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Veränderungen der Anforderungen für Einzelraumheizgeräte welche mit gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen oder elektrischer Energie betrieben werden

Ab dem 1. Juli 2025 gilt die Verordnung (EU) 2024/1103, die seit dem 09. Mai 2024 in Kraft getreten ist. Diese legt die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Einzelraumheizgeräten fest. Die bedeutet auch gleichzeitig, dass die seit dem 1. Januar 2018 geltenden Bestimmungen der Verordnung (EU) 2015/1188 außer Kraft tritt. Die Verordnung umfasst konkret Einzelraumheizgeräte, die für den Betrieb mit gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen oder elektrischer Energie ausgelegt sind. Auch welche die über eine indirekt Heizfunktion durch Wärmeübertragung auf ein Fluid zugreifen, sind ebenfalls davon betroffen. Aus den Änderungen lässt sich auch die zukünftige Entwicklung für Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte ablesen.

Der Anwendungsbereich der neuen Verordnung (EU) 2024/1103 erweitert sich gegenüber der bisherigen. So werden nun Einzelraumfeuerungsanlagen für den häuslichen Gebrauch bis 50 kW sowie für den gewerblichen Gebrauch bis 300 kW (statt bisher 120 kW).

Nicht betroffen sind:

  • Einzelraumheizgeräte, die Wärme in einem Kaltdampf- oder Sorptionskreisprozess erzeugen und elektrisch oder mit Brennstoffen betrieben werden,
  • Einzelraumheizgeräte, die ausschließlich für die Verwendung im Freien ausgelegt, geprüft, vermarktet und deklariert werden
  • Einzelraumheizgeräte, deren direkte Wärmeleistung bei Nennwärmeleistung weniger als 6% der kombinierten direkten und indirekten Wärmeleistung beträgt
  • Luftheizungsprodukte
  • Saunaöfen
  • Kochgeräte

Änderungen an den Anforderungen an den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad

Ab dem 1. Juli 2025, gilt der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von mindestens

  • 40,3 % bei Einzelraumheizgeräten mit offener Brennkammer und von Einzelraumheizgeräten mit offener Abgasführung
  • 63,6 % Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer und offener Verbrennung
  • 63,6 % Raumluftunabhängigen Einzelraumheizgeräten

Änderungen an den Anforderungen an die Ressourceneffizienz

Dieser Abschnitt wurde neu hinzugefügt und unter Anhang II Nummer 5 ist für jeden Produkttyp die Liste der Ersatzteile angegeben, die Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigte von elektrischen Einzelraumheizgeräten professionellen Reparaturbetrieben zur Verfügung stellen müssen.

Folgende Anforderungen gelten außerdem für alle Raumheizgeräte.

Besonders für

  • alle Modelle, die ab dem 1. Juli 2025 in Verkehr gebracht werden, müssen die Hersteller zumindest die Fernbedienung als Ersatzteil für professionelle Reparaturbetriebe und Nutzer zu Verfügung stellen
  • Ersatzteile (wie Fernbedienungen), diese müssen mindestens 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen des letzten Geräts des betreffenden Modells verfügbar sein
  • die Hersteller, die sicher stellen, dass die Ersatzteile (Fernbedienungen) mit handelsüblichen Werkzeugen und ohne bleibende Schäden am Heizgerät ausgetauscht werden können
  • während des Zeitraums, in dem Ersatzteile verfügbar sind, sorgen der Hersteller, der Importeuer oder sein Bevollmächtigter für die Lieferung der Ersatzteile innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung. Software- und Firmware-Aktualisierungen sind für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren nach dem Inverkehrbringen des Produkts kostenlos zur Verfügung stellen

Außerdem umfasst werden:

  • Anforderungen an den Hersteller. Professionellen Reparateuren unter bestimmten Bedingungen Zugang zu den Reparatur- und Wartungsinformationen des Geräts zu gewähren
  • Anforderungen an den Hersteller, die sicherstellen, dass die Einzelraumfeuerstätte so konstruiert ist, dass die in Anhang VII der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE – 2012/19/EU) genannten Werkstoffe und Bauteile mit handelsüblichen Werkzeugen entfernt werden können und die Einhaltung der in Artikel 15 Absatz 1 (WEEE) genannten Verpflichtungen.

