Die RRF forstet 100 Bäume auf!

In den vergangenen Jahren sind wir durch Erneuerungen an den Gebäuden, LED-Beleuchtungen, Photovoltaikanlagen und Solarthermie auf dem Weg unser Unternehmen grüner zu gestalten. Da die Verbrennung von Biomasse einen wichtigen Teil unserer täglichen Arbeit ausmacht, möchten wir auch in diesem Punkt Verantwortung für ein nachhaltiges Handeln übernehmen. Das Ziel hierbei ist es, mindestens so viel aufzuforsten wie in unserem Unternehmen verbraucht wird.

Da viele Waldflächen durch die Trockenheit der vergangenen Jahre und den Borkenkäferbefall zerstört wurden, haben wir das Problem als Anlass genommen, uns aktiv zu engagieren. Zusammen mit unseren Familien und Freunden haben wir 100 Setzlinge inkl. Schutz gegen Wildverbiss in den Wäldern an unserem Labor in Drolshagen gepflanzt.

Wir danken allen Mitarbeitern, ihren Familien sowie unserem direkten Nachbarn, D-Garage Drolshagen für die tatkräftige Unterstützung und ein großartiges Herbstfest!

Die RRF prüft das neue Zertifizierungsprogramm des HKI

Der HKI hat in Zusammenarbeit mit der Zertifizierungsstelle des TÜV Süd ein neues Zertifizierungsprogramm für Feuerstätten nach EN 13229, 13240 und 15250 veröffentlicht.  Hersteller von effizienten und emissionsarmen Kaminöfen und anderen Feuerstätten können sich dies ab sofort zertifizieren lassen. Auch die RRF führt als zugelassenes Labor, Prüfungen nach diesem Zertifizierungsprogramm durch.

Die Grundlagen für die Zertifizierung Ihrer Feuerstätte sind wie folgt:

  1. Sie stellen den Zertifizierungsantrag (Antrag Zertifizierung Einzelraumfeuerstätten für Scheitholz) an die Zertifizierungsstelle. Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragsstellung.
  2. Sind Ihr Antrag sowie Antragsunterlagen vollständig und positiv geprüft, erhalten Sie einen Entwurf des Zertifizierungsvertrages der Zertifizierungsstelle.
           
  3. Nach Abschluss des Zertifizierungsvertrages wird auf Basis unserer Typprüfung und des Prüfberichtes, das Zertifikat zur Nutzung des Zertifizierungszeichens erteilt.
     
  4. Um die Zertifizierung aufrecht zu erhalten, müssen Hersteller regelmäßig (mindestens einmal jährlich) eine produktbezogene Kontrollprüfung durchführen lassen – üblicher Weise im Herstellerwerk. Hierdurch wird sichergestellt, dass die in der laufenden Produktion gefertigten Feuerstätten dem zertifizierten Baumuster entsprechen. Da wir eine anerkannte Überwachungsstelle sind, melden wir unsere Auditoren, nach Ihren Wünschen, bei der Zertifizierungsstelle an.
     
  5. Die Gültigkeit der Zertifizierung ist abhängig von der Prüf- und Zertifizierungsordnung der Zertifizierungsstelle. Sollte sich der Stand der Technik und / oder die gesetzlichen Vorschriften ändern, kann es zu einer Anpassung des Zertifizierungsprogrammes kommen.

Gerne stehen wir Ihnen als Partner bei der Prüfung, Zertifizierung und Überwachung Ihrer Feuerstätte zur Seite und Sie können uns selbstverständlich für Fragen rund um das Thema, Terminabsprachen oder zur Auswahl eines geeigneten Auditors kontaktieren.

EFA – Zukunftsworkshop, Vorstandssitzung und Klausurtagung 2021

Das vergangene Wochenende vom 25.06 bis zum 28.06.2021 stand ganz im Zeichen der European Fireplaces Association (EFA).

