RRF-Teambuilding „Ausbildung“ zu OfenbauerInnen für Äthiopische-Lehmöfen

Am 24.11.2023 waren Marius Dislich und Christoph Ruopp bei uns zu Gast mit ihrem Projekt „Die Ofenmacher e. V.“.

Der Tag begann mit einem gemütlichen Treffen im Warmen, bei dem die beiden uns über ihre Projekte vor Ort, die Menschen und Erfahrungen mit anderen Kulturen erzählten. Nachdem sie uns die Theorie eines Lehmofens nähergebrachten und uns in zwei Gruppen einteilten, ging es zur Sache.

Erst durften alle selbst ausprobieren, wie man Sand und Lehm so vermischt, dass es im trockenen Zustand eine stabile und dichte Masse wird. Nachdem wir das optimale Mischungsverhältnis herausfanden, wurden Sand, Lehm und Wasser auf dem Boden zu klassisch afrikanischer Musik mit den Füßen geknetet. Währenddessen wurde auf einem bereits fertigen Lehmofen, den Marius und Christoph mitgebracht haben, ein leckerer afrikanischer Eintopf zubereitet. Gestärkt vom Eintopf wurde Hand an den Lehm gelegt. Ziel war es, in zwei Teams, je einen kompletten Lehmofen fertig zu stellen.

Der in Äthiopien eingesetzte Lehmofen hat neben der Feuerstelle zum Kochen eine zweite Feuerstelle für den Met’ad, die aus Sicht des äthiopischen Nutzers die Haupt-Kochstelle ist. Die Abluft des Met’ad-Brennraums erhitzt zusätzlich einen weiteren Topf, die Wärme der Abgase aus dem Kochtopf-Brennraum wird ebenfalls von diesem Topf genutzt.

Auch wenn jeder im Team die anstrenge Arbeit am nächsten Tag noch in den Knochen spürte, hatten alle sehr viel Spaß an dem Projekt. Es entstand sogar ein kleiner Wettbewerb um den schöneren Ofen. Das Resultat beider Öfen kann sich sehen lassen, und wir können uns nun „OfenbauerInnen“ eines äthiopischen Lehmofens nennen.

So viel Spaß wir an diesem Tag hatten, das Anliegen von „Die Ofenmacher e. V.“ ist ernst und wichtig. Immer noch kochen ca. 3 Milliarden Menschen weltweit an offenem Feuer. Dies wird als fünfthäufigste Todesursache angegeben. Neben lebensgefährlichen Verbrennungen bringen offene Feuerstellen sehr hohe Feinstaub- und Emissionsausstöße mit sich. „Die Ofenmacher e. V.“ bildet vor Ort OfenbauerInnen aus und bringt den Menschen vor Ort bei, einen Ofen aus lokal verfügbaren Materialien herzustellen, die zudem leicht aufgebaut und instandgehalten werden können. Schon allein durch diesen Ofen, werden die Gesundheitsgefahren, Emissionsausstoß und Holzverbrauch deutlich verringert.

Bereits im vergangenen Jahr haben wir die „Die Ofenmacher e. V.“ mit einer finanziellen Spende unterstützt. Um aufzuzeigen, wie mit einfachen Mitteln der Schadstoffausstoß weltweit drastisch gesenkt werden kann und wie hoch die Reduktion tatsächlich ist, haben als Weihnachtsaktion „Die Ofenmacher e. V.“  eine Prüfung eines typischen Lehmofens gespendet. „Die Ofenmacher e. V.“ können die Prüfergebnisse als Grundlage für Gespräche mit z.B. Politik und Unterstützern nutzen und weiter ihre Ziele verwirklichen.

Wir bedanken uns bei Marius und Christoph für die spannenden Einblicke und ein einzigartiges und ausgefallenes Teambuilding und natürlich auch bei allen im RRF-Team, die das Projekt mit voller Hingabe unterstützt haben.

Harmonisierung der EN 16510

Heute können wir Ihnen mitteilen, dass die lang erwartete Zitierung im Amtsblatt der Europäischen Union der dafür vorgesehenen Teile der EN-16510-Normenreihe und damit die Harmonisierung nun endlich erfolgt ist.