Änderungen an den spezifischen Ökodesign-Anforderungen an die Emissionen

Stickoxid-Emissionen (NOx) von Einzelraumheizgeräten für flüssige oder gasförmige Brennstoffe dürfen ab dem 1. Juli 2025 120 mg/kWhinput statt den bisher 130 mg/kWhinput nicht überschreiten. Dies gilt für Einzelraumheizgeräte mit offener Brennkammer, Einzelraumheizgeräte mit offener Abgasführung, Einzelraumheizgeräte mit geschlossener Brennkammer und offener Verbrennung, raumluftunabhängige Einzelraumheizgeräte und Einzelraumheizgeräte ohne Abgasführung.

Zu beachten ist, dass in den Normen ein gewichteter NOx-Wert ermittelt wird. Die Verordnungen hingegen beziehen sich auf die Stickoxid-Emissionen (NOx) bei Nennwärmeleistung, der dem Prüfbericht entnommen werden kann.

Die Verordnung EU 2015/1188 gibt keine Angabe für welchen Brennstoff die NOx-Emissionen und der Wirkungsgrad anzugeben sind. Dazu wird in den Guidelines von 2017 aufgeführt, dass die Anforderungen für alle Brennstoffe erfüllt sein müssen, für die das Gerät entwickelt wurde.

Änderungen an den Anforderungen an die Produktdokumentation und -information

Welche Produktinformationen in den Anleitungen für Installateure und Benutzer sowie auf den frei zugänglichen Websites der Hersteller, ihrer Bevollmächtigten und Importeure enthalten sein müssen, ist in Anhang II Nummer 4 festgelegt.

Mitinbegriffen sind:

  • Alle besonderen Vorsichtsmaßnahmen, die bei Montage, Installation oder Wartung des Einzelraumheizgeräts zu treffen sind
  • Informationen über Demontage, Recycling und/oder die Entsorgung am Ende des Lebenszyklus
  • Je nach Produkttyp gelten weitere Produktinformationsanforderungen, die in den Tabellen 1 bis 7 der Verordnung aufgeführt sind
  • Die Betriebsanleitungen können auch zusätzliche Informationen über das Produkt enthalten, die Installateuren und Benutzern nützlich sein können, einschließlich Informationen über die Kompatibilität von Heizgeräten und Steuerungen
  • Separate Steuerungen für die in der Bedienungsanleitung eine Liste der Steuerfunktionen gemäß dem Format in Tabelle 7 enthalten sein muss.

Zusätzlich muss bei Einzelraumheizgeräten ohne Abgasführung und Einzelraumheizgeräten mit offener Abgasführung der Satz „Dieses Produkt ist nicht als Primärheizgerät geeignet“ auf dem Deckblatt des Benutzerhandbuchs, auf der Website des Herstellers und auf der Verpackung angegeben werden.

Technische Dokumentation

Im Hinblick auf das Konformitätsbewertungs- und -prüfungsverfahren muss, falls zutreffend, für ortsfeste Raumheizgeräte und separate zugehörige Steuerungen eine Liste aller gleichwertigen Modelle enthalten. In Anhang II Nummer 6 sind diese näher erläutert, da je nach Produkttyp weitere Elemente und Werte aufzuführen sind.

Bis 2029 wird die Ökodesign-Anforderungen unter Berücksichtigung des technischen Fortschrittes in Bezug auf der Energieeffizienz, Schadstoffemissionen, Korrekturfaktoren, Anwendungsbereich sowie Ressourceneffizienz von der EU-Kommission überprüft werden. Es ist zu erwarten, dass dann die Ökodesign-Anforderungen entsprechen angehoben werden.

