Am 9. November 2025 endet die Koexistenzphase des Großteils der Normen für Kleinfeuerstätten, wodurch nur noch Bauprodukte auf Basis der Normenreihe EN 16510 in Verkehr gebracht werden können. Die Koexistenzphase betrifft die Normen EN 13240, EN 13229, EN 12815, EN 12809 und EN 14785.
Neben der Neuprüfung gemäß der Normenreihe EN 16510 erlaubt die europäische Bauproduktenverordnung (CPR) (EU) 305/2011 die Verwendung von historischen Daten für die Bewertung. Die Gruppe der notifizierten Stellen (GNB) hat ein horizontales Positionspapier zu diesem Thema angenommen (GNB NB-CPR/19/792r5). Darüber hinaus hat die Sektorgruppe SG03 WG2 Dokumente mit detaillierten Leitlinien zur Verwendung historischer Daten für diese Produkte ausgearbeitet.
Aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen über Evaluationen von historischen Daten und Neuprüfungen war zu erwarten, dass die notifizierten Stellen stark ausgelastet sind. Gleichzeitig ist ein Großteil der ehemals notifizierten Prüflabore noch nicht notifiziert oder es wird keine Notifizierung nach EN 16510 angestrebt. Von ehemals 46 Prüflaboren existieren aktuell lediglich 17. Zudem wurden viele der aktuell notifizierten Stellen erst sehr spät anerkannt. Das hat zur Folge, dass es für die verbliebenen Labore nahezu unmöglich ist, alle Prüfberichte vor Ablauf der Koexistenzphase fertigzustellen.
Um eine Lösung der Situation herbeizuführen, hat unser Prüfstellenleiter Sven Müller, als Chairman der Gruppe der europäischen notifizierten Stellen zusammen mit dem HKI eine praxisorientierte Übergangsregelung entwickelt. Dieser Vorschlag wurde intensiv mit dem Generaldirektorat der EU-Kommission (DG GROW) diskutiert.
Die Übergangsregelung soll die Hersteller dabei unterstützen, ihre Produkte auf die EN 16510-Reihe umzustellen. Diese Regelung ermöglicht es Herstellern auf Grundlage einer Leistungsbewertung (Assessment of Performance, kurz: „AoP“) einer notifizierten Stelle eine eigene Leistungserklärung (Declaration of Performance, kurz: „DoP“) gemäß der EN 16510-Reihe auszustellen.
Der AoP-Bericht ist für Hersteller ein neues Dokument im Zuge der Umstellung auf die EN 16510 Normenreihe. Er ist die Konformitätsaussage der notifizierten Stelle an den Hersteller auf Basis eines Prüfberichts gemäß EN 16510. Als Übergangsregelung wird ein befristeter AoP-Bericht erstellt, welcher auf den historischen Prüfbericht verweist. Auf Basis dieses befristeten AoP-Berichts und Ihren Herstellerunterlagen können Sie im Zeitraum der Übergangsregelung Ihre DoP erstellen. Es ist zwingend erforderlich, vor Ablauf der im AoP-Bericht genannten Frist einen vollständigen Typprüfbericht gemäß EN 16510 sowie eine unbefristete Leistungsbewertungsbericht (AoP-Bericht) zu erstellen. Hierdurch stehen Herstellern und notifizierten Stellen ein größerer Zeitraum, bis zum Ablauf der Befristung, zur Verfügung. Somit können noch ausstehende Entscheidungen (z.B. zum Thema Bewertung von Feuerstätten-Familien) bei der Erstellung der finalen EN-16510-Prüfberichte berücksichtigt werden. Die aktuellen Dokumente sehen eine Befristung bis zum 9. November 2027 vor.
https://rrf-online.eu/wp-content/uploads/2014/02/eu.jpg326588Niromia Kanagalingamhttps://rrf-online.eu/wp-content/uploads/2019/02/rrf-logo-300x148.pngNiromia Kanagalingam2025-06-16 11:36:552025-06-17 13:02:10Übergangsregelung zur Koexistenzphase
Auch dieses Jahr haben wir an der „World of Fireplaces“ in Leipzig teilgenommen.
Dabei konnten wir interessante Gespräche führen, neue Perspektiven gewinnen und inspirierende Begegnungen erleben.