Dies betrifft folgende Teile der Norm:

EN 16510-2-1:2022        Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe − Teil 2-1: Raumheizer

EN 16510-2-2:2022        Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe − Teil 2-2: Kamineinsätze einschließlich offene Kamine

EN 16510-2-3:2022        Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe − Teil 2-3: Herde

EN 16510-2-4:2022        Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe − Teil 2-4: Wohnraum-Heizkessel für feste Brennstoffe — Nennwärmeleistung bis 50 kW

EN 16510-2-6:2022        Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe − Teil 2-6: Mechanisch mit Pellets beschickte Raumheizer, Einsätze und Herde.

Die Koexistenzperiode (Übergangsfrist) wurde von der Europäischen Kommission auf 24 Monate (bis 9. November 2025) festgelegt. In dieser Zeit dürfen die og. Bauprodukte noch auf Basis der ursprünglichen Prüfberichte in Verkehr gebracht werden.

Was passiert jetzt?

Erst jetzt, nach erfolgter Harmonisierung der Norm, können wir den Antrag auf Notifizierung beim DIBt stellen. Sobald vom DIBt die Notifizierung ausgesprochen wurde, dürfen die Prüflabore, Prüfberichte gemäß den o.g. Normen ausstellen.

Ab dem 09. November 2025 müssen die o.g. Bauprodukte mit einer CE-Kennzeichnung auf Basis von Typprüfungen nach dem jeweils zutreffenden Teil der EN 16510 deklariert werden.

Wir warten derzeit noch auf die Informationen wie mit historischen Daten, aus bestehenden Prüfberichten, umzugehen ist. Das Gremium der notifizierten Stellen SG03WG2, in welchem wir partizipieren, hatte hierzu einen Vorschlag unterbreitet. Allerdings gibt es bisher keinen offiziellen Beschluss der Europäischen Kommission.

Gerne können Sie uns zu Prüfungen nach EN 16510 oder der Übernahme von historischen Daten kontaktieren.

Weitere Informationen zur EN 16510 finden Sie hier: Neue Normenreihe EN 16510-x:2022 – RRF (rrf-online.eu)

WOF 2023: Nicht nur für uns ein voller Erfolg!

Die Erwartungen von uns an die „World of Fireplaces“ wurden übertroffen. Nicht nur wir, sondern auch die Verbände, wie HKI und EFA, die anderen Aussteller und die Besucher sind sehr positiv von der Premiere der World of Fireplace überrascht. Der Andrang auf die erste große Messe nach der Pandemie war so groß, dass der enge Körperkontakt auf den 15.000 Quadratmetern plus Freigelände unvermeidbar wurde.

Wir bedanken uns bei unserem Partner Finn Petersen vom „ChimneyLab Europe ApS“ aus Dänemark, mit dem wir uns einen Stand geteilt haben. Viel Freude hatten wir nicht nur mit unserem Standpartner, sondern auch mit allen Interessenten, die sich mit uns fachlich über Themen, wie z. B. die neue Norm EN 16510, das Umweltzeichen „Blauer Engel“ oder „Enviromental Sustainability Information“ und über Geschäftliches, wie z. B. die Zertifizierung von Abgasanlagen nach EN 1856-1/-2, neue Angebote und unsere Re-Akkreditierung ausgetauscht haben. Ebenso waren wir erfreut, die Menschen, mit denen wir während der Pandemie nur im schriftlichen Austausch waren, im persönlichen Gespräch zu treffen. Natürlich haben wir uns mit unseren Standbesuchern auch über die laufende Messe ausgetauscht, und das Feedback fiel positiv aus.

Besonders hervorzuheben ist der gut besuchte „Fireplace-Hub“, der den Besuchern ein abwechslungsreiches Programm an Vorträgen aus Forschung und Entwicklung sowie Podiumsdiskussionen bot. Am Montag wurden wir durch unseren Geschäftsführer Dennis Droll zum Thema „Wie wichtig ist Qualität beim Ofen?“ vertreten. Natürlich wurde nicht nur zu diesem Thema diskutiert, sondern auch diverse Fragen dazu beantwortet.

