Veränderungen der Anforderungen für Einzelraumheizgeräte welche mit gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen oder elektrischer Energie betrieben werden
Ab dem 1. Juli 2025 gilt die Verordnung (EU) 2024/1103, die seit dem 09. Mai 2024 in Kraft getreten ist. Diese legt die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Einzelraumheizgeräten fest. Die bedeutet auch gleichzeitig, dass die seit dem 1. Januar 2018 geltenden Bestimmungen der Verordnung (EU) 2015/1188 außer Kraft tritt. Die Verordnung umfasst konkret Einzelraumheizgeräte, die für den Betrieb mit gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen oder elektrischer Energie ausgelegt sind. Auch welche die über eine indirekt Heizfunktion durch Wärmeübertragung auf ein Fluid zugreifen, sind ebenfalls davon betroffen. Aus den Änderungen lässt sich auch die zukünftige Entwicklung für Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte ablesen.
Der Anwendungsbereich der neuen Verordnung (EU) 2024/1103 erweitert sich gegenüber der bisherigen. So werden nun Einzelraumfeuerungsanlagen für den häuslichen Gebrauch bis 50 kW sowie für den gewerblichen Gebrauch bis 300 kW (statt bisher 120 kW).
Nicht betroffen sind:
- Einzelraumheizgeräte, die Wärme in einem Kaltdampf- oder Sorptionskreisprozess erzeugen und elektrisch oder mit Brennstoffen betrieben werden,
- Einzelraumheizgeräte, die ausschließlich für die Verwendung im Freien ausgelegt, geprüft, vermarktet und deklariert werden
- Einzelraumheizgeräte, deren direkte Wärmeleistung bei Nennwärmeleistung weniger als 6% der kombinierten direkten und indirekten Wärmeleistung beträgt
- Luftheizungsprodukte
- Saunaöfen
- Kochgeräte
Änderungen an den Anforderungen an den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad
Ab dem 1. Juli 2025, gilt der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von mindestens
- 40,3 % bei Einzelraumheizgeräten mit offener Brennkammer und von Einzelraumheizgeräten mit offener Abgasführung
- 63,6 % Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer und offener Verbrennung
- 63,6 % Raumluftunabhängigen Einzelraumheizgeräten
Änderungen an den Anforderungen an die Ressourceneffizienz
Dieser Abschnitt wurde neu hinzugefügt und unter Anhang II Nummer 5 ist für jeden Produkttyp die Liste der Ersatzteile angegeben, die Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigte von elektrischen Einzelraumheizgeräten professionellen Reparaturbetrieben zur Verfügung stellen müssen.
Folgende Anforderungen gelten außerdem für alle Raumheizgeräte.
Besonders für
- alle Modelle, die ab dem 1. Juli 2025 in Verkehr gebracht werden, müssen die Hersteller zumindest die Fernbedienung als Ersatzteil für professionelle Reparaturbetriebe und Nutzer zu Verfügung stellen
- Ersatzteile (wie Fernbedienungen), diese müssen mindestens 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen des letzten Geräts des betreffenden Modells verfügbar sein
- die Hersteller, die sicher stellen, dass die Ersatzteile (Fernbedienungen) mit handelsüblichen Werkzeugen und ohne bleibende Schäden am Heizgerät ausgetauscht werden können
- während des Zeitraums, in dem Ersatzteile verfügbar sind, sorgen der Hersteller, der Importeuer oder sein Bevollmächtigter für die Lieferung der Ersatzteile innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung. Software- und Firmware-Aktualisierungen sind für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren nach dem Inverkehrbringen des Produkts kostenlos zur Verfügung stellen
Außerdem umfasst werden:
- Anforderungen an den Hersteller. Professionellen Reparateuren unter bestimmten Bedingungen Zugang zu den Reparatur- und Wartungsinformationen des Geräts zu gewähren
- Anforderungen an den Hersteller, die sicherstellen, dass die Einzelraumfeuerstätte so konstruiert ist, dass die in Anhang VII der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE – 2012/19/EU) genannten Werkstoffe und Bauteile mit handelsüblichen Werkzeugen entfernt werden können und die Einhaltung der in Artikel 15 Absatz 1 (WEEE) genannten Verpflichtungen.
Änderungen an den spezifischen Ökodesign-Anforderungen an die Emissionen
Stickoxid-Emissionen (NOx) von Einzelraumheizgeräten für flüssige oder gasförmige Brennstoffe dürfen ab dem 1. Juli 2025 120 mg/kWhinput statt den bisher 130 mg/kWhinput nicht überschreiten. Dies gilt für Einzelraumheizgeräte mit offener Brennkammer, Einzelraumheizgeräte mit offener Abgasführung, Einzelraumheizgeräte mit geschlossener Brennkammer und offener Verbrennung, raumluftunabhängige Einzelraumheizgeräte und Einzelraumheizgeräte ohne Abgasführung.