Wir bedanken uns bei allen Interessenten, die auf unserem Stand vorbeigeschaut haben. Wir haben uns sehr über Ihren Besuch gefreut!
Viel Freude hatten wir mit allen Interessenten, die sich mit uns fachlich über Themen, wie z.B. die Zertifizierung von Abgasanlagen und die neue EN 16510 Normenreihe ausgetauscht haben.
Wir freuen uns, Sie auch im Jahr 2027 auf der „World of Fireplaces“ Messe wiederzusehen.
https://rrf-online.eu/wp-content/uploads/2025/05/WOF-scaled.jpg25601920Niromia Kanagalingamhttps://rrf-online.eu/wp-content/uploads/2019/02/rrf-logo-300x148.pngNiromia Kanagalingam2025-05-07 10:01:462025-05-07 10:02:08World of Fireplaces 2025 – Ein voller Erfolg!
Unser Geschäftsführer Dennis Droll hatte die Gelegenheit, beim Fachverband Schornsteintechnik einen Vortrag über die Änderungen in der Bauproduktenverordnung zu halten. Besonders im Fokus standen die Neuerungen in den AV-Systemen 2+ und 3 sowie das neue System 3+.
Ein herzliches Dankeschön richten Dennis und Christian Droll an die Firma Poll für die Einladung nach Dörpen und die tolle Organisation. Der Austausch mit Fachleuten aus der Branche zeigt immer wieder, wie wichtig es ist, gemeinsam über neue Regelungen zu sprechen und Lösungen zu entwickeln.
Haben Sie Fragen oder Erfahrungen zu den aktuellen Änderungen? Sprechen Sie uns gerne an!
https://rrf-online.eu/wp-content/uploads/2025/03/Frima-Poll-scaled.jpg25601920Niromia Kanagalingamhttps://rrf-online.eu/wp-content/uploads/2019/02/rrf-logo-300x148.pngNiromia Kanagalingam2025-03-31 14:20:472025-03-31 14:21:15Fachvortrag zur neuen Bauproduktenverordnung – danke an den Fachverband Schornsteintechnik und die Firma Poll!
Auch in diesem Jahr nehmen wir an der internationalen Fachmesse „WORLD OF FIREPLACES“ in Leipzig teil. Besuchen Sie uns an unserem Stand G62 vom 28.04.2025 bis 30.04.2025, wo wir Ihnen z.B. die aktuellen Anforderungen der DIN EN 16510 präsentieren und wertvolle Tipps rund um das Thema Feuerstätten geben.
Als Ansprechpartner steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein persönliches Gespräch per E-Mail an info@rrf-online.eu oder telefonisch unter +49 208 60 70 41 0.
Auch für Eintrittskarten können Sie uns gerne kontaktieren.
Wir freuen uns auf ihren Besuch.
https://rrf-online.eu/wp-content/uploads/2025/03/wof_2025_aussteller_ad_1600x920px_de.jpg9201600Niromia Kanagalingamhttps://rrf-online.eu/wp-content/uploads/2019/02/rrf-logo-300x148.pngNiromia Kanagalingam2025-03-20 15:39:162025-03-20 15:39:17Die neue Bauproduktenverordnung, EN 16510 und historische Daten, Zertifizierung von Abgasanlagen… dies sind nur ein paar Themen, für die wir auf der WoF Rede und Antwort stehen.
Vom 24. bis 25. Oktober fand die Herbsttagung der EFA, unter dem Motto „Zukunft“, in Würzburg statt. Die RRF nahm in Vertretung von unseren Geschäftsführern Christian und Dennis Droll teil. Darüber hinaus hielt Christian Droll auf der Tagung zu dem Thema EN 16510 einen Vortrag.
Der Vorstandsvorsitzende der EFA, Uwe Striegler, eröffnete die Tagung. Überzeugt von einer gemeinsamen Zukunft für die Biomasse übergab er an Frau Claudia Schön vom TFZ in Straubing. Sie hielt einen Vortrag über die Messung von Real-Emissionen aus elf Einzelraumfeuerungen.
