Conto Termico 2.0
Seit Mai 2016 hat die italienische Regierung eine Subvention für Feuerstätten bewilligt. Die Gesamtbewilligungssumme beläuft sich auf 900 Mio. € pro Jahr. Um diese Subvention als Privatperson zu erhalten, muss ein alter Raumheizer durch einen neuen ersetzt werden. Der alte Raumheizer muss zusammen mit Fotos und Dokumenten zu einem Fachhändler gebracht werden und zusammen mit den Dokumenten beim GSE (Gestore Servizi Energetici) registriert werden. Der neu erworbene Raumheizer muss einen Wirkungsgrad von > 85% haben und den Anforderungen der DIN EN 13240 entsprechen.
Formel für die Berechnung des Zuschusses:
Ia tot = 3,35 * In(Pn) * hr * Ci * Ce
Erläuterung:
Ia tot: Jährlicher Zuschuss für max. 2 Jahre (für Raumheizer ≤ 35 kW) sonst 5 Jahre
Pn: Nennwärmeleistung aus einer Typprüfung nach EN 13240
Hr: Betriebsstunden im Bezug auf den Aufstellort (nach Region)
Ci: Typologie des Produktes
Typologie des Produktes | Ci-Faktor für Raumheizer mit einer Nennwärmeleistung von ≤ 35kWt |
Raumheizer zur Verfeuerung von Holz | 0,040 (€/kWht) |
Pelletöfen | 0,040 (€/kWht) |
Ce: Feinstaub-Emissionen-Koeffizient
Feinstaub (PM) | Ce |
(mg/Nm3 bezogen auf 13% O2) | |
30 < Emissionen ≤ 40 | 1 |
25 < Emissionen ≤ 30 | 1,2 |
Emissionen ≤ 25 | 1,5 |
Beispiel:
Ein Raumheizer zur Verfeuerung von Holz mit einem Wirkungsgrad von 85 %, bei 6 kW Nennwärmeleistung, Feinstaub Emissionen von 35 mg/m3 und verkauft in Bozen (F-Zone) erhält einen jährlicher Totalzuschuss von:
3,35 * In(6) * 1800 * 0,04 * 1 = 432.17 € * 2 Jahre = 864,34 € Gesamtzuschuss