Gestartet wurde am 25.06 mit der Vorstandssitzung an welcher unser Geschäftsführer Christian Droll, als Vorstandsmitglied, teilgenommen hat. Besprochen wurden interessante zukünftige Projekte, die Vereinsarbeit und grundlegende organisatorische Maßnahmen. Der Vorstand traf sich im Anschluss an die Vorstandsitzung an dem Wochenende, zur Klausurtagung in Schönebeck an der Elbe. Aktuelle Themen wurden intensiv vertieft, Aufgaben besprochen und verteilt und viel Input verarbeitet.
Zudem gab Herr Martin Zenker (SPD – Referent für Energie, Infrastruktur, Digitalisierung, Bau) einen Input aus der Landes- und Bundespolitik und die zukünftigen Meetings und Veranstaltungen wurden geplant.

Abgerundet wurde das interessante und arbeitsreiche Wochenende am 28.06 durch die Zukunftswerkstatt in Kombination mit dem FutureLab Holzheizung im KUBUS Leipzig. Herr Dr. Volker Lenz vom DBFZ gab den Impuls: Energiewende ohne Holz? Möglichkeiten und Grenzen der Holzwärme. Aufbauend auf diesen Informationen aus Politik und Umweltthemen, wurde eine Zukunftsdiskussion durchgeführt. Nach vielen interessanten Standpunkten und einem Fazit, wurde in das FutureLab Holzheizungen übergeleitet.
Dort wurde in 5 Innovationsslots interessante und neue Innovationen aus der Branche vorgestellt. Die Firmen DBI, Sfera Tec, Kutzner und Weber, ETE EmTechEngineering und das DBFZ standen hier im Mittelpunkt.

24. Fachgespräch des Arbeitskreises Holzfeuerung

Das jährliche Fachgespräch des Arbeitskreises Holzfeuerung des TFZ bietet den Fachleuten eine Möglichkeit zum Austausch aktueller Entwicklungen in unserer Branche. Auch dieses Jahr wurde die RRF wieder zu dem Fachgespräch am 09.06.2021 eingeladen, um sich in die Diskussionen mit einzubringen.

Das TFZ bot im Rahmen des Arbeitskreises, Raum für interessante Themen wie z.B. die aktuelle Normungsarbeit, Entwicklungen im Markt für häusliche Holzfeuerung oder Fachvorträge zu Forschung und Entwicklung.

Fernbegutachtung bei Fremdüberwachungen

Die Pandemie hat viele Unternehmen gezwungen umzudenken. Auch wir mussten im Bereich der Fremdüberwachungen der werkseigenen Produktionskontrolle für das DIBt umdenken, um Kunden und Mitarbeiter während der Pandemie zu schützen aber die notwendigen Überwachungen weiterhin durchführen zu können. Aufgrund dessen bieten wir unseren Kunden an, die Fremdüberwachungen in Fernbegutachtungen über Microsoft Teams oder andere Plattformen durchzuführen.

Falls Sie ebenfalls für Ihre Produkte eine Überwachung benötigen, scheuen Sie sich nicht uns auf die Möglichkeit von Fernbegutachtungen anzusprechen. Gerne führen wir die Überwachungen auch unter Rücksichtnahme der Corona-Schutzmaßnahmen durch. Ein entsprechendes Angebot sowie unser Leistungsverzeichnis stellen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

Aktuelle Anforderungen von Flamme Verte

Aufgrund mehrerer Anfragen möchten wir Sie auf die aktuell gültige Version der Anforderungen von Flamme Verte hinweisen.

Wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die aktuelle Version der Anforderungen über die Suche („reglement 2019“) auf der Flamme Verte Webseite zu finden ist. Die Version von 2018 ist mit der Ausgabe der neuen Version nicht mehr gültig.

Eine Neuerung ist zum Beispiel, dass die Toleranz der Nennwärmeleistung, bei einer Nachprüfung, mit aufgenommen wurde.

In diesem Jahr findet zudem der offizielle Ringversuch der Flamme Verte – Labore statt. Hierbei werden die Toleranzen und das Flamme Verte Reglement überprüft. Als offizielles Flamme Verte Labor nimmt die RRF selbstverständlich ebenfalls teil.