Darauf folgte Christian Droll mit seinem Vortrag über die Herausforderungen für die Branche durch die neue Norm EN 16510. Der Vortrag beinhaltete ein Update über den aktuellen Stand der neuen Norm sowie den Übergangszeitraum mit den bestehenden Normen, Erfahrungen und Rückmeldungen zum neuen Prüfverfahren und den Prüfberichten seitens der Prüfstellen. Zum Abschluss gab er einen Ausblick auf die neue Bauproduktenverordnung und damit verbundenen AV-Systeme insbesondere das neue System 3+. In den kommenden News wollen wir näher auf diese Themen eingehen.
Josef Bock, langjähriger Geschäftsstellenleiter der SHK-Niederlassung in Schweinfurt, berichtete aus seiner Arbeit für den Nachwuchs im Ofen- und Luftheizungsbau. Zuletzt gab Dr. Dominik Wildanger vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie seine Rede. In seinem Vortrag ging es um die Erkenntnisse zu modernen Messverfahren. Der darauffolgende Tag war für die Mitgliederversammlung und Diskussionen eingeplant. Der politische Berater der EFA, Dr. Johannes Gerstner kritisierte in seinem Vortrag, dass die immer noch ausstehende Gesetzgebung für Öfen – die 1. BImSchV – längst hätte verabschiedet werden müssen. Abschließend wurde vom Verband in Vertretung der stellvertretenden Vorsitzenden Ursula Gröbner ein Update zur Organisation des Verbands gegeben.
Die nächsten zwei wichtigen Branchentermine für die kommende Zeit sind der 28.11.2024, dort wird in Leipzig über die Novelle der 1. BImSchV diskutiert, und die nächste Fachtagung und Mitgliederversammlung, die am 15. und 16. Mai 2025, voraussichtlich in Erfurt, stattfindet.
Ab dem 1. Juli 2025 gilt die Verordnung (EU) 2024/1103, die seit dem 09. Mai 2024 in Kraft getreten ist. Diese legt die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Einzelraumheizgeräten fest. Die bedeutet auch gleichzeitig, dass die seit dem 1. Januar 2018 geltenden Bestimmungen der Verordnung (EU) 2015/1188 außer Kraft tritt. Die Verordnung umfasst konkret Einzelraumheizgeräte, die für den Betrieb mit gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen oder elektrischer Energie ausgelegt sind. Auch welche die über eine indirekt Heizfunktion durch Wärmeübertragung auf ein Fluid zugreifen, sind ebenfalls davon betroffen. Aus den Änderungen lässt sich auch die zukünftige Entwicklung für Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte ablesen.
Der Anwendungsbereich der neuen Verordnung (EU) 2024/1103 erweitert sich gegenüber der bisherigen. So werden nun Einzelraumfeuerungsanlagen für den häuslichen Gebrauch bis 50 kW sowie für den gewerblichen Gebrauch bis 300 kW (statt bisher 120 kW).
Nicht betroffen sind:
Einzelraumheizgeräte, die Wärme in einem Kaltdampf- oder Sorptionskreisprozess erzeugen und elektrisch oder mit Brennstoffen betrieben werden,
Einzelraumheizgeräte, die ausschließlich für die Verwendung im Freien ausgelegt, geprüft, vermarktet und deklariert werden
Einzelraumheizgeräte, deren direkte Wärmeleistung bei Nennwärmeleistung weniger als 6% der kombinierten direkten und indirekten Wärmeleistung beträgt
Luftheizungsprodukte
Saunaöfen
Kochgeräte
Änderungen an den Anforderungen an den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad
Ab dem 1. Juli 2025, gilt der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von mindestens
40,3 % bei Einzelraumheizgeräten mit offener Brennkammer und von Einzelraumheizgeräten mit offener Abgasführung
63,6 % Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer und offener Verbrennung
63,6 % Raumluftunabhängigen Einzelraumheizgeräten
Änderungen an den Anforderungen an die Ressourceneffizienz
Dieser Abschnitt wurde neu hinzugefügt und unter Anhang II Nummer 5 ist für jeden Produkttyp die Liste der Ersatzteile angegeben, die Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigte von elektrischen Einzelraumheizgeräten professionellen Reparaturbetrieben zur Verfügung stellen müssen.
Folgende Anforderungen gelten außerdem für alle Raumheizgeräte.
