Erfolgreiche Notifizierung nach EN 16510

Als eines der ersten europäischen Labore haben wir die Notifizierung bezogen auf die neue Normenreihe EN 16510 erhalten. Die Notifizierungsurkunde wurde uns durch das Deutsche Institut für Bautechnik zugesendet, womit wir nun befugt sind, Prüfberichte gemäß EN 16510 zu erstellen.

Die Notifizierung betrifft die folgenden Bauprodukte:

EN 16510-2-1Raumheizer
EN 16510-2-2Kamineinsätze einschließlich offene Kamine
EN 16510-2-3Herde
EN 16510-2-6Mechanisch mit Pellet beschickte Raumheizer, Einsätze und Herde

Die notifizierten Stellen haben einen Entwurf zur Verwendung von historischen Daten bezogen auf den Teil 2-1 (Raumheizer) an die europäische Kommission übermittelt. Die Entscheidung wird in den kommenden 14 Tagen mitgeteilt.

Der Vorschlag für die Verwendung von historischen Daten für die weiteren Normen-Teile EN 16510 2-2 bis 2-6 werden in der kommenden Woche von den notifizierten Stellen bearbeitet.

Die Normenreihe der EN 16510 ersetzt die Normen EN 13240, EN 13229, EN 12815, EN 12809, EN 14785 und damit den Großteil der Normen für Kleinfeuerstätten. Ab dem 09.11.2025 müssen die betroffenen Feuerstätten mit einem Prüfbericht nach dem entsprechenden Teil der EN 16510 in Verkehr gebracht werden. Die Norm für Speicherfeuerstätten EN 15250 wird zu einem späteren Zeitpunkt harmonisiert und ist akut noch nicht betroffen.

Weitere Informationen zur EN 16510 finden Sie hier: Harmonisierung der EN 16510 – RRF (rrf-online.eu)

Gerne können Sie uns zu Prüfungen gemäß EN 16510 oder zu der Verwendung von historischen Daten Ihrer Feuerstätten kontaktieren.

Harmonisierung der EN 16510

Heute können wir Ihnen mitteilen, dass die lang erwartete Zitierung im Amtsblatt der Europäischen Union der dafür vorgesehenen Teile der EN-16510-Normenreihe und damit die Harmonisierung nun endlich erfolgt ist.

Dies betrifft folgende Teile der Norm:

EN 16510-2-1:2022        Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe − Teil 2-1: Raumheizer

EN 16510-2-2:2022        Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe − Teil 2-2: Kamineinsätze einschließlich offene Kamine

EN 16510-2-3:2022        Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe − Teil 2-3: Herde

EN 16510-2-4:2022        Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe − Teil 2-4: Wohnraum-Heizkessel für feste Brennstoffe — Nennwärmeleistung bis 50 kW

EN 16510-2-6:2022        Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe − Teil 2-6: Mechanisch mit Pellets beschickte Raumheizer, Einsätze und Herde.

Die Koexistenzperiode (Übergangsfrist) wurde von der Europäischen Kommission auf 24 Monate (bis 9. November 2025) festgelegt. In dieser Zeit dürfen die og. Bauprodukte noch auf Basis der ursprünglichen Prüfberichte in Verkehr gebracht werden.

Was passiert jetzt?

Erst jetzt, nach erfolgter Harmonisierung der Norm, können wir den Antrag auf Notifizierung beim DIBt stellen. Sobald vom DIBt die Notifizierung ausgesprochen wurde, dürfen die Prüflabore, Prüfberichte gemäß den o.g. Normen ausstellen.

Ab dem 09. November 2025 müssen die o.g. Bauprodukte mit einer CE-Kennzeichnung auf Basis von Typprüfungen nach dem jeweils zutreffenden Teil der EN 16510 deklariert werden.

Wir warten derzeit noch auf die Informationen wie mit historischen Daten, aus bestehenden Prüfberichten, umzugehen ist. Das Gremium der notifizierten Stellen SG03WG2, in welchem wir partizipieren, hatte hierzu einen Vorschlag unterbreitet. Allerdings gibt es bisher keinen offiziellen Beschluss der Europäischen Kommission.

Gerne können Sie uns zu Prüfungen nach EN 16510 oder der Übernahme von historischen Daten kontaktieren.

Weitere Informationen zur EN 16510 finden Sie hier: Neue Normenreihe EN 16510-x:2022 – RRF (rrf-online.eu)

Neue Normenreihe EN 16510-x:2022

Bereits vor mehr als 10 Jahren wurde die Überarbeitung der alten Normen für häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe beschlossen.

