller unter dem Label mit einem „Performance Check“ einer Feuerstätte überprüft, sodass innerhalb dieser drei Jahre jeder Hersteller eine Vergleichsüberprüfung durchführen musste. Ab 2017 soll jeder Hersteller einmal jährlich einer Vergleichsprüfung unterzogen werden. Sollte bei dieser Vergleichsprüfung eine Abweichung der Prüfergebnisse festgestellt werden (sowohl positiv als auch negativ) wird die Feuerstätte hochgestuft oder herabgestuft.

  • Können OEM Produkte das FV Label erhalten?

Wenn die Basisfeuerstätte einen Prüfbericht einer FV Prüfstelle hat, brauchen die OEM Produkte keiner erneuten Prüfung unterzogen werden.

Hat die Basisfeuerstätte keinen Prüfbericht einer FV Prüfstelle, so muss der OEM Kunde ebenfalls einen „Entry Test“ durchführen lassen.

  • Welche Grenzwerte gelten aktuell?

Die offiziellen Grenzwerte finden auf der Homepage http://www.flammeverte.org/

  • Gibt es eine Verschärfung der Grenzwerte?

Die Grenzwerte für die Klassifizierung der Sterne bleiben bestehen. Allerdings werden die geringeren Klassifizierungen nach und nach nicht mehr zugelassen.

2014: 3-, 4-, 5-, 6-Sterne Feuerstätten

2015 5-, 6-, 7-Sterne Feuerstätten

2018: 6-, 7-Sterne Feuerstätten

2020: 7-Sterne Feuerstätten

  • Was passiert mit Altberichten?

Die RRF ist seit dem 18.05.2016 offizielles FlammeVerte Prüflabor. Alle Prüfberichte mit früherem Datum müssen, wenn der Hersteller bereits FV Kunde ist, von der RRF im Auftrag des Herstellers validiert und überprüft werden (administrativ) und ein neuer von FV akzeptierter Prüfbericht erstellt werden. Im Zuge des Entry-Tests für Neukunden ist dieses Verfahren nicht zulässig. Hierfür muss eine erneute Prüfung auf dem Prüfstand durchgeführt werden.

 

Zum Abschluss des Meetings haben sich die Labore darauf geeinigt das „Golden Rules Document“, welches die Prüfvorschriften für FV Labore vorgibt, weiter auszuarbeiten und sich zu der Einhaltung schriftlich zu verpflichten. Des Weiteren soll mindestens einmal jährlich ein Laboratories Meeting in Paris stattfinden.

Die RRF ist das erste deutsche FlammeVerte-Prüflabor

Als eines von drei Prüflaboren sind wir ausgewählt worden, exklusiv für das französische Label FlammeVerte – Le Label du chauffage au bois (www.flammeverte.org) zu prüfen. Bisher war es nur möglich seine Feuerstätten bei zwei französischen Laboren einer zusätzlichen Prüfung zu unterziehen, um das Label FlammeVerte zu beantragen und den 6. und 7. Stern zu erhalten.

In Zukunft können alle Prüfberichte der Rhein-Ruhr Feuerstätten Prüfstelle GmbH (auch zurückliegende Prüfungen) eingereicht werden, um das Label mit der entsprechenden Kategorie zu erlangen. Für die Anerkennung haben wir eine Vergleichsprüfung mit den beiden französischen Laboratorien absolviert und es wurde ein Audit nach DIN EN ISO/IEC 17025 von der Eurovent Certita Certification in unserem Labor durchgeführt. Die schriftliche Zulassung wurde uns am 13.05.2016 erteilt.

Erfolgreiche Akkreditierung

Die RRF erweitert ihr Prüfungsangebot und erlangt eine flexible Akkreditierung

Nach erfolgreichem Audit durch die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH) freuen wir uns nicht nur über die Aufrechterhaltung unserer Akkreditierung, sondern ebenfalls unseren Akkreditierungsumfang um folgende Produktnormen erweitert zu haben.

Zukünftig können wir auch folgende Produktprüfungen anbieten:

prEN 16510:

Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren

Teil 2-1: Raumheizer

Teil 2-2: Kamineinsätze einschließlich offene Kamine

Teil 2-3: Herde

Teil 2-4: Heizkessel für feste Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung bis 50 kW

Teil 2-5: Speicherfeuerstätten

Teil 2-6: Raumheizer zur Verfeuerung von Holzpellets

DIN EN 1860-1:   Grillgeräte für feste Brennstoffe

DIN EN 14059:   Dekorative Öllampen

DIN EN 16647:   Dekorative Feuerstellen für flüssige Brennstoffe (Ethanol-Feuerstätten)

Im gleichen Zug haben wir in unserer Qualitätspolitik einen weiten Schritt nach vorne gemacht, indem wir eine flexible Akkreditierung für alle akkreditierten Prüfverfahren erhalten haben. Dies ist nur möglich, wenn das Prüflabor die Kompetenz besitzt Revisionen und Neuerscheinungen von Normen oder Richtlinien selbst zu adaptieren bzw. in den Prüfablauf zu integrieren.

Somit gilt unsere Akkreditierung auch für alle Änderungen und zukünftigen Revisionen unserer akkreditieren Prüfverfahren.

Prüfung nach 97/23/EG Druckgeräterichtlinie, Art.3, Absatz 2.3, Modul B

Für Bauprodukte, welche unter die Druckgeräterichtlinie fallen (Formel: Druck * Volumen > 50 bar Liter), ist zwingend eine Prüfung nach 97/23/EG Druckgeräterichtlinie, Art.3, Absatz 2.3, Modul B erforderlich. Die Einhaltung der Prüfkriterien wird zurzeit insbesondere durch die Marktaufsichten der Länder Schweiz und Deutschland verstärkt kontrolliert.

Für ein Angebot oder weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Ordner Norwegenprüfung

RRF darf Prüfungen nach Norwegischer Partikelmessmethode durchführen

Mit der Akkreditierung durch die Dakks des RRF-Prüflabores, werden unsere Zulassungs-Prüfungen der entsprechenden Normen NS 3058-1, -2, -3 und NS 3059 für Norwegen anerkannt. Damit sind wir in den kleinen Kreis der Prüfstellen aufgenommen worden, die für Norwegen sowie das Nordic Ecolabel (Nordic Swan) prüfen dürfen.

Flagge UK

DEFRA Prüfung für Großbritannien

In Großbritannien sind durch die DEFRA (Department for Environment, Food & Rural Affairs) smoke control areas festgelegt worden. Um dort Festbrennstoff-Feuerstätten betreiben zu dürfen, wurden gesonderte Emissionsanforderungen in Bezug auf den Feststoffgehalt (Staub) im Abgas festgelegt. Die Prüfmethoden sind im Application Pack „Appliance Exemption from section 21 of the Clean Air Act 1993” aufgeführt. Die Prüfungen durch unser Prüflabor werden vom Ricardo-AEA’s smoke control team anerkannt.

Erfolgreiche Akkreditierung

Erfolgreiche Akkrediterung nach ISO/IEC 17025

Die RRF wurde durch die Deutsche Akkreditierungsgesellschaft GmbH erfolgreich nach ISO/IEC 17025 akkreditiert. Somit ist die Grundlage für die Europäische Notifizierung durch die Europäische Kommission ab dem 01.07.2013 geschaffen.

RRF Akkreditierung: DIN EN ISO/IEC 17025:2005, DAkkS Nr. D-PL-17727-01-00