Besonders für
alle Modelle, die ab dem 1. Juli 2025 in Verkehr gebracht werden, müssen die Hersteller zumindest die Fernbedienung als Ersatzteil für professionelle Reparaturbetriebe und Nutzer zu Verfügung stellen
Ersatzteile (wie Fernbedienungen), diese müssen mindestens 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen des letzten Geräts des betreffenden Modells verfügbar sein
die Hersteller, die sicher stellen, dass die Ersatzteile (Fernbedienungen) mit handelsüblichen Werkzeugen und ohne bleibende Schäden am Heizgerät ausgetauscht werden können
während des Zeitraums, in dem Ersatzteile verfügbar sind, sorgen der Hersteller, der Importeuer oder sein Bevollmächtigter für die Lieferung der Ersatzteile innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung. Software- und Firmware-Aktualisierungen sind für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren nach dem Inverkehrbringen des Produkts kostenlos zur Verfügung stellen
Außerdem umfasst werden:
Anforderungen an den Hersteller. Professionellen Reparateuren unter bestimmten Bedingungen Zugang zu den Reparatur- und Wartungsinformationen des Geräts zu gewähren
Anforderungen an den Hersteller, die sicherstellen, dass die Einzelraumfeuerstätte so konstruiert ist, dass die in Anhang VII der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE – 2012/19/EU) genannten Werkstoffe und Bauteile mit handelsüblichen Werkzeugen entfernt werden können und die Einhaltung der in Artikel 15 Absatz 1 (WEEE) genannten Verpflichtungen.
Änderungen an den spezifischen Ökodesign-Anforderungen an die Emissionen
Stickoxid-Emissionen (NOx) von Einzelraumheizgeräten für flüssige oder gasförmige Brennstoffe dürfen ab dem 1. Juli 2025 120 mg/kWhinput statt den bisher 130 mg/kWhinput nicht überschreiten. Dies gilt für Einzelraumheizgeräte mit offener Brennkammer, Einzelraumheizgeräte mit offener Abgasführung, Einzelraumheizgeräte mit geschlossener Brennkammer und offener Verbrennung, raumluftunabhängige Einzelraumheizgeräte und Einzelraumheizgeräte ohne Abgasführung.
Zu beachten ist, dass in den Normen ein gewichteter NOx-Wert ermittelt wird. Die Verordnungen hingegen beziehen sich auf die Stickoxid-Emissionen (NOx) bei Nennwärmeleistung, der dem Prüfbericht entnommen werden kann.
Die Verordnung EU 2015/1188 gibt keine Angabe für welchen Brennstoff die NOx-Emissionen und der Wirkungsgrad anzugeben sind. Dazu wird in den Guidelines von 2017 aufgeführt, dass die Anforderungen für alle Brennstoffe erfüllt sein müssen, für die das Gerät entwickelt wurde.
Änderungen an den Anforderungen an die Produktdokumentation und -information
Welche Produktinformationen in den Anleitungen für Installateure und Benutzer sowie auf den frei zugänglichen Websites der Hersteller, ihrer Bevollmächtigten und Importeure enthalten sein müssen, ist in Anhang II Nummer 4 festgelegt.
Mitinbegriffen sind:
Alle besonderen Vorsichtsmaßnahmen, die bei Montage, Installation oder Wartung des Einzelraumheizgeräts zu treffen sind
Informationen über Demontage, Recycling und/oder die Entsorgung am Ende des Lebenszyklus
Je nach Produkttyp gelten weitere Produktinformationsanforderungen, die in den Tabellen 1 bis 7 der Verordnung aufgeführt sind
Die Betriebsanleitungen können auch zusätzliche Informationen über das Produkt enthalten, die Installateuren und Benutzern nützlich sein können, einschließlich Informationen über die Kompatibilität von Heizgeräten und Steuerungen
Separate Steuerungen für die in der Bedienungsanleitung eine Liste der Steuerfunktionen gemäß dem Format in Tabelle 7 enthalten sein muss.
Zusätzlich muss bei Einzelraumheizgeräten ohne Abgasführung und Einzelraumheizgeräten mit offener Abgasführung der Satz „Dieses Produkt ist nicht als Primärheizgerät geeignet“ auf dem Deckblatt des Benutzerhandbuchs, auf der Website des Herstellers und auf der Verpackung angegeben werden.
