Italien plant neue Umweltklassen für Biomasse-Feuerstätten
Die von der europäischen Kommission festgelegte Stillhaltefrist für die angemeldete italienische Verordnung endete am 25. September 2025.
Das italienische Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit hat einen Entwurf zur Änderung der Verordnung Nr. 186/2017 veröffentlicht. Ziel der Neuregelung ist die weitere Verbesserung der Luftqualität durch strengere Anforderungen an Emissionen und Wirkungsgrade von mit fester Biomasse betriebenen Feuerstätten.
Eine der bedeutendsten Änderungen ist die Erweiterung des bestehenden Klassifizierungssystems für Biomasse-Feuerstätten. Neben den bisherigen Umweltklassen werden künftig neue Klassen mit sechs und sieben Sternen eingeführt. Für die höheren Klassen gelten deutlich strengere Grenzwerte für Feinstaub (PP), organische gasförmige Verbindungen (TOC) und Kohlenstoffmonoxid (CO) sowie erhöhte Anforderungen an den Wirkungsgrad der Geräte. Gleichzeitig werden die Anforderungen hinsichtlich der Stickstoffoxide (NOX) angepasst.
Die neuen Anforderungen betreffen unter anderem:
- Kaminöfen zur Verbrennung von Holz (EN 13240 / EN 16510-2-1)
- geschlossene und offene Kamineinsätze zur Verbrennung von Holz (EN 13229 / EN 16510-2-2)
- Kochherde zur Verbrennung von Holz (EN 12815 / EN 16510-2-3)
- Speicheröfen (EN 15250 / EN 16510-2-5)
- Heizkessel bis 500 kW (EN 303-5 – Heizkessel – Teil 5)
- Herde, Einlegeöfen und Pelletkochherde (EN 14785 / EN 16510-2-6)
- kombinierte holz- und pelletbefeuerte Geräte (EN 16510-2-7)
Der Verordnungsentwurf aktualisiert zudem die Verweise auf die aktuellen europäischen Produktnormen der Normenreihe EN 16510. Damit werden sowohl traditionelle Holzfeuerstätten als auch moderne Pellet- und Kombinationsgeräte in den Geltungsbereich der Vorschriften einbezogen.
Neu vorgesehen ist außerdem die Möglichkeit, vor Ort errichtete Feuerstätten nach EN 15544 unter bestimmten Voraussetzungen einer „5-Sterne“-Klasse gleichzustellen. Hierfür sind unter anderem technische Nachweise, eine Konformitätserklärung des ausführenden Fachbetriebs sowie Messungen der Abgasanlage erforderlich.
Hersteller müssen künftig zusätzliche Informationen zum korrekten Betrieb ihrer Geräte bereitstellen. Für manuell beschickte Feuerstätten soll insbesondere eine Kurzanleitung zur Inbetriebnahme, Brennstoffbeschickung und zu den Anforderungen an geeignetes Brennholz verfügbar sein. Auch audiovisuelle Hilfsmittel können hierfür genutzt werden.
Mit den geplanten Änderungen setzt Italien seinen Kurs zur Reduzierung von Emissionen aus Biomassefeuerungen fort und orientiert sich gleichzeitig an den aktuellen europäischen Vorgaben zur Luftqualität. Für Hersteller bedeutet dies, dass künftig insbesondere Geräte mit sehr niedrigen Emissionswerten und hohen Wirkungsgraden Vorteile bei der Umweltklassifizierung erhalten werden.
Der Verordnungsentwurf befindet sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren. Bis zum Inkrafttreten können sich die Anforderungen und Grenzwerte noch ändern.