Aufgrund bürokratischer Hürden und der rechtlichen Anforderungen an harmonisierte Normen nach Bauproduktenverordnung hat sich die Veröffentlichung immer weiter verzögert. Neue Normen sollen den Stand der Technik berücksichtigen und folgende Vorgänger-Normen ersetzen:

Neu Ersetzt 
EN 16510-1:2022Allgemeine Anforderungen und PrüfverfahrenEN 16510-1:2018 aHäusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe – Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren
EN 16510-2-1:2022RaumheizerEN 13240:2001Raumheizer für feste Brennstoffe – Anforderungen und Prüfungen
EN 16510-2-2:2022Kamineinsätze einschließlich offener KamineEN 13229:2001Kamineinsätze einschließlich offener Kamine für feste Brennstoffe – Anforderungen und Prüfungen
EN 16510-2-3:2022HerdeEN 12815:2001Herde für feste Brennstoffe – Anforderungen und Prüfungen
EN 16510-2-4:2022Wohnraum-Heizkessel für feste Brennstoffe – Nennwärmeleistung bis 50 kWEN 12809:2001Heizkessel für feste Brennstoffe – Nennwärmeleistung bis 50 kW – Anforderungen und Prüfungen
EN 16510-2-5:202x bSpeicherfeuerstättenEN 15250:2007Speicherfeuerstätten für feste Brennstoffe – Anforderungen und Prüfverfahren
EN 16510-2-6:2022Mechanisch mit Pellets beschickte Raumheizer, Einsätze und HerdeEN 14785:2006Raumheizer zur Verfeuerung von Holzpellets – Anforderungen und Prüfverfahren

a 16510-1:2018 wurde nur für Messungen von PM, OGC und NOx verwendet

b Teil 2-5 ist noch nicht veröffentlicht

Über die Teile 2-1 bis 2-6 hinaus wird an einem Teil 2-7: „Kombination für Scheitholz und Pellets“ gearbeitet.

Die Normenreihe EN 16510-x Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe besteht aus mehreren Teilen. Teil 1 legt allgemeine Anforderungen an Geräte sowie die anzuwendenden Prüfverfahren fest. Die Teile 2 beschreiben gerätespezifische Anforderungen (wesentliche und beschreibende Merkmale) und definieren Angaben für die Leistungserklärung nach europäischer Bauproduktenverordnung. Alle Teile 2 sind in Verbindung mit Teil 1 anzuwenden. Der Anhang A (Prüfverfahren) der Teile 2 muss immer berücksichtigt werden.

Dazu wurden neue Anforderungen festgelegt. Nun wird gefordert, die Emissionen der Geräte zu messen und Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad sowie Energie-Effizienzklasse zu bestimmen. Außerdem wurden die Grenzwerte der Emissionen von PM, NOx, OGC und CO an die Anforderungen der Ökodesign-Verordnung (EU) 1185/2015 angepasst. Auch die Grenzwerte für den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad je Gerätetyp wurden an die Anforderungen nach der Ökodesign-Verordnung (EU) 1185/2015 angepasst. Im Rahmen der Sicherheitsprüfung sind weitere Abstände im Vergleich zu den Vorgänger-Normen verpflichtend zu messen. Für bestimmte Geräte ist eine Risikobewertung durchzuführen.

Bei Emissionsprüfungen für Scheitholzfeuerstätten sind drei Abbrände zur Berechnung des Mittelwerts der betreffenden Emission zu berücksichtigen, zwei müssen aufeinander folgen. Für alle anderen Brennstoffe sind bei der Emissionsprüfung zwei aufeinanderfolgende Abbrände zur Berechnung des Mittelwerts der betreffenden Emission zu berücksichtigen.

Zur Bestimmung der Effizienz bei Scheitholzfeuerstätten sind drei Abbrände für die Berechnung des Mittelwertes zu berücksichtigen, zwei müssen aufeinander folgen. Für alle anderen Brennstoffe sind bei der Effizienzprüfungen zwei aufeinanderfolgende Abbrände zur Berechnung des Mittelwerts zu berücksichtigen.

Mit Harmonisierung der Normenreihe wird die EN-PME-Methode nach EN 16510-1:2022 Anhang F für die Typprüfung verbindlich. Des Weiteren ändern sich Inhalt und Anforderungen des Anhang ZA wesentlich, sodass die Leistungserklärung entsprechend angepasst werden muss.