Technische Dokumentation
Im Hinblick auf das Konformitätsbewertungs- und -prüfungsverfahren muss, falls zutreffend, für ortsfeste Raumheizgeräte und separate zugehörige Steuerungen eine Liste aller gleichwertigen Modelle enthalten. In Anhang II Nummer 6 sind diese näher erläutert, da je nach Produkttyp weitere Elemente und Werte aufzuführen sind.
Bis 2029 wird die Ökodesign-Anforderungen unter Berücksichtigung des technischen Fortschrittes in Bezug auf der Energieeffizienz, Schadstoffemissionen, Korrekturfaktoren, Anwendungsbereich sowie Ressourceneffizienz von der EU-Kommission überprüft werden. Es ist zu erwarten, dass dann die Ökodesign-Anforderungen entsprechen angehoben werden.
Übersicht zu Ökodesign-Anforderungen ab dem 01.07.2025
Gasförmig (Flüssiggas, Erdgas)
Wirkungsgrad
NOx
PM-Staub
OGC
CO
Geschlossener Brennkammer und offener Verbrennung, sowie raumluftunabhängige Einzelraumheizgeräte
63,6 %
120
k. A.
k. A.
k. A.
Offene Brennkammer, Abgasanschluss sowie offene Abgasführung
40,3 %
120
k. A.
k. A.
k. A.
Geschlossener Brennkammer und offener Verbrennung, sowie raumluftunabhängige Einzelraumheizgeräte
Info: „Dieses Produkt ist nicht als Primärheizgerät geeignet“
Offene Brennkammer, Abgasanschluss sowie offene Abgasführung
Info: „Dieses Produkt ist nicht als Primärheizgerät geeignet“
Flüssig (Öl, Kerosin, Petroleum)
Wirkungsgrad
NOx
PM-Staub
OGC
CO
Geschlossener Brennkammer und offener Verbrennung, sowie raumluftunabhängige Einzelraumheizgeräte
63,6 %
120
k. A.
k. A.
k. A.
Offene Brennkammer, Abgasanschluss sowie offene Abgasführung
40,3 %
120
k. A.
k. A.
k. A.
Geschlossener Brennkammer und offener Verbrennung, sowie raumluftunabhängige Einzelraumheizgeräte
Info: „Dieses Produkt ist nicht als Primärheizgerät geeignet“
Offene Brennkammer, Abgasanschluss sowie offene Abgasführung
Info: „Dieses Produkt ist nicht als Primärheizgerät geeignet“
https://rrf-online.eu/wp-content/uploads/2014/02/eu.jpg326588Stefan Orwathttps://rrf-online.eu/wp-content/uploads/2019/02/rrf-logo-300x148.pngStefan Orwat2024-09-04 15:55:262024-09-04 15:56:54Veränderungen der Anforderungen für Einzelraumheizgeräte welche mit gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen oder elektrischer Energie betrieben werden
Prüfung nach den Prüfprogrammen für “Katalysatoren und Staubabscheider in Feuerungsanlagen” im Geltungsbereich der Landesbauordnung zum Erlangen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung/allgemeinen Bauartgenehmigung
Als eine der wenigen Prüfstellen in Deutschland bietet die RRF die entsprechenden Prüfungen zum Nachweis z. B. der Verwendbarkeit oder der Betriebssicherheit für die oben aufgeführten Prüfprogramme an.
Dazu wird die Bewertung der Filter oder Abscheideleistung auf einem unserer extra dafür konfigurierten Prüfstände durchgeführt. Weitere Überprüfungen wie z. B. Rußbrandbeständigkeit oder Abstände zu brennbaren Bauteilen können in unserem Partnerlabor für Schornsteine und Verbindungsstücke durchgeführt werden. Die RRF übernimmt auch in diesem Fall als Hauptprüfstelle die weitere Koordination.
Nach erfolgreicher Zulassung bzw. Genehmigung beim DIBt, kann eine Überwachung des Herstellwerks und der werkseigenen Produktionskontrolle durch eine fremdüberwachende Stelle notwendig sein. Auch in diesem Fall ist die RRF ihr kompetenter Partner und kann diese Tätigkeit gerne durch seine erfahrenen Begutachter ausführen lassen. Sprechen Sie uns dazu gerne an.