Eine Podiumsdiskussion sitzt links Dennis Droll, Geschäftsführer der RRF mit zwei weiteren Personen im Rahmen des Fireplace-Hub

Für das von Michael Rambach, Geschäftsführer des ausrichtenden Messeveranstalters Trendfairs, gesetzte Ziel, die Messe zu einer dauerhaft erfolgreichen Veranstaltung für alle Beteiligten auszurichten, wurde aus unserer Sicht das Fundament gesetzt. Aus den eigenen Zahlen der „World of Fireplace“ geht hervor, dass insgesamt 8.135 Messebesuche gezählt wurden. An den ersten beiden Tagen herrschte der größte Besucheransturm. Der Großteil der Besucher kam, wie zu erwarten, aus Deutschland. Auch zog die Messe Leute aus ganz Europa an. Weniger stark vertreten, aber trotzdem repräsentativ waren auch die weither gereisten Besucher aus Amerika, Asien, Australien und den Emiraten. Von Geschäftsführern über Monteure bis hin zu Entscheidungsträger der Bau- und Elektromärkte, waren die Bereiche der Fachbesucher breit gefächert.

Unser Fazit der Messe ist klar: Rundum ein sehr gelungenes Event, das alle Beteiligten begeisterte und gerne regelmäßig fortgeführt werden darf.

Wir und alle anderen Beteiligten sind sich sicher, dass die Fachveranstaltung eine große Zukunft vor sich hat. Wir freuen uns darauf, wie die „World of Fireplace“ im Jahr 2025 die Messlatte, die sie sich selbst gesetzt hat, übertreffen wird.

Ausschnitt des RRF Stand auf der Messe. Links Finn Petersen, in der Mitte Dennis Droll. der gerade redet und rechts ein Besucher

Progetto Fuoco 2024

Vom 28. Februar bis zum 1. März 2024 sind wir für Sie auf der Progetto Fuoco in Verona unterwegs. Gerne besuchen wir Sie an Ihrem Stand oder vereinbaren einen Termin mit Ihnen. 

Für Terminabsprachen kontaktieren Sie uns telefonisch unter +49(0)208 60 70 41 – 11 oder per E-Mail unter l.schmidt@rrf-online.eu

Erfolgreiche Akkreditierung

Stilllegung, Nachrüstung oder Austausch von Feuerstätten gemäß 1. BImSchV

Im Jahr 2010 ist die „Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV)“ in Kraft getreten. In dieser Verordnung wurden Austauschpflichten (ggf. Nachrüstung oder Stilllegung) für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe festgelegt.

Die Verordnung ist für jeden online frei zugänglich, und Schornsteinfeger, Verbände und Medien haben seit 2010 kontinuierlich über das Thema informiert.

1. BImSchV – Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes *) (gesetze-im-internet.de)

Dadurch, dass der letzte Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme das Jahr 2024 betrifft, erreicht uns eine Flut an telefonischen und schriftlichen Anfragen. Viele Feuerstättenbesitzer sind aufgrund von Falschmeldungen in den Medien verunsichert, benötigen Nachweise über die Einhaltung von Grenzwerten oder sind auf der Suche nach Beratung.

Unsere Stelle ist hierfür nicht der richtige Ansprechpartner.

Als von der Europäischen Kommission notifizierte Prüf- und Zertifizierungsstelle ist es uns nicht gestattet, Prüfergebnisse oder Dokumente Dritten zugänglich zu machen oder Dritten gegenüber Aussagen zu von uns durchgeführten Prüfungen oder Zertifizierungen zu tätigen, da es sich hierbei rechtlich um das Eigentum des jeweiligen Auftraggebers/Herstellers handelt. Ebenso ist es uns nicht gestattet, Beratungstätigkeiten zu von uns geprüften oder zertifizierten Produkten durchzuführen.

Bei Fragen ist an erster Stelle der Vertriebskanal, über den das Bauprodukt bezogen wurde (z. B. Fachhändler, Baumarkt, Versandkette), zu kontaktieren.

Kann dieser keine Informationen liefern, wenden Sie sich bitte an den Hersteller, der auf dem Typenschild oder den Dokumenten aufgeführt ist.