Übersicht zu Ökodesign-Anforderungen ab dem 01.07.2025

Gasförmig (Flüssiggas, Erdgas)WirkungsgradNOxPM-StaubOGCCO
Geschlossener Brennkammer und offener Verbrennung, sowie raumluftunabhängige Einzelraumheizgeräte63,6 %120k. A.k. A.k. A.
Offene Brennkammer, Abgasanschluss sowie offene Abgasführung40,3 %120k. A.k. A.k. A.
Geschlossener Brennkammer und offener Verbrennung, sowie raumluftunabhängige EinzelraumheizgeräteInfo: „Dieses Produkt ist nicht als Primärheizgerät geeignet“
Offene Brennkammer, Abgasanschluss sowie offene AbgasführungInfo: „Dieses Produkt ist nicht als Primärheizgerät geeignet“
Flüssig (Öl, Kerosin, Petroleum)WirkungsgradNOxPM-StaubOGCCO
Geschlossener Brennkammer und offener Verbrennung, sowie raumluftunabhängige Einzelraumheizgeräte63,6 %120k. A.k. A.k. A.
Offene Brennkammer, Abgasanschluss sowie offene Abgasführung40,3 %120k. A.k. A.k. A.
Geschlossener Brennkammer und offener Verbrennung, sowie raumluftunabhängige EinzelraumheizgeräteInfo: „Dieses Produkt ist nicht als Primärheizgerät geeignet“
Offene Brennkammer, Abgasanschluss sowie offene AbgasführungInfo: „Dieses Produkt ist nicht als Primärheizgerät geeignet“

Informationen zu Bauartzulassung, Conto Termico und Certificato Ambientale

Prüfung nach den Prüfprogrammen für “Katalysatoren und Staubabscheider in Feuerungsanlagen” im Geltungsbereich der Landesbauordnung zum Erlangen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung/allgemeinen Bauartgenehmigung

Als eine der wenigen Prüfstellen in Deutschland bietet die RRF die entsprechenden Prüfungen zum Nachweis z. B. der Verwendbarkeit oder der Betriebssicherheit für die oben aufgeführten Prüfprogramme an.

Dazu wird die Bewertung der Filter oder Abscheideleistung auf einem unserer extra dafür konfigurierten Prüfstände durchgeführt. Weitere Überprüfungen wie z. B. Rußbrandbeständigkeit oder Abstände zu brennbaren Bauteilen können in unserem Partnerlabor für Schornsteine und Verbindungsstücke durchgeführt werden. Die RRF übernimmt auch in diesem Fall als Hauptprüfstelle die weitere Koordination.

Nach erfolgreicher Zulassung bzw. Genehmigung beim DIBt, kann eine Überwachung des Herstellwerks und der werkseigenen Produktionskontrolle durch eine fremdüberwachende Stelle notwendig sein. Auch in diesem Fall ist die RRF ihr kompetenter Partner und kann diese Tätigkeit gerne durch seine erfahrenen Begutachter ausführen lassen. Sprechen Sie uns dazu gerne an.

Conto Termico (“5 Sterne”) neue Anforderungen in der Lombardei (Italien)

Ab dem 15. Oktober 2024 gelten neue Anforderungen für die Errichtung neuer Biomasseanlagen in der Lombardei.

Alle neu installierten Geräte müssen mindestens die Anforderungen zum Erreichen von 4 Sternen aufweisen. Zusätzliche Anforderungen gibt es in Abhängigkeit der Höhenlage der Stadt.

Liegt die Stadt unterhalb einer Höhe von 300 m über dem Meeresspiegel, dürfen die Partikelemissionen maximal 15 mg/Nm3 und die OGC-Emissionen maximal 35 mg/Nm3 betragen.

Wenn die Stadt oberhalb einer Höhe von 300 m über dem Meeresspiegel liegt, darf das Gerät eine Partikelemission von maximal 20 mg/Nm3 aufweisen.

Bei den Anforderungen wird nicht unterschieden zwischen Scheitholz- und Pelletgeräten.

Zu Ihrer Information im Folgenden eine Übersicht der generellen Anforderungen zum Erreichen von 4 bzw. 5 Sternen des Conto-Termico-Programms:

Kategorie/TypPMOGCNOxCOη
in mg/Nm³in %
Klasse 5 Sterne
Offene Kamine, Geschlossene Kamine, Kamineinsätze für Scheitholz, Scheitholzöfen, Holzherde, Speicherfeuerstätten253510065085
Öfen, Kamineinsätze und Herde für Pellets151010025088
Klasse 4 Sterne
Offene Kamine, Geschlossene Kamine, Kamineinsätze für Scheitholz, Scheitholzöfen, Holzherde3070160125077
Speicherfeuerstätten3070160100077
Öfen, Kamineinsätze und Herde für Pellets203516025087
Die RRF übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen.
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Ablauf Erstellung eines Certificato Ambientale(/Conto Termico)

Auf Grundlage des Dekrets n. 186 Italiens können wir sogenannte „Umweltzertifikate“ („Certificato Ambientale“) für Sie ausstellen.