Conto Termico (“5 Sterne”) neue Anforderungen in der Lombardei (Italien)
Ab dem 15. Oktober 2024 gelten neue Anforderungen für die Errichtung neuer Biomasseanlagen in der Lombardei.
Alle neu installierten Geräte müssen mindestens die Anforderungen zum Erreichen von 4 Sternen aufweisen. Zusätzliche Anforderungen gibt es in Abhängigkeit der Höhenlage der Stadt.
Liegt die Stadt unterhalb einer Höhe von 300 m über dem Meeresspiegel, dürfen die Partikelemissionen maximal 15 mg/Nm3 und die OGC-Emissionen maximal 35 mg/Nm3 betragen.
Wenn die Stadt oberhalb einer Höhe von 300 m über dem Meeresspiegel liegt, darf das Gerät eine Partikelemission von maximal 20 mg/Nm3 aufweisen.
Bei den Anforderungen wird nicht unterschieden zwischen Scheitholz- und Pelletgeräten.
Zu Ihrer Information im Folgenden eine Übersicht der generellen Anforderungen zum Erreichen von 4 bzw. 5 Sternen des Conto-Termico-Programms:
Kategorie/Typ
PM
OGC
NOx
CO
η
in mg/Nm³
in %
Klasse 5 Sterne
Offene Kamine, Geschlossene Kamine, Kamineinsätze für Scheitholz, Scheitholzöfen, Holzherde, Speicherfeuerstätten
25
35
100
650
85
Öfen, Kamineinsätze und Herde für Pellets
15
10
100
250
88
Klasse 4 Sterne
Offene Kamine, Geschlossene Kamine, Kamineinsätze für Scheitholz, Scheitholzöfen, Holzherde
30
70
160
1250
77
Speicherfeuerstätten
30
70
160
1000
77
Öfen, Kamineinsätze und Herde für Pellets
20
35
160
250
87
Die RRF übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Trotz größtmöglicher Sorgfalt wird keine Haftung für den Inhalt übernommen. Alle Rechte, insbesondere die zur Speicherung, Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung sind vorbehalten.
Ablauf Erstellung eines Certificato Ambientale(/Conto Termico)
Auf Grundlage des Dekrets n. 186 Italiens können wir sogenannte „Umweltzertifikate“ („Certificato Ambientale“) für Sie ausstellen.
Sobald Sie uns die Freigabe auf unser Angebot erteilen, prüfen wir auf Basis des EN-Prüfberichts, ob Ihre Feuerstätte die gewünschten Anforderung Klasse 1 – 5 Sterne erreicht.
Das Prüfen der Anforderungen des EN-Prüfberichts geht in der Regel für uns schnell und unkompliziert, sodass Sie das Ergebnis im besten Fall noch am selben Tag erhalten.
Nachdem das Zertifikat ausgestellt wurde, wird es von uns an Sie versandt. Somit erhalten Sie ihr Zertifikat schon nach wenigen Tagen.
Alle ausgestellten Zertifikate werden von uns, wie im Artikel 3 des Dekrets n. 186 gefordert, in eine Liste eingepflegt und auf unserer Website veröffentlicht. Diese wird von uns regelmäßig auf dem aktuellen Stand gehalten.
https://rrf-online.eu/wp-content/uploads/2023/06/news_europaflagge-1600x600-1.jpg6001600Stefan Orwathttps://rrf-online.eu/wp-content/uploads/2019/02/rrf-logo-300x148.pngStefan Orwat2024-06-06 14:49:352024-06-06 14:53:47Informationen zu Bauartzulassung, Conto Termico und Certificato Ambientale
Vom 21. bis 22. März 2024 lud die Europäische Feuerstätten Arbeitsgemeinschaft e. V. (kurz EFA) zur Tagung in Bonn ein. Die RRF wurde vertreten durch unseren Geschäftsführer Christian Droll, welcher als Vorstandsmitglied der EFA agierte. Ebenfalls Gastgeber war das RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., die zentrale Stelle für Gütezeichen in Deutschland, die auch den Blauen Engel verwaltet.