Auch wenn Hersteller nicht mehr existieren oder auffindbar sind, entbindet uns dies nicht von unserer Datenschutz- und Verschwiegenheitspflicht.

Folgende Übergangsfristen sind in der 1. BImSchV aufgeführt:

Datum auf dem TypenschildZeitpunkt der Stilllegung, Nachrüstung oder Außerbetriebnahme
Bis einschließlich 31. Dezember 1974 oder Datum nicht mehr feststellbar31. Dezember 2014
1. Januar 1975 bis 31. Dezember 198431. Dezember 2017
1. Januar 1985 bis 31. Dezember 199431. Dezember 2020
1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 201031. Dezember 2024

Die aktuelle Phase betrifft Feuerstätten, die zwischen dem 01. Januar 1995 und dem 21. März 2010 gekennzeichnet (Datum/Jahr auf dem Typenschild) wurden. Diese müssen bis zum 31. Dezember 2024 stillgelegt, nachgerüstet oder gegen eine neue emissionsarme Feuerstätte ersetzt werden, wenn die bestehende Feuerstätte die geltenden Grenzwerte nicht einhält.

Für alle Feuerstätten, welche von einer vorherigen Phase betroffen sind, aber nicht berücksichtigt wurden, gilt sofortiger Handlungsbedarf durch den Bezirksschornsteinfegermeister.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) geht davon aus, dass von dieser gesetzlichen Regelung in der 1. BImSchV bis zu ca. 4 Millionen Feuerstätten betroffen sind. Dementsprechend hoch ist Anzahl der Anfragen, die wir bekommen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus den oben genannten Gründen keine Detailfragen beantworten können.

Erfolgreiche Notifizierung nach EN 16510

Als eines der ersten europäischen Labore haben wir die Notifizierung bezogen auf die neue Normenreihe EN 16510 erhalten. Die Notifizierungsurkunde wurde uns durch das Deutsche Institut für Bautechnik zugesendet, womit wir nun befugt sind, Prüfberichte gemäß EN 16510 zu erstellen.

Die Notifizierung betrifft die folgenden Bauprodukte:

EN 16510-2-1Raumheizer
EN 16510-2-2Kamineinsätze einschließlich offene Kamine
EN 16510-2-3Herde
EN 16510-2-6Mechanisch mit Pellet beschickte Raumheizer, Einsätze und Herde

Die notifizierten Stellen haben einen Entwurf zur Verwendung von historischen Daten bezogen auf den Teil 2-1 (Raumheizer) an die europäische Kommission übermittelt. Die Entscheidung wird in den kommenden 14 Tagen mitgeteilt.

Der Vorschlag für die Verwendung von historischen Daten für die weiteren Normen-Teile EN 16510 2-2 bis 2-6 werden in der kommenden Woche von den notifizierten Stellen bearbeitet.

Die Normenreihe der EN 16510 ersetzt die Normen EN 13240, EN 13229, EN 12815, EN 12809, EN 14785 und damit den Großteil der Normen für Kleinfeuerstätten. Ab dem 09.11.2025 müssen die betroffenen Feuerstätten mit einem Prüfbericht nach dem entsprechenden Teil der EN 16510 in Verkehr gebracht werden. Die Norm für Speicherfeuerstätten EN 15250 wird zu einem späteren Zeitpunkt harmonisiert und ist akut noch nicht betroffen.

Weitere Informationen zur EN 16510 finden Sie hier: Harmonisierung der EN 16510 – RRF (rrf-online.eu)

Gerne können Sie uns zu Prüfungen gemäß EN 16510 oder zu der Verwendung von historischen Daten Ihrer Feuerstätten kontaktieren.

Weitere Verstärkung für unser Team in Oberhausen

Zum Jahresbeginn durften wir, am Standort Oberhausen, einen neuen Mitarbeiter begrüßen. Der 25-jährige Dogukan Piri verstärkt unser Labor als Prüftechniker. Nach seiner Ausbildung zum Industriemechaniker in Essen hat er anschließend eine 6-monatige Weiterbildung absolviert. Herr Piri wird aktuell nicht nur in 13240 und 13229 eingearbeitet, sondern auch in die zukünftige Normenserie 16510. Wir freuen uns, ihn als Unterstützung in unser Team aufgenommen zu haben und schauen auf eine gute gemeinsame Zeit bei uns im Unternehmen.