Sobald Sie uns die Freigabe auf unser Angebot erteilen, prüfen wir auf Basis des EN-Prüfberichts, ob Ihre Feuerstätte die gewünschten Anforderung Klasse 1 – 5 Sterne erreicht.

Das Prüfen der Anforderungen des EN-Prüfberichts geht in der Regel für uns schnell und unkompliziert, sodass Sie das Ergebnis im besten Fall noch am selben Tag erhalten.

Nachdem das Zertifikat ausgestellt wurde, wird es von uns an Sie versandt. Somit erhalten Sie ihr Zertifikat schon nach wenigen Tagen.

Alle ausgestellten Zertifikate werden von uns, wie im Artikel 3 des Dekrets n. 186 gefordert, in eine Liste eingepflegt und auf unserer Website veröffentlicht. Diese wird von uns regelmäßig auf dem aktuellen Stand gehalten.

Unter folgendem Link gelangen Sie zu unserer Liste der ausgestellten Zertifikate: https://rrf-online.eu/service/downloads/.

Erfolgreiche Notifizierung nach EN 16510

Als eines der ersten europäischen Labore haben wir die Notifizierung bezogen auf die neue Normenreihe EN 16510 erhalten. Die Notifizierungsurkunde wurde uns durch das Deutsche Institut für Bautechnik zugesendet, womit wir nun befugt sind, Prüfberichte gemäß EN 16510 zu erstellen.

Die Notifizierung betrifft die folgenden Bauprodukte:

EN 16510-2-1Raumheizer
EN 16510-2-2Kamineinsätze einschließlich offene Kamine
EN 16510-2-3Herde
EN 16510-2-6Mechanisch mit Pellet beschickte Raumheizer, Einsätze und Herde

Die notifizierten Stellen haben einen Entwurf zur Verwendung von historischen Daten bezogen auf den Teil 2-1 (Raumheizer) an die europäische Kommission übermittelt. Die Entscheidung wird in den kommenden 14 Tagen mitgeteilt.

Der Vorschlag für die Verwendung von historischen Daten für die weiteren Normen-Teile EN 16510 2-2 bis 2-6 werden in der kommenden Woche von den notifizierten Stellen bearbeitet.

Die Normenreihe der EN 16510 ersetzt die Normen EN 13240, EN 13229, EN 12815, EN 12809, EN 14785 und damit den Großteil der Normen für Kleinfeuerstätten. Ab dem 09.11.2025 müssen die betroffenen Feuerstätten mit einem Prüfbericht nach dem entsprechenden Teil der EN 16510 in Verkehr gebracht werden. Die Norm für Speicherfeuerstätten EN 15250 wird zu einem späteren Zeitpunkt harmonisiert und ist akut noch nicht betroffen.

Weitere Informationen zur EN 16510 finden Sie hier: Harmonisierung der EN 16510 – RRF (rrf-online.eu)

Gerne können Sie uns zu Prüfungen gemäß EN 16510 oder zu der Verwendung von historischen Daten Ihrer Feuerstätten kontaktieren.

Harmonisierung der EN 16510

Heute können wir Ihnen mitteilen, dass die lang erwartete Zitierung im Amtsblatt der Europäischen Union der dafür vorgesehenen Teile der EN-16510-Normenreihe und damit die Harmonisierung nun endlich erfolgt ist.

Dies betrifft folgende Teile der Norm:

EN 16510-2-1:2022        Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe − Teil 2-1: Raumheizer

EN 16510-2-2:2022        Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe − Teil 2-2: Kamineinsätze einschließlich offene Kamine

EN 16510-2-3:2022        Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe − Teil 2-3: Herde

EN 16510-2-4:2022        Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe − Teil 2-4: Wohnraum-Heizkessel für feste Brennstoffe — Nennwärmeleistung bis 50 kW

EN 16510-2-6:2022        Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe − Teil 2-6: Mechanisch mit Pellets beschickte Raumheizer, Einsätze und Herde.

Die Koexistenzperiode (Übergangsfrist) wurde von der Europäischen Kommission auf 24 Monate (bis 9. November 2025) festgelegt. In dieser Zeit dürfen die og. Bauprodukte noch auf Basis der ursprünglichen Prüfberichte in Verkehr gebracht werden.

Was passiert jetzt?

