Erstes FlammeVerte Laboratories Meeting

Am 23.06.2016 fand in Paris beim „Syndicat des Energies Renouvelables“  das erste offizielle FlammeVerte (FV) Laboratories Meeting statt. Auf der Agenda standen eine Präsentation über das FV Label, der RoundRobin Ringversuch zwischen den FV Laboren und die Akkreditierung der Labore durch Eurovent Certita. Ebenso wurde ein „Golden Rules Document“ für die FV Labore erarbeitet und der zukünftige Ablauf sowie wichtige Fragestellungen diskutiert.

Wichtige Informationen für Hersteller

  • Welche Vorteile bietet FlammeVerte?

Das FV Label ist in Frankreich die bekannteste Auszeichnung für Feuerstätten und wird politisch vom Syndicat des Energies Renouvelables unterstützt. Es hat eine sehr große Endkundenbekanntheit und sorgt für eine hohe Marktakzeptanz. Auch für Hersteller, die nicht direkt in Frankreich vertreiben, ist das Label interessant, da die Grenzwerte und insbesondere der 7. Stern mit dem zukünftigen EcoDesign Anforderungen (im Jahr 2022) übereinstimmen. Somit kann man hier seine Produkte dementsprechend auszeichnen. Für reine Produzenten ist das Label ebenfalls interessant, da sich hierdurch einfacher OEM Kunden auf dem französischen Markt gewinnen lassen.

  • Um als Hersteller das FV Label erstmalig zu beantragen, sind drei Schritte notwendig: 
  1. Antragsstellung bei

FlammeVerte

Syndicat des Energies Renouvelables

13-15 Rue de la Baume

75008 Paris

FRANCE

mit einer Präsentation des Herstellers und der Produkte.

Ansprechpartner für die Antragstellung sind Nicolas Audigane und Alexis Errard.

 

  1. Dokumentenprüfung des Herstellers (auch von Prüfberichten) von Eurovent Certita und Beurteilung, ob die Prüfberichte von FV Laboratorien erstellt wurden und darauf basierend eine Klassifizierung nach 5, 6 oder 7 Sternen.

 

  1. „Entry Test“ – Die am höchsten klassifizierte Feuerstätte des Herstellers wird ausgewählt und muss bei einem FV Labor erneut überprüft werden

> wenn die Ergebnisse übereinstimmen, bekommt der Hersteller das FV Label

 

Alle weiteren Feuerstätten des Herstellers werden je nach den Prüfergebnissen aus den Typprüfberichten in 5, 6  oder 7 Sterne eingeordnet. Hat der Hersteller seine Typprüfung bereits in einem offiziellen FV Labor durchgeführt, entfällt der „Entry Test“.

  • Was wird abgeprüft?

Da das Augenmerk von FV auf Einhaltung der Emissionsgrenzwerte liegt, werden alle emissionsrelevanten Prüfungen durchgeführt, keine brandsicherheitstechnischen Prüfungen.

  • Was passiert nachdem ein Hersteller das FV Label erhalten hat?

FV hat zwischen 2013 und 2016 alle Hersteller unter dem Label mit einem „Performance Check“ einer Feuerstätte überprüft, sodass innerhalb dieser drei Jahre jeder Hersteller eine Vergleichsüberprüfung durchführen musste. Ab 2017 soll jeder Hersteller einmal jährlich einer Vergleichsprüfung unterzogen werden. Sollte bei dieser Vergleichsprüfung eine Abweichung der Prüfergebnisse festgestellt werden (sowohl positiv als auch negativ) wird die Feuerstätte hochgestuft oder herabgestuft.

  • Können OEM Produkte das FV Label erhalten?

Wenn die Basisfeuerstätte einen Prüfbericht einer FV Prüfstelle hat, brauchen die OEM Produkte keiner erneuten Prüfung unterzogen werden.

Hat die Basisfeuerstätte keinen Prüfbericht einer FV Prüfstelle, so muss der OEM Kunde ebenfalls einen „Entry Test“ durchführen lassen.

  • Welche Grenzwerte gelten aktuell?

Die offiziellen Grenzwerte finden auf der Homepage http://www.flammeverte.org/

  • Gibt es eine Verschärfung der Grenzwerte?

Die Grenzwerte für die Klassifizierung der Sterne bleiben bestehen. Allerdings werden die geringeren Klassifizierungen nach und nach nicht mehr zugelassen.

2014: 3-, 4-, 5-, 6-Sterne Feuerstätten

2015 5-, 6-, 7-Sterne Feuerstätten

2018: 6-, 7-Sterne Feuerstätten

2020: 7-Sterne Feuerstätten

  • Was passiert mit Altberichten?

Die RRF ist seit dem 18.05.2016 offizielles FlammeVerte Prüflabor. Alle Prüfberichte mit früherem Datum müssen, wenn der Hersteller bereits FV Kunde ist, von der RRF im Auftrag des Herstellers validiert und überprüft werden (administrativ) und ein neuer von FV akzeptierter Prüfbericht erstellt werden. Im Zuge des Entry-Tests für Neukunden ist dieses Verfahren nicht zulässig. Hierfür muss eine erneute Prüfung auf dem Prüfstand durchgeführt werden.

 

Zum Abschluss des Meetings haben sich die Labore darauf geeinigt das „Golden Rules Document“, welches die Prüfvorschriften für FV Labore vorgibt, weiter auszuarbeiten und sich zu der Einhaltung schriftlich zu verpflichten. Des Weiteren soll mindestens einmal jährlich ein Laboratories Meeting in Paris stattfinden.