Live-Prüfbegleitung per Videokonferenz

Die Prüfung Ihrer Feuerstätte zu begleiten, gibt Ihnen den Mehrwert, die Feuerstätte auf dem Prüfstand zu beobachten und auf Prüfergebnisse schnell zu reagieren. Damit Sie dies nicht aufgrund der weiterhin andauernden Einschränkung verpassen müssen, können Sie Ihre Prüfungen bei uns auch über verschiedenste Videokonferenzdienste wie z. B. Microsoft Teams, Skype oder Zoom weiterhin verfolgen. Hier streamen wir sowohl die digitalen Abbrandkurven als auch ein Kamerabild der Feuerstätte auf dem Prüfstand.

Falls Sie die Prüfung Ihrer Feuerstätte live verfolgen möchten, sprechen Sie uns doch gerne auf eine Prüfbegleitung per Videokonferenz an.  

Flagge Europas

Anforderungen der Eco-Design-Verordnung im Jahr 2022

Mit diesem Jahr rückt die Umsetzung der Anforderungen der Eco-Design-Verordnung (EU) 2015/1185 im Jahr 2022 immer näher. Zum Jahreswechsel fand die deutsche Prüfstellenleitersitzung statt. Dort wurde die Umsetzung der Eco-Design-Anforderungen in der Praxis bezüglich Prüfberichten und Herstellerdokumenten zwischen Industrie, deutschen Normungsgremien und deutschen notifizierten Stellen geklärt.

Bei dieser Sitzung wurde besprochen, welche Dokumente gelten und in welcher Form diese bindend sind. Zu beachten ist, dass viele Hersteller lediglich auf die ausgewiesenen Mittelwerte in Prüfberichten achten und diese mit den Eco-Design-Anforderungen vergleichen. Darüber hinaus sind allerdings weitere Anforderungen zu erfüllen. Diese gehen sowohl aus der Verordnung selbst als auch aus einem zugehörigen Amtsblatt der Europäischen Kommission (siehe unten) hervor.

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten?

  • Die grundsätzlichen Anforderungen und Grenzwerte sind in der Eco-Design-Verordnung (EU) 2015/1185 festgelegt. Zusätzlich gilt das Amtsblatt der Europäischen Kommission „2017/C 076/02“. Dieses gibt die Prüfgrundlagen für die einzelnen Parameter vor.

ACHTUNG

Viele Hersteller achten lediglich auf die ausgewiesenen Mittelwerte in Prüfberichten und vergleichen diese mit den Eco-Design-Anforderungen. Darüber hinaus sind weitere Anforderungen zu erfüllen!

Damit es nicht zu Fehldeklarationen kommt, möchten wir Ihnen konkrete Hinweise zur Erfüllung der Anforderungen geben:

  • Die Deklaration erfolgt durch den Hersteller, nicht durch das Prüflabor.
  • Aktuell erfolgt die Deklaration durch den Hersteller durch die in der Verordnung aufgeführte technische Dokumentation, nicht durch die Leistungserklärung.
  • Ein Prüfbericht der aktuellen EN-Normen (EN 13240, 13229, 14785, 12815, 15250 etc.) reicht für die Deklaration nicht aus.
  • CO-, NOx- und OGC-Gehalt müssen gemäß EN 16510-1 ermittelt worden sein.
  • Ebenfalls gilt dies für Wärmeleistung und Wirkungsgrad (ausgenommen EN 14785 und 15250).
  • Der Staub-Gehalt muss gemäß CEN/TS 15833 oder EN 16510-1 ermittelt worden sein.
  • Wenn der Hersteller eine Bestätigung durch das Prüflabor wünscht, darf dieses in dem Dokument nicht als notifizierte Stelle auftreten (keine Nennung der Notified Body Number).
  • Deklariert der Hersteller die Einhaltung von Eco Design, trägt dieser die alleinige Verantwortung.

Was bedeutet das für die Praxis?