Erst jetzt, nach erfolgter Harmonisierung der Norm, können wir den Antrag auf Notifizierung beim DIBt stellen. Sobald vom DIBt die Notifizierung ausgesprochen wurde, dürfen die Prüflabore, Prüfberichte gemäß den o.g. Normen ausstellen.

Ab dem 09. November 2025 müssen die o.g. Bauprodukte mit einer CE-Kennzeichnung auf Basis von Typprüfungen nach dem jeweils zutreffenden Teil der EN 16510 deklariert werden.

Wir warten derzeit noch auf die Informationen wie mit historischen Daten, aus bestehenden Prüfberichten, umzugehen ist. Das Gremium der notifizierten Stellen SG03WG2, in welchem wir partizipieren, hatte hierzu einen Vorschlag unterbreitet. Allerdings gibt es bisher keinen offiziellen Beschluss der Europäischen Kommission.

Gerne können Sie uns zu Prüfungen nach EN 16510 oder der Übernahme von historischen Daten kontaktieren.

Weitere Informationen zur EN 16510 finden Sie hier: Neue Normenreihe EN 16510-x:2022 – RRF (rrf-online.eu)

Neue Normenreihe EN 16510-x:2022

Bereits vor mehr als 10 Jahren wurde die Überarbeitung der alten Normen für häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe beschlossen.

Aufgrund bürokratischer Hürden und der rechtlichen Anforderungen an harmonisierte Normen nach Bauproduktenverordnung hat sich die Veröffentlichung immer weiter verzögert. Neue Normen sollen den Stand der Technik berücksichtigen und folgende Vorgänger-Normen ersetzen:

Neu Ersetzt 
EN 16510-1:2022Allgemeine Anforderungen und PrüfverfahrenEN 16510-1:2018 aHäusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe – Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren
EN 16510-2-1:2022RaumheizerEN 13240:2001Raumheizer für feste Brennstoffe – Anforderungen und Prüfungen
EN 16510-2-2:2022Kamineinsätze einschließlich offener KamineEN 13229:2001Kamineinsätze einschließlich offener Kamine für feste Brennstoffe – Anforderungen und Prüfungen
EN 16510-2-3:2022HerdeEN 12815:2001Herde für feste Brennstoffe – Anforderungen und Prüfungen
EN 16510-2-4:2022Wohnraum-Heizkessel für feste Brennstoffe – Nennwärmeleistung bis 50 kWEN 12809:2001Heizkessel für feste Brennstoffe – Nennwärmeleistung bis 50 kW – Anforderungen und Prüfungen
EN 16510-2-5:202x bSpeicherfeuerstättenEN 15250:2007Speicherfeuerstätten für feste Brennstoffe – Anforderungen und Prüfverfahren
EN 16510-2-6:2022Mechanisch mit Pellets beschickte Raumheizer, Einsätze und HerdeEN 14785:2006Raumheizer zur Verfeuerung von Holzpellets – Anforderungen und Prüfverfahren

a 16510-1:2018 wurde nur für Messungen von PM, OGC und NOx verwendet

b Teil 2-5 ist noch nicht veröffentlicht

Über die Teile 2-1 bis 2-6 hinaus wird an einem Teil 2-7: „Kombination für Scheitholz und Pellets“ gearbeitet.

Die Normenreihe EN 16510-x Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe besteht aus mehreren Teilen. Teil 1 legt allgemeine Anforderungen an Geräte sowie die anzuwendenden Prüfverfahren fest. Die Teile 2 beschreiben gerätespezifische Anforderungen (wesentliche und beschreibende Merkmale) und definieren Angaben für die Leistungserklärung nach europäischer Bauproduktenverordnung. Alle Teile 2 sind in Verbindung mit Teil 1 anzuwenden. Der Anhang A (Prüfverfahren) der Teile 2 muss immer berücksichtigt werden.

Dazu wurden neue Anforderungen festgelegt. Nun wird gefordert, die Emissionen der Geräte zu messen und Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad sowie Energie-Effizienzklasse zu bestimmen. Außerdem wurden die Grenzwerte der Emissionen von PM, NOx, OGC und CO an die Anforderungen der Ökodesign-Verordnung (EU) 1185/2015 angepasst. Auch die Grenzwerte für den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad je Gerätetyp wurden an die Anforderungen nach der Ökodesign-Verordnung (EU) 1185/2015 angepasst. Im Rahmen der Sicherheitsprüfung sind weitere Abstände im Vergleich zu den Vorgänger-Normen verpflichtend zu messen. Für bestimmte Geräte ist eine Risikobewertung durchzuführen.

