Neuer Mitarbeiter Lars Schmidt

Neuer Jahrespraktikant im fachlichen Bereich der Bürowirtschaft und –kommunikation

Wir freuen uns erneut über einen Neuzugang, der unser Team für das kommende Jahr verstärkt, berichten zu können. Mit Lars Schmidt wird nun eine weitere Kraft unsere Sachbearbeitung verstärken. Herr Schmidt absolviert ein einjähriges gelenktes Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife. Wir heißen Lars Schmidt herzlich willkommen!

Neue Mitarbeiterin Simone Rohloff

Neue Auszubildende zur Kauffrau für Bürokommunikation

Seit dem 01.09.2013 hat bei uns in der RRF unsere neue Auszubildende Simone Rohlof ihre Ausbildung begonnen.
Sie wird nun eine Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation in der Sachbearbeitung unserer Firma absolvieren. Wir heißen Simone Rohlof herzlich willkommen!

Flagge Europas

Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011

Diese Verordnung legt Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten oder ihre Bereitstellung auf dem Markt ab den 1. Juli 2013 durch die Aufstellung von harmonisierten Regeln über die Angabe der Leistung von Bauprodukten in Bezug auf ihre wesentlichen Merkmale sowie über die Verwendung der CE-Kennzeichnung für diese Produkte fest.

Die Verordnung wurde in Deutschland in das Bauproduktengesetz aufgenommen und ist somit rechtsverbindlich.

Was ändert sich für den Hersteller von Festbrennstoff-Feuerstätten?

Bisher war es ausreichend eine Konformitätserklärung auszustellen und eine CE-Kennzeichnung am Bauprodukt anzubringen. Die Konformitätserklärung wird „erweitert“ und zukünftig als Leistungserklärung bezeichnet. Die CE-Kennzeichnung wird ebenfalls verändert und muss eine „Beziehung“ zur entsprechenden Leistungserklärung aufweisen.

Was ändert sich für bereits in Verkehr gebrachte Bauprodukte?

Bauprodukte, die vor dem 1. Juli 2013 in Übereinstimmung mit der Richtlinie 89/106/EWG in Verkehr gebracht wurden, gelten als mit dieser Verordnung konform. Die Hersteller können eine Leistungserklärung auf der Grundlage einer Konformitätsbescheinigung oder einer Konformitätserklärung erstellen. Eine Veränderung der CE-Kennzeichnung ist nicht erforderlich.

Was ändert sich für die notifizierten Prüfstellen?

Grundlage für die Notifizierung einer Prüfstelle durch die Europäische Kommission ist eine Akkreditierung nach ISO/IEC 17025. Diese Akkreditierung muss eine Prüfstelle nachweisen um nach dem 1. Juli 2013 Prüftätigkeiten (Prüfungen als Grundlage für die Erstellung der Leistungserklärung und die Vergabe des CE-Zeichens) weiterzuführen.

RRF Akkreditierung: DIN EN ISO/IEC 17025:2005, DAkkS Nr. D-PL-17727-01-00

Foto Sven Müller und Geschäftsleitung

Verstärkung im Team der RRF

Wir freuen uns, Sven Müller als neuen Mitarbeiter bei der RRF begrüßen zu dürfen. Herr Müller war bisher Prüfstellenleiter bei der Firma LEDA Werk GmbH & Co.KG Boekhoff & Co. und ist in der Branche durch seine Kompetenz, sein Engagement und Mitarbeit in diversen Gremien bekannt. Mit Hinblick auf einen Wechsel in der Prüfstellenleitung wird Herr Müller unsere technische Abteilung verstärken. Wir heißen ihn herzlich willkommen!

Ordner Norwegenprüfung

RRF darf Prüfungen nach Norwegischer Partikelmessmethode durchführen

Mit der Akkreditierung durch die Dakks des RRF-Prüflabores, werden unsere Zulassungs-Prüfungen der entsprechenden Normen NS 3058-1, -2, -3 und NS 3059 für Norwegen anerkannt. Damit sind wir in den kleinen Kreis der Prüfstellen aufgenommen worden, die für Norwegen sowie das Nordic Ecolabel (Nordic Swan) prüfen dürfen.

Flagge UK

DEFRA Prüfung für Großbritannien

In Großbritannien sind durch die DEFRA (Department for Environment, Food & Rural Affairs) smoke control areas festgelegt worden. Um dort Festbrennstoff-Feuerstätten betreiben zu dürfen, wurden gesonderte Emissionsanforderungen in Bezug auf den Feststoffgehalt (Staub) im Abgas festgelegt. Die Prüfmethoden sind im Application Pack „Appliance Exemption from section 21 of the Clean Air Act 1993” aufgeführt. Die Prüfungen durch unser Prüflabor werden vom Ricardo-AEA’s smoke control team anerkannt.

Erfolgreiche Akkreditierung

Erfolgreiche Akkrediterung nach ISO/IEC 17025

Die RRF wurde durch die Deutsche Akkreditierungsgesellschaft GmbH erfolgreich nach ISO/IEC 17025 akkreditiert. Somit ist die Grundlage für die Europäische Notifizierung durch die Europäische Kommission ab dem 01.07.2013 geschaffen.

RRF Akkreditierung: DIN EN ISO/IEC 17025:2005, DAkkS Nr. D-PL-17727-01-00