Italien plant neue Umweltklassen für Biomasse-Feuerstätten

Die von der europäischen Kommission festgelegte Stillhaltefrist für die angemeldete italienische Verordnung endete am 25. September 2025.

Das italienische Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit hat einen Entwurf zur Änderung der Verordnung Nr. 186/2017 veröffentlicht. Ziel der Neuregelung ist die weitere Verbesserung der Luftqualität durch strengere Anforderungen an Emissionen und Wirkungsgrade von mit fester Biomasse betriebenen Feuerstätten.

Eine der bedeutendsten Änderungen ist die Erweiterung des bestehenden Klassifizierungssystems für Biomasse-Feuerstätten. Neben den bisherigen Umweltklassen werden künftig neue Klassen mit sechs und sieben Sternen eingeführt. Für die höheren Klassen gelten deutlich strengere Grenzwerte für Feinstaub (PP), organische gasförmige Verbindungen (TOC) und Kohlenstoffmonoxid (CO) sowie erhöhte Anforderungen an den Wirkungsgrad der Geräte. Gleichzeitig werden die Anforderungen hinsichtlich der Stickstoffoxide (NOX) angepasst.

Die neuen Anforderungen betreffen unter anderem:

  • Kaminöfen zur Verbrennung von Holz (EN 13240 / EN 16510-2-1)
  • geschlossene und offene Kamineinsätze zur Verbrennung von Holz (EN 13229 / EN 16510-2-2)
  • Kochherde zur Verbrennung von Holz (EN 12815 / EN 16510-2-3)
  • Speicheröfen (EN  15250 / EN 16510-2-5)
  • Heizkessel bis 500 kW (EN 303-5 – Heizkessel – Teil 5)
  • Herde, Einlegeöfen und Pelletkochherde (EN 14785 / EN 16510-2-6)
  • kombinierte holz- und pelletbefeuerte Geräte (EN 16510-2-7)

Der Verordnungsentwurf aktualisiert zudem die Verweise auf die aktuellen europäischen Produktnormen der Normenreihe EN 16510. Damit werden sowohl traditionelle Holzfeuerstätten als auch moderne Pellet- und Kombinationsgeräte in den Geltungsbereich der Vorschriften einbezogen.

Neu vorgesehen ist außerdem die Möglichkeit, vor Ort errichtete Feuerstätten nach EN 15544 unter bestimmten Voraussetzungen einer „5-Sterne“-Klasse gleichzustellen. Hierfür sind unter anderem technische Nachweise, eine Konformitätserklärung des ausführenden Fachbetriebs sowie Messungen der Abgasanlage erforderlich.

Hersteller müssen künftig zusätzliche Informationen zum korrekten Betrieb ihrer Geräte bereitstellen. Für manuell beschickte Feuerstätten soll insbesondere eine Kurzanleitung zur Inbetriebnahme, Brennstoffbeschickung und zu den Anforderungen an geeignetes Brennholz verfügbar sein. Auch audiovisuelle Hilfsmittel können hierfür genutzt werden.

Mit den geplanten Änderungen setzt Italien seinen Kurs zur Reduzierung von Emissionen aus Biomassefeuerungen fort und orientiert sich gleichzeitig an den aktuellen europäischen Vorgaben zur Luftqualität. Für Hersteller bedeutet dies, dass künftig insbesondere Geräte mit sehr niedrigen Emissionswerten und hohen Wirkungsgraden Vorteile bei der Umweltklassifizierung erhalten werden.

Der Verordnungsentwurf befindet sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren. Bis zum Inkrafttreten können sich die Anforderungen und Grenzwerte noch ändern.

Quelle: Notification Detail | TRIS – European Commission

Wir suchen Verstärkung!

Sie sind auf der Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung und interessieren sich für die Prüfung von Feuerstätten? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung! 

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Prüftechniker (m/w/d) für unseren Standort in Drolshagen. Auch Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger sind bei uns herzlich willkommen. 

Ausführliche Informationen zu Ihren zukünftigen Aufgaben sowie zu den Qualifikationen und Erfahrungen, die gut zu unserem Team passen, finden Sie unter folgendem Link: 

Karriere bei der RRF – RRF

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung sowie Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins per E-Mail an: 

Frau Lisa Schmidt 
l.schmidt@rrf-online.eu 

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen! 

Europäische Marktüberwachung nimmt Kamin- und Pelletöfen in den Fokus

Im Rahmen des europäischen Projekts EEPLIANT4 überprüfen die Marktüberwachungsbehörden derzeit Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte auf ihre Konformität mit den geltenden EU-Vorgaben. Im Fokus stehen insbesondere die Anforderungen der Verordnung (EU) 2015/1185 zum Ökodesign sowie der Verordnung (EU) 2015/1186 zur Energieverbrauchskennzeichnung von Einzelraumheizgeräten.

Im Mittelpunkt stehen dabei Kaminöfen für Scheitholz sowie Pelletöfen. Nach ersten Recherchen wurden bereits über 100 Gerätemodelle gesichtet. Für einen Teil dieser Produkte erfolgt aktuell eine vertiefte Prüfung der Herstellerunterlagen. Dabei werden unter anderem technische Dokumentationen, Konformitätserklärungen, Prüfberichte sowie Einträge in der europäischen Produktdatenbank kontrolliert.

Zusätzlich untersuchen die Behörden den Onlinehandel. In zahlreichen Webshops wird überprüft, ob die vorgeschriebenen Energiekennzeichnungen korrekt dargestellt werden. Erste Erkenntnisse lassen darauf schließen, dass die Anforderungen nicht überall vollständig umgesetzt werden. Betroffene Händler werden daher von den zuständigen Behörden kontaktiert.

In einem nächsten Schritt sind umfangreiche Laboruntersuchungen vorgesehen. Geplant ist die Prüfung von insgesamt 20 Festbrennstoffgeräten, wobei der Schwerpunkt auf Scheitholzöfen liegt. Der Start der Tests wird für die zweite Hälfe des Jahres 2026 erwartet.

Welche Hersteller oder Modelle konkret betroffen sind und welche möglichen Abweichungen bislang festgestellt wurden, wurde bisher nicht veröffentlicht.