Verwendung historischer Daten

Die Sektorgruppe SG03/WG2 der benannten Prüfstellen für Raumheizgeräte für feste Brennstoffe hat die Anwendung der neuen Normen und weitere Verwendung von Prüfergebnissen aus früheren Prüfungen (historische Daten) diskutiert. Anhand der EN 13240 und EN 16510-2-1 wurde dies zum Verständnis präsentiert. Eine gemeinsame Position soll als genehmigter Leitfaden von GNB-CPR veröffentlicht werden. Die Erarbeitung separater Dokumente als Positionspapiere der SG03/WG2 zur Verwendung historischer Daten für andere Teile wie EN 14785 und EN 16510-2-6 wird zu einem späteren Zeitpunkt folgen werden.

Die Abschließende Bewertung, ob historische Daten aus einem bestehenden Typprüfbericht übernommen werden können, erfolgt individuell durch die notifizierten Stellen. Nach Genehmigung des Leitfadens werden wir Details zur Bewertung und Verwendung von historischen Daten veröffentlichen.

Aufgrund der hohen Nachfrage und des hohen administrativen Aufwands empfehlen wir, Neuprüfungen schon jetzt durchzuführen und Ihre Prüfberichte frühzeitig zu sichten.

Die RRF prüft das neue Zertifizierungsprogramm des HKI

Der HKI hat in Zusammenarbeit mit der Zertifizierungsstelle des TÜV Süd ein neues Zertifizierungsprogramm für Feuerstätten nach EN 13229, 13240 und 15250 veröffentlicht.  Hersteller von effizienten und emissionsarmen Kaminöfen und anderen Feuerstätten können sich dies ab sofort zertifizieren lassen. Auch die RRF führt als zugelassenes Labor, Prüfungen nach diesem Zertifizierungsprogramm durch.

Die Grundlagen für die Zertifizierung Ihrer Feuerstätte sind wie folgt:

  1. Sie stellen den Zertifizierungsantrag (Antrag Zertifizierung Einzelraumfeuerstätten für Scheitholz) an die Zertifizierungsstelle. Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragsstellung.
  2. Sind Ihr Antrag sowie Antragsunterlagen vollständig und positiv geprüft, erhalten Sie einen Entwurf des Zertifizierungsvertrages der Zertifizierungsstelle.
           
  3. Nach Abschluss des Zertifizierungsvertrages wird auf Basis unserer Typprüfung und des Prüfberichtes, das Zertifikat zur Nutzung des Zertifizierungszeichens erteilt.
     
  4. Um die Zertifizierung aufrecht zu erhalten, müssen Hersteller regelmäßig (mindestens einmal jährlich) eine produktbezogene Kontrollprüfung durchführen lassen – üblicher Weise im Herstellerwerk. Hierdurch wird sichergestellt, dass die in der laufenden Produktion gefertigten Feuerstätten dem zertifizierten Baumuster entsprechen. Da wir eine anerkannte Überwachungsstelle sind, melden wir unsere Auditoren, nach Ihren Wünschen, bei der Zertifizierungsstelle an.
     
  5. Die Gültigkeit der Zertifizierung ist abhängig von der Prüf- und Zertifizierungsordnung der Zertifizierungsstelle. Sollte sich der Stand der Technik und / oder die gesetzlichen Vorschriften ändern, kann es zu einer Anpassung des Zertifizierungsprogrammes kommen.

Gerne stehen wir Ihnen als Partner bei der Prüfung, Zertifizierung und Überwachung Ihrer Feuerstätte zur Seite und Sie können uns selbstverständlich für Fragen rund um das Thema, Terminabsprachen oder zur Auswahl eines geeigneten Auditors kontaktieren.

Flagge Europas

Anforderungen der Eco-Design-Verordnung im Jahr 2022

Mit diesem Jahr rückt die Umsetzung der Anforderungen der Eco-Design-Verordnung (EU) 2015/1185 im Jahr 2022 immer näher. Zum Jahreswechsel fand die deutsche Prüfstellenleitersitzung statt. Dort wurde die Umsetzung der Eco-Design-Anforderungen in der Praxis bezüglich Prüfberichten und Herstellerdokumenten zwischen Industrie, deutschen Normungsgremien und deutschen notifizierten Stellen geklärt.

Bei dieser Sitzung wurde besprochen, welche Dokumente gelten und in welcher Form diese bindend sind. Zu beachten ist, dass viele Hersteller lediglich auf die ausgewiesenen Mittelwerte in Prüfberichten achten und diese mit den Eco-Design-Anforderungen vergleichen. Darüber hinaus sind allerdings weitere Anforderungen zu erfüllen. Diese gehen sowohl aus der Verordnung selbst als auch aus einem zugehörigen Amtsblatt der Europäischen Kommission (siehe unten) hervor.