Wichtige Informationen zur zukünftigen EN 16510

Normenserie EN 16510 „Häusliche Heizgeräte für feste Brennstoffe“

Wir möchten Ihnen noch einmal die aktuellen Informationen zur Umstrukturierung der Feuerstätten-Normen des CEN/TC 295 zu einer neuen Normenreihe EN 16510 für „Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe“  zukommen lassen.

 

Was ist die EN 16510?

Die EN 16510 Teil 1 und der zugehörige Teil 2 werden die EN 13240 für Raumheizer, die EN 13229 für Kamin-/ Heizeinsätze, die EN 12815 für Herde und die EN 12809 für Heizkessel ersetzen. Es ist außerdem beabsichtigt, dass Sie auch die EN 14785 für Pelletfeuerstätten, die EN 15250 für Speicherfeuerstätten sowie die EN 15821 für Saunaöfen ersetzen.

Die Normenteile 1 sowie 2-1 bis 2-4 der EN-16510-Serie befinden sich derzeit in der formellen Abstimmung auf europäischer Ebene.

Die WG 7 arbeitet derzeit an einem Entwurf für den Teil 2-5 „Speicheröfen“ weiter.

Die WG 6 hat die eingegangenen Kommentare zum Teil 2-6 „Pelletöfen“ beraten. Das Einreichen des Normenentwurfes FprEN 16510 Teil 2-6 an CMC für die formelle Abstimmung erfolgte im Mai 2016. Weiterhin wird sich die WG 6 in den nächsten Monaten mit dem neuen NWI (New Work Item) für Pellet/Scheitholz-Kombigeräte beschäftigen.

Bei der Überarbeitung der vorgenannten Europäischen Normen wurden die innerhalb des 5-jährigen Überarbeitungszeitraums enthaltenen Kommentare berücksichtigt.

Dieses Dokument wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und unterstützt grundlegende Anforderungen der EU-Richtlinien.

Die Normenreihe EN 16510, Häusliche Heizgeräte für feste Brennstoffe ist wie folgt aufgebaut:

—        Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren;

—        Teil 2-1: Raumheizer;

—        Teil 2-2: Kamineinsätze einschließlich offene Kamine;

—        Teil 2-3: Herde,

—        Teil 2-4: Heizkessel für feste Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung bis 50 kW;

—        Teil 2-5: Speicherfeuerstätten;

—        Teil 2-6: Raumheizer zur Verfeuerung von Holzpellets.

 

Wie ist der aktuelle Stand der Normung?

Derzeit liegen die Teile 1, 2-1, 2-2, 2-3, 2-4 und 2-6 als vorläufige prEN vor.

Mit einer Veröffentlichung des Normenteil 1 als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union können die Messmethoden aus der EN 16510 verwendet werden. Dies wird voraussichtlich im März 2017 erfolgen. Dieser Normenteil kann aber noch nicht für das Konformitätsbewertungsverfahren herangezogen werden. Die Veröffentlichung der Normenteile 2-1 bis 2-4 sowie 2-6 als harmonisierte Normen im Amtsblatt der Europäischen Union ist auf unbestimmte Zeit durch Einsprüche aus Norwegen und Finnland verschoben. Bereits jetzt bereiten wir uns und unsere Prüflabore entsprechend darauf vor.

 

Was hat die Normenänderung für Auswirkungen?

Die neue Normenreihe unterscheidet sich in ihren Teilen in wesentlichen Punkten von den vorangegangenen Normen, so dass in vielen Fällen Nachprüfungen bis hin zu neuen Typprüfungen erforderlich sind. In jedem Fall ist eine Überprüfung des bestehenden Prüfberichts notwendig, ob dieser und die zugrunde liegende Prüfung den Anforderungen der EN 16510 entsprechen. Ist dies der Fall kann voraussichtlich eine Umschreibung des Prüfberichtes stattfinden. An den Prüfbericht werden ebenfalls neue Anforderungen gestellt.

Wir sind bemüht unsere Prüfungen laufend den Anforderungen der vorläufigen EN 16510 anzupassen, so dass aktuelle Prüfungen den Anforderungen genügen und umgeschrieben werden können. Somit können auch Typprüfungen, die in diesem Jahr vor Inkrafttreten der Normenreihe stattfinden umgeschrieben werden (der zu diesem Zeitpunkt gültige Normenstand wird berücksichtigt).

 

Wie ist der zeitliche Ablauf?

Wie oben bereits erwähnt, können mit der Veröffentlichung des Normenteil 1 als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union die Messmethoden aus der EN 16510 verwendet werden. Dies wird voraussichtlich im März 2017 erfolgen. Dieser Normenteil kann aber noch nicht für das Konformitätsbewertungsverfahren herangezogen werden. Die Veröffentlichung der Normenteile 2-1 bis 2-4 sowie 2-6 als harmonisierte Normen im Amtsblatt der Europäischen Union ist auf unbestimmte Zeit durch Einsprüche aus Norwegen und Finnland verschoben. Wir bereiten uns intern bereits jetzt darauf vor. Für die Normenreihe EN 16510 hat das zuständige Normungskomitee CEN/TC 295 eine Übergangsfrist von drei Jahren bei der EU-Kommission beantragt. Das Inverkehrbringen gemäß der bisherigen hEN‘s (z.B. EN 13240) wäre bis zum Ende der Koexistenzperiode möglich. Nach Ablauf der Koexistenzperiode brauchen die Feuerstätten eine verbindliche Typprüfung nach der hEN 16510.

Da die Überprüfung eines Prüfberichtes bzw. etwaige Neuprüfungen und die entsprechenden Umschreibungen viel Arbeitszeit in Anspruch nehmen, ist dieser Übergangszeitraum relativ kurz, so dass Sie sich frühzeitig mit der Umstellung beschäftigen sollten.

Gerne informieren wir Sie telefonisch oder stehen Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

 

Ist Ihr Prüfbericht fit für die EN 16510?