Änderung der Grenzwerte durch neuen Art.15a B-VG für Österreich und wichtige Informationen für Kachelofenbauer (2015)
Ab dem 01.01.2015 gelten neue Gesetze in Österreich Am 31.12.2012 wurde im Landesgesetzblatt für Wien die neue Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken veröffentlicht. Für den Produktbereich der Festbrennstoff-Feuerstätten haben sich die Grenzwerte geändert. Diese Änderungen bzw. Verschärfungen der Werte sind ab 01.01.2015 gültig. […]