Neue Normenreihe EN 16510-x:2022
Bereits vor mehr als 10 Jahren wurde die Überarbeitung der alten Normen für häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe beschlossen.
Aufgrund bürokratischer Hürden und der rechtlichen Anforderungen an harmonisierte Normen nach Bauproduktenverordnung hat sich die Veröffentlichung immer weiter verzögert. Neue Normen sollen den Stand der Technik berücksichtigen und folgende Vorgänger-Normen ersetzen:
Neu | Ersetzt | ||
EN 16510-1:2022 | Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren | EN 16510-1:2018 a | Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe – Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren |
EN 16510-2-1:2022 | Raumheizer | EN 13240:2001 | Raumheizer für feste Brennstoffe – Anforderungen und Prüfungen |
EN 16510-2-2:2022 | Kamineinsätze einschließlich offener Kamine | EN 13229:2001 | Kamineinsätze einschließlich offener Kamine für feste Brennstoffe – Anforderungen und Prüfungen |
EN 16510-2-3:2022 | Herde | EN 12815:2001 | Herde für feste Brennstoffe – Anforderungen und Prüfungen |
EN 16510-2-4:2022 | Wohnraum-Heizkessel für feste Brennstoffe – Nennwärmeleistung bis 50 kW | EN 12809:2001 | Heizkessel für feste Brennstoffe – Nennwärmeleistung bis 50 kW – Anforderungen und Prüfungen |
EN 16510-2-5:202x b | Speicherfeuerstätten | EN 15250:2007 | Speicherfeuerstätten für feste Brennstoffe – Anforderungen und Prüfverfahren |
EN 16510-2-6:2022 | Mechanisch mit Pellets beschickte Raumheizer, Einsätze und Herde | EN 14785:2006 | Raumheizer zur Verfeuerung von Holzpellets – Anforderungen und Prüfverfahren |
a 16510-1:2018 wurde nur für Messungen von PM, OGC und NOx verwendet
b Teil 2-5 ist noch nicht veröffentlicht
Über die Teile 2-1 bis 2-6 hinaus wird an einem Teil 2-7: „Kombination für Scheitholz und Pellets“ gearbeitet.
Die Normenreihe EN 16510-x Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe besteht aus mehreren Teilen. Teil 1 legt allgemeine Anforderungen an Geräte sowie die anzuwendenden Prüfverfahren fest. Die Teile 2 beschreiben gerätespezifische Anforderungen (wesentliche und beschreibende Merkmale) und definieren Angaben für die Leistungserklärung nach europäischer Bauproduktenverordnung. Alle Teile 2 sind in Verbindung mit Teil 1 anzuwenden. Der Anhang A (Prüfverfahren) der Teile 2 muss immer berücksichtigt werden.
Dazu wurden neue Anforderungen festgelegt. Nun wird gefordert, die Emissionen der Geräte zu messen und Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad sowie Energie-Effizienzklasse zu bestimmen. Außerdem wurden die Grenzwerte der Emissionen von PM, NOx, OGC und CO an die Anforderungen der Ökodesign-Verordnung (EU) 1185/2015 angepasst. Auch die Grenzwerte für den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad je Gerätetyp wurden an die Anforderungen nach der Ökodesign-Verordnung (EU) 1185/2015 angepasst. Im Rahmen der Sicherheitsprüfung sind weitere Abstände im Vergleich zu den Vorgänger-Normen verpflichtend zu messen. Für bestimmte Geräte ist eine Risikobewertung durchzuführen.
Bei Emissionsprüfungen für Scheitholzfeuerstätten sind drei Abbrände zur Berechnung des Mittelwerts der betreffenden Emission zu berücksichtigen, zwei müssen aufeinander folgen. Für alle anderen Brennstoffe sind bei der Emissionsprüfung zwei aufeinanderfolgende Abbrände zur Berechnung des Mittelwerts der betreffenden Emission zu berücksichtigen.
Zur Bestimmung der Effizienz bei Scheitholzfeuerstätten sind drei Abbrände für die Berechnung des Mittelwertes zu berücksichtigen, zwei müssen aufeinander folgen. Für alle anderen Brennstoffe sind bei der Effizienzprüfungen zwei aufeinanderfolgende Abbrände zur Berechnung des Mittelwerts zu berücksichtigen.
Mit Harmonisierung der Normenreihe wird die EN-PME-Methode nach EN 16510-1:2022 Anhang F für die Typprüfung verbindlich. Des Weiteren ändern sich Inhalt und Anforderungen des Anhang ZA wesentlich, sodass die Leistungserklärung entsprechend angepasst werden muss.
Verwendung historischer Daten
Die Sektorgruppe SG03/WG2 der benannten Prüfstellen für Raumheizgeräte für feste Brennstoffe hat die Anwendung der neuen Normen und weitere Verwendung von Prüfergebnissen aus früheren Prüfungen (historische Daten) diskutiert. Anhand der EN 13240 und EN 16510-2-1 wurde dies zum Verständnis präsentiert. Eine gemeinsame Position soll als genehmigter Leitfaden von GNB-CPR veröffentlicht werden. Die Erarbeitung separater Dokumente als Positionspapiere der SG03/WG2 zur Verwendung historischer Daten für andere Teile wie EN 14785 und EN 16510-2-6 wird zu einem späteren Zeitpunkt folgen werden.
Die Abschließende Bewertung, ob historische Daten aus einem bestehenden Typprüfbericht übernommen werden können, erfolgt individuell durch die notifizierten Stellen. Nach Genehmigung des Leitfadens werden wir Details zur Bewertung und Verwendung von historischen Daten veröffentlichen.
Aufgrund der hohen Nachfrage und des hohen administrativen Aufwands empfehlen wir, Neuprüfungen schon jetzt durchzuführen und Ihre Prüfberichte frühzeitig zu sichten.