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten?

  • Die grundsätzlichen Anforderungen und Grenzwerte sind in der Eco-Design-Verordnung (EU) 2015/1185 festgelegt. Zusätzlich gilt das Amtsblatt der Europäischen Kommission „2017/C 076/02“. Dieses gibt die Prüfgrundlagen für die einzelnen Parameter vor.

ACHTUNG

Viele Hersteller achten lediglich auf die ausgewiesenen Mittelwerte in Prüfberichten und vergleichen diese mit den Eco-Design-Anforderungen. Darüber hinaus sind weitere Anforderungen zu erfüllen!

Damit es nicht zu Fehldeklarationen kommt, möchten wir Ihnen konkrete Hinweise zur Erfüllung der Anforderungen geben:

  • Die Deklaration erfolgt durch den Hersteller, nicht durch das Prüflabor.
  • Aktuell erfolgt die Deklaration durch den Hersteller durch die in der Verordnung aufgeführte technische Dokumentation, nicht durch die Leistungserklärung.
  • Ein Prüfbericht der aktuellen EN-Normen (EN 13240, 13229, 14785, 12815, 15250 etc.) reicht für die Deklaration nicht aus.
  • CO-, NOx- und OGC-Gehalt müssen gemäß EN 16510-1 ermittelt worden sein.
  • Ebenfalls gilt dies für Wärmeleistung und Wirkungsgrad (ausgenommen EN 14785 und 15250).
  • Der Staub-Gehalt muss gemäß CEN/TS 15833 oder EN 16510-1 ermittelt worden sein.
  • Wenn der Hersteller eine Bestätigung durch das Prüflabor wünscht, darf dieses in dem Dokument nicht als notifizierte Stelle auftreten (keine Nennung der Notified Body Number).
  • Deklariert der Hersteller die Einhaltung von Eco Design, trägt dieser die alleinige Verantwortung.

Was bedeutet das für die Praxis?

  • Bestätigungsschreiben von Prüflaboren, wie z. B. Prüfgutachten, Auflistungen, Bestätigungsschreiben in Briefform, in denen das Prüflabor als notifizierte Stelle auftritt – wie sie aktuell von einigen Herstellern zu Marketingzwecken publiziert werden –, dürfen nicht als Grundlage der Deklaration dienen.
  • Die Messung der o. g. Parameter muss gemäß EN 16510-1 durchgeführt worden sein. Dies gilt für Neuprüfungen sowie Bestandsprüfungen. Anforderungen der EN 16510-1 sind zum Beispiel:
    • Mindestens 2 kontinuierliche Abbrände in Folge
    • für EN-13229-Feuerstätten 3 Abbrände anstelle von 2 Abbränden
    • abweichende Mindestabbrandzeiten
  • Die bei der Prüfung verwendeten Brennstoffe müssen der Brennstoffspezifikation der EN 16510-1 entsprechen. Dies gilt für Neuprüfungen sowie Bestandsprüfungen.
  • Möchte der Hersteller wissen, ob sein Prüfbericht nach z. B. EN 13240 die o. g. Anforderungen erfüllt, muss das Prüflabor eine Evaluation ggf. Neuauswertung der Rohdaten durchführen. Eine Alternative ist, dass in aktuellen Prüfberichten, die Messmethode EN 16510-1 bei den entsprechenden Parametern aufgeführt ist.
  • Der Hersteller kann die Einhaltung der Eco-Design Anforderungen auch auf Basis von eigenen Messungen und Berechnungen deklarieren. Auf dieser Basis kann allerdings keine offizielle Bestätigung / kein offizielles Prüfgutachtens unseres Prüflabors erstellt werden.

Welche Hilfestellung bietet Ihnen die RRF an:

  • Erstellung von Prüfgutachten zur Veröffentlichung
  • Falls notwendig: Neuauswertung von Rohdaten oder Nachprüfung der fehlenden Parameter auf dem Prüfstand
  • Erstellung von Bestätigungsschreiben über die Erfüllung der Anforderungen zur internen Verwendung

Wenn Sie OEM-Produkte im Portfolio haben, sollten Sie den Prüfbericht, der als Grundlage dient, ggf. durch den Inhaber des Ursprungsprüfberichts, überprüfen lassen.