Zu beachten ist, dass in den Normen ein gewichteter NOx-Wert ermittelt wird. Die Verordnungen hingegen beziehen sich auf die Stickoxid-Emissionen (NOx) bei Nennwärmeleistung, der dem Prüfbericht entnommen werden kann.
Die Verordnung EU 2015/1188 gibt keine Angabe für welchen Brennstoff die NOx-Emissionen und der Wirkungsgrad anzugeben sind. Dazu wird in den Guidelines von 2017 aufgeführt, dass die Anforderungen für alle Brennstoffe erfüllt sein müssen, für die das Gerät entwickelt wurde.
Änderungen an den Anforderungen an die Produktdokumentation und -information
Welche Produktinformationen in den Anleitungen für Installateure und Benutzer sowie auf den frei zugänglichen Websites der Hersteller, ihrer Bevollmächtigten und Importeure enthalten sein müssen, ist in Anhang II Nummer 4 festgelegt.
Mitinbegriffen sind:
- Alle besonderen Vorsichtsmaßnahmen, die bei Montage, Installation oder Wartung des Einzelraumheizgeräts zu treffen sind
- Informationen über Demontage, Recycling und/oder die Entsorgung am Ende des Lebenszyklus
- Je nach Produkttyp gelten weitere Produktinformationsanforderungen, die in den Tabellen 1 bis 7 der Verordnung aufgeführt sind
- Die Betriebsanleitungen können auch zusätzliche Informationen über das Produkt enthalten, die Installateuren und Benutzern nützlich sein können, einschließlich Informationen über die Kompatibilität von Heizgeräten und Steuerungen
- Separate Steuerungen für die in der Bedienungsanleitung eine Liste der Steuerfunktionen gemäß dem Format in Tabelle 7 enthalten sein muss.
Zusätzlich muss bei Einzelraumheizgeräten ohne Abgasführung und Einzelraumheizgeräten mit offener Abgasführung der Satz „Dieses Produkt ist nicht als Primärheizgerät geeignet“ auf dem Deckblatt des Benutzerhandbuchs, auf der Website des Herstellers und auf der Verpackung angegeben werden.
Technische Dokumentation
Im Hinblick auf das Konformitätsbewertungs- und -prüfungsverfahren muss, falls zutreffend, für ortsfeste Raumheizgeräte und separate zugehörige Steuerungen eine Liste aller gleichwertigen Modelle enthalten. In Anhang II Nummer 6 sind diese näher erläutert, da je nach Produkttyp weitere Elemente und Werte aufzuführen sind.
Bis 2029 wird die Ökodesign-Anforderungen unter Berücksichtigung des technischen Fortschrittes in Bezug auf der Energieeffizienz, Schadstoffemissionen, Korrekturfaktoren, Anwendungsbereich sowie Ressourceneffizienz von der EU-Kommission überprüft werden. Es ist zu erwarten, dass dann die Ökodesign-Anforderungen entsprechen angehoben werden.
Übersicht zu Ökodesign-Anforderungen ab dem 01.07.2025
Gasförmig (Flüssiggas, Erdgas) | Wirkungsgrad | NOx | PM-Staub | OGC | CO |
Geschlossener Brennkammer und offener Verbrennung, sowie raumluftunabhängige Einzelraumheizgeräte | 63,6 % | 120 | k. A. | k. A. | k. A. |
Offene Brennkammer, Abgasanschluss sowie offene Abgasführung | 40,3 % | 120 | k. A. | k. A. | k. A. |
Geschlossener Brennkammer und offener Verbrennung, sowie raumluftunabhängige Einzelraumheizgeräte | Info: „Dieses Produkt ist nicht als Primärheizgerät geeignet“ | ||||
Offene Brennkammer, Abgasanschluss sowie offene Abgasführung | Info: „Dieses Produkt ist nicht als Primärheizgerät geeignet“ | ||||
Flüssig (Öl, Kerosin, Petroleum) | Wirkungsgrad | NOx | PM-Staub | OGC | CO |
Geschlossener Brennkammer und offener Verbrennung, sowie raumluftunabhängige Einzelraumheizgeräte | 63,6 % | 120 | k. A. | k. A. | k. A. |
Offene Brennkammer, Abgasanschluss sowie offene Abgasführung | 40,3 % | 120 | k. A. | k. A. | k. A. |
Geschlossener Brennkammer und offener Verbrennung, sowie raumluftunabhängige Einzelraumheizgeräte | Info: „Dieses Produkt ist nicht als Primärheizgerät geeignet“ | ||||
Offene Brennkammer, Abgasanschluss sowie offene Abgasführung | Info: „Dieses Produkt ist nicht als Primärheizgerät geeignet“ |