Bei Emissionsprüfungen für Scheitholzfeuerstätten sind drei Abbrände zur Berechnung des Mittelwerts der betreffenden Emission zu berücksichtigen, zwei müssen aufeinander folgen. Für alle anderen Brennstoffe sind bei der Emissionsprüfung zwei aufeinanderfolgende Abbrände zur Berechnung des Mittelwerts der betreffenden Emission zu berücksichtigen.

Zur Bestimmung der Effizienz bei Scheitholzfeuerstätten sind drei Abbrände für die Berechnung des Mittelwertes zu berücksichtigen, zwei müssen aufeinander folgen. Für alle anderen Brennstoffe sind bei der Effizienzprüfungen zwei aufeinanderfolgende Abbrände zur Berechnung des Mittelwerts zu berücksichtigen.

Mit Harmonisierung der Normenreihe wird die EN-PME-Methode nach EN 16510-1:2022 Anhang F für die Typprüfung verbindlich. Des Weiteren ändern sich Inhalt und Anforderungen des Anhang ZA wesentlich, sodass die Leistungserklärung entsprechend angepasst werden muss.

Verwendung historischer Daten

Die Sektorgruppe SG03/WG2 der benannten Prüfstellen für Raumheizgeräte für feste Brennstoffe hat die Anwendung der neuen Normen und weitere Verwendung von Prüfergebnissen aus früheren Prüfungen (historische Daten) diskutiert. Anhand der EN 13240 und EN 16510-2-1 wurde dies zum Verständnis präsentiert. Eine gemeinsame Position soll als genehmigter Leitfaden von GNB-CPR veröffentlicht werden. Die Erarbeitung separater Dokumente als Positionspapiere der SG03/WG2 zur Verwendung historischer Daten für andere Teile wie EN 14785 und EN 16510-2-6 wird zu einem späteren Zeitpunkt folgen werden.

Die Abschließende Bewertung, ob historische Daten aus einem bestehenden Typprüfbericht übernommen werden können, erfolgt individuell durch die notifizierten Stellen. Nach Genehmigung des Leitfadens werden wir Details zur Bewertung und Verwendung von historischen Daten veröffentlichen.

Aufgrund der hohen Nachfrage und des hohen administrativen Aufwands empfehlen wir, Neuprüfungen schon jetzt durchzuführen und Ihre Prüfberichte frühzeitig zu sichten.

Die RRF prüft das neue Zertifizierungsprogramm des HKI

Der HKI hat in Zusammenarbeit mit der Zertifizierungsstelle des TÜV Süd ein neues Zertifizierungsprogramm für Feuerstätten nach EN 13229, 13240 und 15250 veröffentlicht.  Hersteller von effizienten und emissionsarmen Kaminöfen und anderen Feuerstätten können sich dies ab sofort zertifizieren lassen. Auch die RRF führt als zugelassenes Labor, Prüfungen nach diesem Zertifizierungsprogramm durch.

Die Grundlagen für die Zertifizierung Ihrer Feuerstätte sind wie folgt:

  1. Sie stellen den Zertifizierungsantrag (Antrag Zertifizierung Einzelraumfeuerstätten für Scheitholz) an die Zertifizierungsstelle. Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragsstellung.
  2. Sind Ihr Antrag sowie Antragsunterlagen vollständig und positiv geprüft, erhalten Sie einen Entwurf des Zertifizierungsvertrages der Zertifizierungsstelle.
           
  3. Nach Abschluss des Zertifizierungsvertrages wird auf Basis unserer Typprüfung und des Prüfberichtes, das Zertifikat zur Nutzung des Zertifizierungszeichens erteilt.
     
  4. Um die Zertifizierung aufrecht zu erhalten, müssen Hersteller regelmäßig (mindestens einmal jährlich) eine produktbezogene Kontrollprüfung durchführen lassen – üblicher Weise im Herstellerwerk. Hierdurch wird sichergestellt, dass die in der laufenden Produktion gefertigten Feuerstätten dem zertifizierten Baumuster entsprechen. Da wir eine anerkannte Überwachungsstelle sind, melden wir unsere Auditoren, nach Ihren Wünschen, bei der Zertifizierungsstelle an.
     