Wir bieten Ihnen gerne an, in einem persönlichen Gespräch auf weitere Details zu diesem Thema einzugehen. Wenn Sie uns eine Auflistung Ihrer Feuerstätten/Prüfberichte zukommen lassen, können wir Ihnen ein Angebot über den Evaluierungsaufwand erstellen und die o. g. Leistungen für Sie durchführen.

Link zur Verordnung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32015R1185

Link zum Amtsblatt: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52017XC0310%2804%29&qid=1613464324868

Erster Erfahrungsaustausch zum Blauen Engel

Das Umweltzeichen Blauer Engel hat dieses Jahr mit der Zertifizierung von Raumheizern begonnen. Zum Ende des Jahres wurde daher zum Erfahrungsaustausch aufgerufen. Insbesondere die Prüflabore wurden gebeten, Ihre Erfahrungen aus den ersten Messungen mitzuteilen, um die Messmethode und das Prüfverfahren zu optimieren und Detailfragen zu klären.

Hierbei nahm selbstverständlich auch die RRF teil und konnte einige wichtige Erfahrungen aus den durchgeführten Prüfungen beitragen.

Flagge Europas

Mitarbeit in Normungsausschüssen

Auch während der Corona-Pandemie stehen die Normungsarbeiten nicht still. Daher ist die RRF weiter für Sie in den Normungsausschüssen wie z. B. aktuell zum Thema Abgasanlagen (TC 166) tätig und nimmt an den Webmeetings teil.

Verabschiedung des Blauen Engels

Die Jury Umweltzeichen hat in Ihrer Sitzung am 11. und 12.12.2019 den „Blauen Engel“ für Kaminöfen für Holz verabschiedet. Somit kann ab dem 01.01.2020 das Umweltzeichen bei der RAL gGmbH beantragt werden.

Die Vergabekriterien und alle erforderlichen Antragsunterlagen sind nun in deutscher Sprache auf der Webseite des Blauen Engel verfügbar: https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/bauen-heizen/kaminoefen-fuer-holz

Die entsprechenden Dokumente in englischer Sprache folgen in Kürze.

Da die RRF natürlich auch in der Entwicklung der Kriterien des Umweltzeichens aktiv involviert war, haben wir die Prüfung in unser Portfolio aufgenommen und können Ihnen diese Prüfung für Ihre Feuerstätten anbieten. In diesem Zuge haben wir in Messgeräte zur Partikelzählung investiert, sodass wir Ihnen ab Januar die geforderte Partikelzählung anbieten können. 

Gerne können Sie uns für Rückfragen oder eine unverbindliche Angebotsanfrage kontaktieren.

Teilnahme an Expertenworkshops und Expertenfachgesprächen zum Umweltzeichen “Blauer Engel“ und Evaluierung der 1. BImSchV

Aufgrund unserer Kompetenz werden wir regelmäßig zu Expertenrunden eingeladen.

Wir nehmen gerne diesen verantwortungsvollen Part wahr um aktiv an der Gesetzgebung, Klimaschutz und der Zukunft der Branche mitzuarbeiten.

1. BImSchV

Im zweiten Expertenfachgespräch zur Evaluierung der 1. BImSchV wurde am 12. September 2019 in Berlin der vorläufige Endbericht des DBFZ (Deutsches Biomasse Forschungszentrum) vorgestellt und diskutiert.

Christian Droll hat sich aktiv in die Diskussion mit eingebracht.

Mit der Novellierung der 1. BImSchV 2010 wurden insbesondere Vorschriften für Festbrennstofffeuerungen überarbeitet sowie neue Vorgaben ergänzt. Zum einen wurden die Emissionsgrenzwerte für neue Anlagen deutlich verschärft und zum anderen wurden erstmals auch für bestehende Anlagen im Endkundenbereich – mit Übergangsfristen – neue Grenzwerte festgelegt und mit Nachrüst- oder Stilllegungspflichten verbunden.

Acht Jahre später stellt sich nun die Frage, ob die Novelle der 1.BImSchV die erhofften und auch in einzelnen Studien zu zukünftigen Emissionsentwicklungen angenommenen Schadstoffminderungen auch tatsächlich erbringt und ob es gegebenenfalls noch weiteren Verbesserungsbedarf gibt.

Der Endbericht soll diese Frage beantworten und eine Diskussionsgrundlage für eine erneute Novellierung der 1. BImSchV liefern.

In weiteren Expertenrunden werden wir die Überarbeitung des Gesetzentwurfs begleiten.

