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Übergangsregelung zur Koexistenzphase

Am 9. November 2025 endet die Koexistenzphase des Großteils der Normen für Kleinfeuerstätten, wodurch nur noch Bauprodukte auf Basis der Normenreihe EN 16510 in Verkehr gebracht werden können. Die Koexistenzphase betrifft die Normen EN 13240, EN 13229, EN 12815, EN 12809 und EN 14785.

Neben der Neuprüfung gemäß der Normenreihe EN 16510 erlaubt die europäische Bauproduktenverordnung (CPR) (EU) 305/2011 die Verwendung von historischen Daten für die Bewertung. Die Gruppe der notifizierten Stellen (GNB) hat ein horizontales Positionspapier zu diesem Thema angenommen (GNB NB-CPR/19/792r5). Darüber hinaus hat die Sektorgruppe SG03 WG2 Dokumente mit detaillierten Leitlinien zur Verwendung historischer Daten für diese Produkte ausgearbeitet.

Aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen über Evaluationen von historischen Daten und Neuprüfungen war zu erwarten, dass die notifizierten Stellen stark ausgelastet sind. Gleichzeitig ist ein Großteil der ehemals notifizierten Prüflabore noch nicht notifiziert oder es wird keine Notifizierung nach EN 16510 angestrebt. Von ehemals 46 Prüflaboren existieren aktuell lediglich 17. Zudem wurden viele der aktuell notifizierten Stellen erst sehr spät anerkannt. Das hat zur Folge, dass es für die verbliebenen Labore nahezu unmöglich ist, alle Prüfberichte vor Ablauf der Koexistenzphase fertigzustellen.

Um eine Lösung der Situation herbeizuführen, hat unser Prüfstellenleiter Sven Müller, als Chairman der Gruppe der europäischen notifizierten Stellen zusammen mit dem HKI eine praxisorientierte Übergangsregelung entwickelt. Dieser Vorschlag wurde intensiv mit dem Generaldirektorat der EU-Kommission (DG GROW) diskutiert.

Die Übergangsregelung soll die Hersteller dabei unterstützen, ihre Produkte auf die EN 16510-Reihe umzustellen. Diese Regelung ermöglicht es Herstellern auf Grundlage einer Leistungsbewertung (Assessment of Performance, kurz: „AoP“) einer notifizierten Stelle eine eigene Leistungserklärung (Declaration of Performance, kurz: „DoP“) gemäß der EN 16510-Reihe auszustellen.

Der AoP-Bericht ist für Hersteller ein neues Dokument im Zuge der Umstellung auf die EN 16510 Normenreihe. Er ist die Konformitätsaussage der notifizierten Stelle an den Hersteller auf Basis eines Prüfberichts gemäß EN 16510. Als Übergangsregelung wird ein befristeter AoP-Bericht erstellt, welcher auf den historischen Prüfbericht verweist. Auf Basis dieses befristeten AoP-Berichts und Ihren Herstellerunterlagen können Sie im Zeitraum der Übergangsregelung Ihre DoP erstellen. Es ist zwingend erforderlich, vor Ablauf der im AoP-Bericht genannten Frist einen vollständigen Typprüfbericht gemäß EN 16510 sowie eine unbefristete Leistungsbewertungsbericht (AoP-Bericht) zu erstellen. Hierdurch stehen Herstellern und notifizierten Stellen ein größerer Zeitraum, bis zum Ablauf der Befristung, zur Verfügung. Somit können noch ausstehende Entscheidungen (z.B. zum Thema Bewertung von Feuerstätten-Familien) bei der Erstellung der finalen EN-16510-Prüfberichte berücksichtigt werden. Die aktuellen Dokumente sehen eine Befristung bis zum 9. November 2027 vor.