Unsere Unterstützung für die Jugend-Basketballmannschaft

Wir freuen uns, unsere neue Partnerschaft mit einer Jugend-Basketballmannschaft aus Olpe bekanntzugeben. Als Unternehmen ist es uns ein wichtiges Anliegen, den Sport und die lokale Gemeinschaft zu unterstützen.

Durch unsere Spende konnte das Team mit neuen, professionellen Trikots ausgestattet werden, die den Zusammenhalt des Teams stärken und für ein einheitliches Auftreten sorgen. Die Mannschaft hat die Ausrüstung mit großer Freude entgegengenommen.

Wir sind stolz, einen Beitrag zur Förderung des Jugendbasketballs zu leisten und wünschen dem Team weiterhin viel Erfolg in der aktuellen Saison.

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Übergangsregelung zur Koexistenzphase

Am 9. November 2025 endet die Koexistenzphase des Großteils der Normen für Kleinfeuerstätten, wodurch nur noch Bauprodukte auf Basis der Normenreihe EN 16510 in Verkehr gebracht werden können. Die Koexistenzphase betrifft die Normen EN 13240, EN 13229, EN 12815, EN 12809 und EN 14785.

Neben der Neuprüfung gemäß der Normenreihe EN 16510 erlaubt die europäische Bauproduktenverordnung (CPR) (EU) 305/2011 die Verwendung von historischen Daten für die Bewertung. Die Gruppe der notifizierten Stellen (GNB) hat ein horizontales Positionspapier zu diesem Thema angenommen (GNB NB-CPR/19/792r5). Darüber hinaus hat die Sektorgruppe SG03 WG2 Dokumente mit detaillierten Leitlinien zur Verwendung historischer Daten für diese Produkte ausgearbeitet.

Aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen über Evaluationen von historischen Daten und Neuprüfungen war zu erwarten, dass die notifizierten Stellen stark ausgelastet sind. Gleichzeitig ist ein Großteil der ehemals notifizierten Prüflabore noch nicht notifiziert oder es wird keine Notifizierung nach EN 16510 angestrebt. Von ehemals 46 Prüflaboren existieren aktuell lediglich 17. Zudem wurden viele der aktuell notifizierten Stellen erst sehr spät anerkannt. Das hat zur Folge, dass es für die verbliebenen Labore nahezu unmöglich ist, alle Prüfberichte vor Ablauf der Koexistenzphase fertigzustellen.

Um eine Lösung der Situation herbeizuführen, hat unser Prüfstellenleiter Sven Müller, als Chairman der Gruppe der europäischen notifizierten Stellen zusammen mit dem HKI eine praxisorientierte Übergangsregelung entwickelt. Dieser Vorschlag wurde intensiv mit dem Generaldirektorat der EU-Kommission (DG GROW) diskutiert.

Die Übergangsregelung soll die Hersteller dabei unterstützen, ihre Produkte auf die EN 16510-Reihe umzustellen. Diese Regelung ermöglicht es Herstellern auf Grundlage einer Leistungsbewertung (Assessment of Performance, kurz: „AoP“) einer notifizierten Stelle eine eigene Leistungserklärung (Declaration of Performance, kurz: „DoP“) gemäß der EN 16510-Reihe auszustellen.

Der AoP-Bericht ist für Hersteller ein neues Dokument im Zuge der Umstellung auf die EN 16510 Normenreihe. Er ist die Konformitätsaussage der notifizierten Stelle an den Hersteller auf Basis eines Prüfberichts gemäß EN 16510. Als Übergangsregelung wird ein befristeter AoP-Bericht erstellt, welcher auf den historischen Prüfbericht verweist. Auf Basis dieses befristeten AoP-Berichts und Ihren Herstellerunterlagen können Sie im Zeitraum der Übergangsregelung Ihre DoP erstellen. Es ist zwingend erforderlich, vor Ablauf der im AoP-Bericht genannten Frist einen vollständigen Typprüfbericht gemäß EN 16510 sowie eine unbefristete Leistungsbewertungsbericht (AoP-Bericht) zu erstellen. Hierdurch stehen Herstellern und notifizierten Stellen ein größerer Zeitraum, bis zum Ablauf der Befristung, zur Verfügung. Somit können noch ausstehende Entscheidungen (z.B. zum Thema Bewertung von Feuerstätten-Familien) bei der Erstellung der finalen EN-16510-Prüfberichte berücksichtigt werden. Die aktuellen Dokumente sehen eine Befristung bis zum 9. November 2027 vor.

World of Fireplaces 2025 – Ein voller Erfolg!

Auch dieses Jahr haben wir an der „World of Fireplaces“ in Leipzig teilgenommen.

Dabei konnten wir interessante Gespräche führen, neue Perspektiven gewinnen und inspirierende Begegnungen erleben.

Wir bedanken uns bei allen Interessenten, die auf unserem Stand vorbeigeschaut haben. Wir haben uns sehr über Ihren Besuch gefreut!

Viel Freude hatten wir mit allen Interessenten, die sich mit uns fachlich über Themen, wie z.B. die Zertifizierung von Abgasanlagen und die neue EN 16510 Normenreihe ausgetauscht haben.

Wir freuen uns, Sie auch im Jahr 2027 auf der „World of Fireplaces“ Messe wiederzusehen.

Fachvortrag zur neuen Bauproduktenverordnung – danke an den Fachverband Schornsteintechnik und die Firma Poll!

Unser Geschäftsführer Dennis Droll hatte die Gelegenheit, beim Fachverband Schornsteintechnik einen Vortrag über die Änderungen in der Bauproduktenverordnung zu halten. Besonders im Fokus standen die Neuerungen in den AV-Systemen 2+ und 3 sowie das neue System 3+.

Ein herzliches Dankeschön richten Dennis und Christian Droll an die Firma Poll für die Einladung nach Dörpen und die tolle Organisation. Der Austausch mit Fachleuten aus der Branche zeigt immer wieder, wie wichtig es ist, gemeinsam über neue Regelungen zu sprechen und Lösungen zu entwickeln.

Haben Sie Fragen oder Erfahrungen zu den aktuellen Änderungen? Sprechen Sie uns gerne an!

Die neue Bauproduktenverordnung, EN 16510 und historische Daten, Zertifizierung von Abgasanlagen… dies sind nur ein paar Themen, für die wir auf der WoF Rede und Antwort stehen.

Auch in diesem Jahr nehmen wir an der internationalen Fachmesse „WORLD OF FIREPLACES“ in Leipzig teil. Besuchen Sie uns an unserem Stand G62 vom 28.04.2025 bis 30.04.2025, wo wir Ihnen z.B. die aktuellen Anforderungen der DIN EN 16510 präsentieren und wertvolle Tipps rund um das Thema Feuerstätten geben.

Als Ansprechpartner steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.  

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein persönliches Gespräch per E-Mail an info@rrf-online.eu oder telefonisch unter +49 208 60 70 41 0.

Auch für Eintrittskarten können Sie uns gerne kontaktieren.

Wir freuen uns auf ihren Besuch.