Blauer Engel

Seit Beginn der Expertendiskussionen um das Umweltzeichen „Blauer Engel“ nimmt die RRF an den entsprechenden Meetings teil. Wir werden das Prüfprogramm in unser Portfolio aufnehmen und bieten schon jetzt Vorversuche zu dem aktuell gültigen Stand der Vergabegrundlage an.  

Die Vergabegrundlage des Blauen Engels wurde zuletzt auf der 2. Umweltzeichen-Anhörung „Kaminöfen“ (DE-UZ xxx) am 18./19.09.2019 in Berlin beim Umweltbundesamt beraten. Stellvertretend für die RRF hat Herr Christian Droll teilgenommen und unsere Position eingebunden. Am 11. und 12. Dezember 2019 soll der Jury Umweltzeichen der „Blaue Engel“ präsentiert werden. Bis spätestens 22. November können der RAL gemeinnützige GmbH, welche das Zeichen vergeben wird, Anmerkungen zugesendet werden.

Das Umweltzeichen soll im Dezember von der Jury beschlossen und ab dem 01. Januar 2020 eingeführt werden. Die Vergabegrundlage kann unter www.blauer-engel.de oder www.umweltzeichen-ral.de angefragt werden.

Zukunftsworkshop

Außerdem fand im Juni 2019 am Umweltforschungszentrum (UFZ) in Leipzig, in unmittelbarer Nähe zum Deutschen Biomasseforschungszentrum (DBFZ), der 1. Leipziger Zukunftsworkshop der Ofen- und Schornsteinbranche statt. Eingeladen hatten die Europäische Feuerstätten Arbeitsgemeinschaft (EFA), der Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima (ZVSHK) und der Fachverband Schornsteintechnik. An zwei Tagen wurden in einem innovativen Workshop-Konzept die aktuellen Herausforderungen der Branche identifiziert und Schritte für die Zukunft geplant. Das Besondere: Nicht nur die Industrie war beteiligt, auch Vertreter weiterer Interessensverbände und der Politik kamen nach Leipzig.

Am 15.-16. Januar wird der Zukunftsworkshop auf der Agritechnica in Hannover fortgesetzt, um die Ergebnisse des ersten Workshops zu konkretisieren.

Flagge Europas

Veröffentlichung der EN 16510-1 als nicht harmonisierte Norm

Mit dem Ausgabedatum Juli 2018 wurde die englische Fassung der EN 16510-1 im CEN veröffentlicht. Die deutsche Fassung wird nun in den nächsten Wochen folgen und somit nimmt die Überarbeitung der alten Feuerstättennormen langsam Gestalt an.

Durch eine neue strukturierte Aufbauweise der Normenreihe EN 16510 soll Herstellern und Anwendern die Handhabung vereinfacht werden. Der nun veröffentlichte Teil 1 beinhaltet die allgemeinen Anforderungen und Prüfungen für alle häuslichen Festbrennstoffgeräte und ist künftig jeweils in Verbindung mit einem spezifischen Teil 2 für den entsprechenden Feuerstättentyp anzuwenden.

Da es sich um eine nicht harmonisierte Norm handelt ersetzt diese noch nicht die bisher harmonisierten Normen wie z. B. EN 13240, 13229, etc.

In der EN 16510-1 sind die Emissionsmessmethoden für NOx, OGC und PM (Anhänge D, E und F der Norm) gegenüber der bisherigen Vorgabe detaillierter spezifiziert und der Messablauf für die Typprüfung klarer vorgegeben, als in der bisherigen CEN/TR 15883, die durch EN 16510-1 abgelöst wird. Aufgrund der Relevanz dieser detaillierten Beschreibungen der Emissionsmessmethoden hatte das CEN/TC 295 im November 2016 beschlossen den Teil 16510-1 als nicht-harmonisierte Norm zu veröffentlichen. Daneben können Hersteller die EN 16510-1 bereits bei der Typprüfung von Neuentwicklungen anwenden, um Nachprüfungen nach erfolgter Harmonisierung der Teile 2 zu vermeiden. Es gibt keine Widersprüche zu den aktuell harmonisierten alten Normen.

Es wird jedoch keine einfache Umschreibung der Prüfberichte möglich sein, da die EN 16510-1 sowie die spezifischen Teile 2 weitere administrative Anforderungen stellen. Somit muss, bei der Umstellung der Prüfberichte auf die 16510 Normreihe, nach der vollständigen Harmonisierung, mit erhöhtem Aufwand für die Prüfberichtsherstellung gerechnet werden.