World of Fireplaces

Unser Team von der RRF befindet sich zusammen mit Herrn Petersen vom ChimneyLab Europe ApS auf unserem gemeinsamen Messestand auf der World of Fireplaces Messe in Leipzig.

Wir freuen uns, Sie auf unserem Messestand D57 zu einem Gespräch begrüßen zu dürfen.

Ökologische Nachhaltigkeitsinformation „Environmental Sustainability Information“ (ESI)

Mit Veröffentlichung der Normenreihe EN 16510-2-x:2022 im Amtsblatt der Europäischen Union und somit Harmonisierung dieser, wird eine ökologische Nachhaltigkeitsinformation für Feuerstätten als Bestandteil der Leistungserklärung verpflichtend. Der europäische „Green Deal“ setzt Anforderungen für den Bausektor. Aus diesem „Green Deal“ geht ein Normungsauftrag an das europäische Komitee für Normungen zur „Nachhaltigen Nutzung der Ressourcen“ hervor. Hier wurde ein vereinfachter Ansatz erarbeitet, welcher die Erstellung von typspezifischen Nachhaltigkeitsinformationen auf Basis generischer Informationen für Hauptkomponenten der Geräte und verschiedene Lebenszyklusphasen erlaubt.

Die ESI betrachtet folgende Lebenszyklusphasen:

  • Herstellungsphase
  • Nutzungsphase
  • Entsorgungsphase
  • Wiederverwendungs- und Recyclingpotential

Der HKI-Industrieverband hat in Zusammenarbeit mit dem Dienstleister Kiwa ein Berechnungstool für die Erstellung der Ökologischen Nachhaltigkeitsinformation für häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe nach der Normenreihe EN 16510-x:2022 entwickelt. Das Tool ist eine einfache Möglichkeit die Anforderung zu erfüllen.

Gemäß Anhang ZA der Normenreihe sind wir als RRF im Rahmen der Prüfberichtserstellung für ein Bauprodukt für die Kontrolle der ESI in Bezug auf Existenz und Vollständigkeit verantwortlich.

Für weitere Informationen bezüglich der ESI können Sie uns gerne kontaktieren.

Neue Normenreihe EN 16510-x:2022

Bereits vor mehr als 10 Jahren wurde die Überarbeitung der alten Normen für häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe beschlossen.

Aufgrund bürokratischer Hürden und der rechtlichen Anforderungen an harmonisierte Normen nach Bauproduktenverordnung hat sich die Veröffentlichung immer weiter verzögert. Neue Normen sollen den Stand der Technik berücksichtigen und folgende Vorgänger-Normen ersetzen:

Neu Ersetzt 
EN 16510-1:2022Allgemeine Anforderungen und PrüfverfahrenEN 16510-1:2018 aHäusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe – Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren
EN 16510-2-1:2022RaumheizerEN 13240:2001Raumheizer für feste Brennstoffe – Anforderungen und Prüfungen
EN 16510-2-2:2022Kamineinsätze einschließlich offener KamineEN 13229:2001Kamineinsätze einschließlich offener Kamine für feste Brennstoffe – Anforderungen und Prüfungen
EN 16510-2-3:2022HerdeEN 12815:2001Herde für feste Brennstoffe – Anforderungen und Prüfungen
EN 16510-2-4:2022Wohnraum-Heizkessel für feste Brennstoffe – Nennwärmeleistung bis 50 kWEN 12809:2001Heizkessel für feste Brennstoffe – Nennwärmeleistung bis 50 kW – Anforderungen und Prüfungen
EN 16510-2-5:202x bSpeicherfeuerstättenEN 15250:2007Speicherfeuerstätten für feste Brennstoffe – Anforderungen und Prüfverfahren
EN 16510-2-6:2022Mechanisch mit Pellets beschickte Raumheizer, Einsätze und HerdeEN 14785:2006Raumheizer zur Verfeuerung von Holzpellets – Anforderungen und Prüfverfahren

a 16510-1:2018 wurde nur für Messungen von PM, OGC und NOx verwendet

b Teil 2-5 ist noch nicht veröffentlicht

Über die Teile 2-1 bis 2-6 hinaus wird an einem Teil 2-7: „Kombination für Scheitholz und Pellets“ gearbeitet.