Am ersten Tag gab es einen Vortrag über die Themen Blauer Engel und Gütezeichen durch den Referenten Niklas Neureuther vom RAL. Weitere Themen am ersten Tag waren die Initiative „#ofenzukunft“, bei der gezielt und umfangreich über Kamin- und Kachelöfen informiert und die Politik angesprochen wird, sowie ein Vortrag von Sabrina Walter des „Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheut und Verbraucherschutz“ (BMUV), die einen Überblick über die aktuellen Fragen zu Immissionsschutz, Fördervorgaben und rechtliche europäische Rahmenbedingen gab. Das ZIV in Vertretung von Vorstand Markus Burger informierte über das Thema „Außerbetriebsetzung von Einzelraumfeuerstätten“ und die Hintergründe zur Zählung von Kamin- und Kachelöfen durch das Schornsteinfegerhandwerk. Zuletzt gab Dirk Böhringer, externer technischer Berater der EFA, einen Vortrag über die Prüfung und Verwendungsnachweis von Partikelabscheidern. Hauptaugenmerk in den Prüfungen durch das DIBt, die er vorstellte, waren vor allem Betriebssicherheit und Brandsicherheit.
Am zweiten Tag wurde die Richtung im Verband für die Zukunft vorgestellt. Damit der Verband seine Europaarbeit in Brüssel weiter verstärken, beobachten und begleiten kann, soll angesichts der stabilen Mitgliedsbeiträge die Kooperation mit Verbänden ausgebaut und Kosten durch Digitalisierung reduziert werden. Weiter sollen die drei Fachgruppen Hersteller, Abgasanalgen und Zulieferer gestärkt werden und mehr inhaltliche Arbeit leisten. Dies ist laut dem Vorstandsvorsitzenden der EFA, Uwe Striegler, nötig, da durch das starke Wachstum auf 42 Mitgliedern aus allen Bereichen gestiegen ist. Herr Striegler sieht die Zukunft der EFA durch die durchgehende Weiterentwicklung als gesichert und für die nächsten Jahre gut aufgestellt.
Die kommende Tagung findet vom 24. bis 25. Oktober in Würzburg statt. In der Zeit dazwischen ist ein Workshop zu aktuellen Fragen geplant. Der Termin dazu wird rechtzeitig bekannt gegeben.
https://rrf-online.eu/wp-content/uploads/2024/04/Titelbild-EFA-Tagung-vom-21.-22.-Maerz-scaled.jpg19202560Stefan Orwathttps://rrf-online.eu/wp-content/uploads/2019/02/rrf-logo-300x148.pngStefan Orwat2024-04-22 16:03:582024-09-10 14:35:06Update der EFA zu Blauer Engel und Gütezeichen
Vom 28. Februar bis zum 1. März 2024 war unsere Geschäfts- und Prüfstellenleitung, Christian Droll, Dennis Droll und Sven Müller, für Sie auf der Progetto Fuoco in Verona. Dort nahmen sie an zahlreichen Meetings teil und sind mit Ihnen in direkten Kontakt getreten.
Auch diese Messe war für uns ein voller Erfolg, da wir neue Kontakte schließen und zukunftsorientierte Gespräche mit Ihnen führen konnten.
Zu den Top-Themen gehörten die neue Normenreihe EN 16510 sowie die Zertifizierung von Schornsteinen und Abgasanlagen, für welche wir neben der Prüfung von Feuerstätten ebenfalls akkreditiert sind.
Sollten Sie eine Messe besuchen oder auf einer Messe ausstellen und Interesse an einem Termin mit uns haben, können Sie uns gerne unter info@rrf-online.eu oder 0208 607041-0 kontaktieren.
Im Vordergrund: Dennis Droll und Sven Müller auf dem Weg zum Messegelände
https://rrf-online.eu/wp-content/uploads/2024/03/Progetto-Fuoco-Titelbild-2-Kopie.png21413024Stefan Orwathttps://rrf-online.eu/wp-content/uploads/2019/02/rrf-logo-300x148.pngStefan Orwat2024-03-21 14:29:282024-04-22 16:04:26Messeauftritt Progetto Fuoco 2024