  • Bestätigungsschreiben von Prüflaboren, wie z. B. Prüfgutachten, Auflistungen, Bestätigungsschreiben in Briefform, in denen das Prüflabor als notifizierte Stelle auftritt – wie sie aktuell von einigen Herstellern zu Marketingzwecken publiziert werden –, dürfen nicht als Grundlage der Deklaration dienen.
  • Die Messung der o. g. Parameter muss gemäß EN 16510-1 durchgeführt worden sein. Dies gilt für Neuprüfungen sowie Bestandsprüfungen. Anforderungen der EN 16510-1 sind zum Beispiel:
    • Mindestens 2 kontinuierliche Abbrände in Folge
    • für EN-13229-Feuerstätten 3 Abbrände anstelle von 2 Abbränden
    • abweichende Mindestabbrandzeiten
  • Die bei der Prüfung verwendeten Brennstoffe müssen der Brennstoffspezifikation der EN 16510-1 entsprechen. Dies gilt für Neuprüfungen sowie Bestandsprüfungen.
  • Möchte der Hersteller wissen, ob sein Prüfbericht nach z. B. EN 13240 die o. g. Anforderungen erfüllt, muss das Prüflabor eine Evaluation ggf. Neuauswertung der Rohdaten durchführen. Eine Alternative ist, dass in aktuellen Prüfberichten, die Messmethode EN 16510-1 bei den entsprechenden Parametern aufgeführt ist.
  • Der Hersteller kann die Einhaltung der Eco-Design Anforderungen auch auf Basis von eigenen Messungen und Berechnungen deklarieren. Auf dieser Basis kann allerdings keine offizielle Bestätigung / kein offizielles Prüfgutachtens unseres Prüflabors erstellt werden.

Welche Hilfestellung bietet Ihnen die RRF an:

  • Erstellung von Prüfgutachten zur Veröffentlichung
  • Falls notwendig: Neuauswertung von Rohdaten oder Nachprüfung der fehlenden Parameter auf dem Prüfstand
  • Erstellung von Bestätigungsschreiben über die Erfüllung der Anforderungen zur internen Verwendung

Wenn Sie OEM-Produkte im Portfolio haben, sollten Sie den Prüfbericht, der als Grundlage dient, ggf. durch den Inhaber des Ursprungsprüfberichts, überprüfen lassen.

Wir bieten Ihnen gerne an, in einem persönlichen Gespräch auf weitere Details zu diesem Thema einzugehen. Wenn Sie uns eine Auflistung Ihrer Feuerstätten/Prüfberichte zukommen lassen, können wir Ihnen ein Angebot über den Evaluierungsaufwand erstellen und die o. g. Leistungen für Sie durchführen.

Link zur Verordnung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32015R1185

Link zum Amtsblatt: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52017XC0310%2804%29&qid=1613464324868

12. Fachgespräch „Partikelabscheider in häuslichen Feuerungen“

Am 04.02.2021 fand wieder ein Fachgespräch rund um Partikelabscheider im Zusammenhang mit häuslichen Kleinfeuerungen statt. Es wurden vor allem die Entwicklungs- als auch die Normungsstände auf dem Gebiet der Staub-/ Partikelabscheider diskutiert.

Um unseren Wissensstand als auch unser Knowhow in diesem Meeting einzubringen, haben wir gerne an diesen Fachgesprächen teilgenommen.  

Technik-Meetings der Verbände im Frühjahr

Trotz anhaltender Corona-Pandemie bleiben die Verbände nicht untätig. Die RRF setzt sich aktiv bei der Verbandsarbeit ein.

Das Technik-Meeting am 08.02.2021, in Form des Round-Table-Technik der Europäischen Feuerstätten Arbeitsgemeinschaft (EFA) befasste sich diesmal mit den aktuellen Thema der Ableitbedingungen über Dach sowie dem §19 der 1.BImSchV.

Am 10.02.2021 nahmen wir für Sie an der Sitzung der Fachabteilungen Dienstleistungen, Zubehör und Komponenten sowie Abgassysteme des HKI teil. Neben den Wahlen der Vorsitzenden der einzelnen Fachabteilungen wurde unter anderem auch die aktuelle Marktlage sowie Marktentwicklung im Hausbau und bei der Beheizungsstruktur diskutiert.