Die Normenreihe EN 16510-x Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe besteht aus mehreren Teilen. Teil 1 legt allgemeine Anforderungen an Geräte sowie die anzuwendenden Prüfverfahren fest. Die Teile 2 beschreiben gerätespezifische Anforderungen (wesentliche und beschreibende Merkmale) und definieren Angaben für die Leistungserklärung nach europäischer Bauproduktenverordnung. Alle Teile 2 sind in Verbindung mit Teil 1 anzuwenden. Der Anhang A (Prüfverfahren) der Teile 2 muss immer berücksichtigt werden.

Dazu wurden neue Anforderungen festgelegt. Nun wird gefordert, die Emissionen der Geräte zu messen und Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad sowie Energie-Effizienzklasse zu bestimmen. Außerdem wurden die Grenzwerte der Emissionen von PM, NOx, OGC und CO an die Anforderungen der Ökodesign-Verordnung (EU) 1185/2015 angepasst. Auch die Grenzwerte für den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad je Gerätetyp wurden an die Anforderungen nach der Ökodesign-Verordnung (EU) 1185/2015 angepasst. Im Rahmen der Sicherheitsprüfung sind weitere Abstände im Vergleich zu den Vorgänger-Normen verpflichtend zu messen. Für bestimmte Geräte ist eine Risikobewertung durchzuführen.

Bei Emissionsprüfungen für Scheitholzfeuerstätten sind drei Abbrände zur Berechnung des Mittelwerts der betreffenden Emission zu berücksichtigen, zwei müssen aufeinander folgen. Für alle anderen Brennstoffe sind bei der Emissionsprüfung zwei aufeinanderfolgende Abbrände zur Berechnung des Mittelwerts der betreffenden Emission zu berücksichtigen.

Zur Bestimmung der Effizienz bei Scheitholzfeuerstätten sind drei Abbrände für die Berechnung des Mittelwertes zu berücksichtigen, zwei müssen aufeinander folgen. Für alle anderen Brennstoffe sind bei der Effizienzprüfungen zwei aufeinanderfolgende Abbrände zur Berechnung des Mittelwerts zu berücksichtigen.

Mit Harmonisierung der Normenreihe wird die EN-PME-Methode nach EN 16510-1:2022 Anhang F für die Typprüfung verbindlich. Des Weiteren ändern sich Inhalt und Anforderungen des Anhang ZA wesentlich, sodass die Leistungserklärung entsprechend angepasst werden muss.

Verwendung historischer Daten

Die Sektorgruppe SG03/WG2 der benannten Prüfstellen für Raumheizgeräte für feste Brennstoffe hat die Anwendung der neuen Normen und weitere Verwendung von Prüfergebnissen aus früheren Prüfungen (historische Daten) diskutiert. Anhand der EN 13240 und EN 16510-2-1 wurde dies zum Verständnis präsentiert. Eine gemeinsame Position soll als genehmigter Leitfaden von GNB-CPR veröffentlicht werden. Die Erarbeitung separater Dokumente als Positionspapiere der SG03/WG2 zur Verwendung historischer Daten für andere Teile wie EN 14785 und EN 16510-2-6 wird zu einem späteren Zeitpunkt folgen werden.

Die Abschließende Bewertung, ob historische Daten aus einem bestehenden Typprüfbericht übernommen werden können, erfolgt individuell durch die notifizierten Stellen. Nach Genehmigung des Leitfadens werden wir Details zur Bewertung und Verwendung von historischen Daten veröffentlichen.

Aufgrund der hohen Nachfrage und des hohen administrativen Aufwands empfehlen wir, Neuprüfungen schon jetzt durchzuführen und Ihre Prüfberichte frühzeitig zu sichten.