  5. Die Gültigkeit der Zertifizierung ist abhängig von der Prüf- und Zertifizierungsordnung der Zertifizierungsstelle. Sollte sich der Stand der Technik und / oder die gesetzlichen Vorschriften ändern, kann es zu einer Anpassung des Zertifizierungsprogrammes kommen.

Gerne stehen wir Ihnen als Partner bei der Prüfung, Zertifizierung und Überwachung Ihrer Feuerstätte zur Seite und Sie können uns selbstverständlich für Fragen rund um das Thema, Terminabsprachen oder zur Auswahl eines geeigneten Auditors kontaktieren.

Flagge Europas

Anforderungen der Eco-Design-Verordnung im Jahr 2022

Mit diesem Jahr rückt die Umsetzung der Anforderungen der Eco-Design-Verordnung (EU) 2015/1185 im Jahr 2022 immer näher. Zum Jahreswechsel fand die deutsche Prüfstellenleitersitzung statt. Dort wurde die Umsetzung der Eco-Design-Anforderungen in der Praxis bezüglich Prüfberichten und Herstellerdokumenten zwischen Industrie, deutschen Normungsgremien und deutschen notifizierten Stellen geklärt.

Bei dieser Sitzung wurde besprochen, welche Dokumente gelten und in welcher Form diese bindend sind. Zu beachten ist, dass viele Hersteller lediglich auf die ausgewiesenen Mittelwerte in Prüfberichten achten und diese mit den Eco-Design-Anforderungen vergleichen. Darüber hinaus sind allerdings weitere Anforderungen zu erfüllen. Diese gehen sowohl aus der Verordnung selbst als auch aus einem zugehörigen Amtsblatt der Europäischen Kommission (siehe unten) hervor.

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten?

  • Die grundsätzlichen Anforderungen und Grenzwerte sind in der Eco-Design-Verordnung (EU) 2015/1185 festgelegt. Zusätzlich gilt das Amtsblatt der Europäischen Kommission „2017/C 076/02“. Dieses gibt die Prüfgrundlagen für die einzelnen Parameter vor.

ACHTUNG

Viele Hersteller achten lediglich auf die ausgewiesenen Mittelwerte in Prüfberichten und vergleichen diese mit den Eco-Design-Anforderungen. Darüber hinaus sind weitere Anforderungen zu erfüllen!

Damit es nicht zu Fehldeklarationen kommt, möchten wir Ihnen konkrete Hinweise zur Erfüllung der Anforderungen geben:

  • Die Deklaration erfolgt durch den Hersteller, nicht durch das Prüflabor.
  • Aktuell erfolgt die Deklaration durch den Hersteller durch die in der Verordnung aufgeführte technische Dokumentation, nicht durch die Leistungserklärung.
  • Ein Prüfbericht der aktuellen EN-Normen (EN 13240, 13229, 14785, 12815, 15250 etc.) reicht für die Deklaration nicht aus.
  • CO-, NOx- und OGC-Gehalt müssen gemäß EN 16510-1 ermittelt worden sein.
  • Ebenfalls gilt dies für Wärmeleistung und Wirkungsgrad (ausgenommen EN 14785 und 15250).
  • Der Staub-Gehalt muss gemäß CEN/TS 15833 oder EN 16510-1 ermittelt worden sein.
  • Wenn der Hersteller eine Bestätigung durch das Prüflabor wünscht, darf dieses in dem Dokument nicht als notifizierte Stelle auftreten (keine Nennung der Notified Body Number).
  • Deklariert der Hersteller die Einhaltung von Eco Design, trägt dieser die alleinige Verantwortung.

Was bedeutet das für die Praxis?

  • Bestätigungsschreiben von Prüflaboren, wie z. B. Prüfgutachten, Auflistungen, Bestätigungsschreiben in Briefform, in denen das Prüflabor als notifizierte Stelle auftritt – wie sie aktuell von einigen Herstellern zu Marketingzwecken publiziert werden –, dürfen nicht als Grundlage der Deklaration dienen.
  • Die Messung der o. g. Parameter muss gemäß EN 16510-1 durchgeführt worden sein. Dies gilt für Neuprüfungen sowie Bestandsprüfungen. Anforderungen der EN 16510-1 sind zum Beispiel:
    • Mindestens 2 kontinuierliche Abbrände in Folge
    • für EN-13229-Feuerstätten 3 Abbrände anstelle von 2 Abbränden
    • abweichende Mindestabbrandzeiten
  • Die bei der Prüfung verwendeten Brennstoffe müssen der Brennstoffspezifikation der EN 16510-1 entsprechen. Dies gilt für Neuprüfungen sowie Bestandsprüfungen.
  • Möchte der Hersteller wissen, ob sein Prüfbericht nach z. B. EN 13240 die o. g. Anforderungen erfüllt, muss das Prüflabor eine Evaluation ggf. Neuauswertung der Rohdaten durchführen. Eine Alternative ist, dass in aktuellen Prüfberichten, die Messmethode EN 16510-1 bei den entsprechenden Parametern aufgeführt ist.
  • Der Hersteller kann die Einhaltung der Eco-Design Anforderungen auch auf Basis von eigenen Messungen und Berechnungen deklarieren. Auf dieser Basis kann allerdings keine offizielle Bestätigung / kein offizielles Prüfgutachtens unseres Prüflabors erstellt werden.

Welche Hilfestellung bietet Ihnen die RRF an:

  • Erstellung von Prüfgutachten zur Veröffentlichung
  • Falls notwendig: Neuauswertung von Rohdaten oder Nachprüfung der fehlenden Parameter auf dem Prüfstand
  • Erstellung von Bestätigungsschreiben über die Erfüllung der Anforderungen zur internen Verwendung

Wenn Sie OEM-Produkte im Portfolio haben, sollten Sie den Prüfbericht, der als Grundlage dient, ggf. durch den Inhaber des Ursprungsprüfberichts, überprüfen lassen.

Wir bieten Ihnen gerne an, in einem persönlichen Gespräch auf weitere Details zu diesem Thema einzugehen. Wenn Sie uns eine Auflistung Ihrer Feuerstätten/Prüfberichte zukommen lassen, können wir Ihnen ein Angebot über den Evaluierungsaufwand erstellen und die o. g. Leistungen für Sie durchführen.

Link zur Verordnung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32015R1185

Link zum Amtsblatt: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52017XC0310%2804%29&qid=1613464324868

Erster Erfahrungsaustausch zum Blauen Engel

Das Umweltzeichen Blauer Engel hat dieses Jahr mit der Zertifizierung von Raumheizern begonnen. Zum Ende des Jahres wurde daher zum Erfahrungsaustausch aufgerufen. Insbesondere die Prüflabore wurden gebeten, Ihre Erfahrungen aus den ersten Messungen mitzuteilen, um die Messmethode und das Prüfverfahren zu optimieren und Detailfragen zu klären.

Hierbei nahm selbstverständlich auch die RRF teil und konnte einige wichtige Erfahrungen aus den durchgeführten Prüfungen beitragen.

Flagge Europas

Mitarbeit in Normungsausschüssen

Auch während der Corona-Pandemie stehen die Normungsarbeiten nicht still. Daher ist die RRF weiter für Sie in den Normungsausschüssen wie z. B. aktuell zum Thema Abgasanlagen (TC 166) tätig und nimmt an den Webmeetings teil.

Verabschiedung des Blauen Engels

Die Jury Umweltzeichen hat in Ihrer Sitzung am 11. und 12.12.2019 den „Blauen Engel“ für Kaminöfen für Holz verabschiedet. Somit kann ab dem 01.01.2020 das Umweltzeichen bei der RAL gGmbH beantragt werden.

Die Vergabekriterien und alle erforderlichen Antragsunterlagen sind nun in deutscher Sprache auf der Webseite des Blauen Engel verfügbar: https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/bauen-heizen/kaminoefen-fuer-holz

Die entsprechenden Dokumente in englischer Sprache folgen in Kürze.

Da die RRF natürlich auch in der Entwicklung der Kriterien des Umweltzeichens aktiv involviert war, haben wir die Prüfung in unser Portfolio aufgenommen und können Ihnen diese Prüfung für Ihre Feuerstätten anbieten. In diesem Zuge haben wir in Messgeräte zur Partikelzählung investiert, sodass wir Ihnen ab Januar die geforderte Partikelzählung anbieten können. 

Gerne können Sie uns für Rückfragen oder eine unverbindliche Angebotsanfrage kontaktieren.