Progetto Fuoco 2026

Auch in diesem Jahren freuen wir uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir vom 25. bis 27. Februar 2026 auf der Progetto Fuoco in Verona für Sie vor Ort sein werden.

Gerne besuchen wir Sie an Ihrem Stand oder vereinbaren mit Ihnen vorab einen Termin.

Für Terminabsprachen können Sie uns gerne telefonisch unter +49 (0) 208 60 70 41 0 oder per E-Mail unter info@rrf-online.eu kontaktieren.

Wir freuen uns auf den persönlichen Austausch mit Ihnen.

Marktüberwachung intensiviert Prüfungen – WPK-Audits gewinnen an Bedeutung

Die europäischen Marktüberwachungsbehörden führen im Rahmen des Projekts EEPLIANT4 derzeit verstärkt Kontrollen bei Festbrennstofffeuerstätten und Pelletöfen durch. Neben den Ökodesign-Anforderungen rückt insbesondere die EN 16510 in den Fokus, einschließlich detaillierten VorOrt‑Prüfungen in der Produktion.

Im Mittelpunkt stehen:

  • Technische Dokumentation, CE‑Erklärung und Typenschild
  • Leistungserklärungen (DoP) und Anleitungen
  • Typprüfberichte und AoP
  • Vollständige Nachweise der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK)
  • Praktische Umsetzung der WPK im laufenden Fertigungsprozess

Die neuen, umfassenden Einblicke in die Produktionsabläufe zeigen zunehmend Lücken in Dokumentation, Nachweisen und Konsistenz der Angaben.


Unser Angebot: WPK‑Audit für eine sichere Marktüberwachung

Unser Audit‑Angebot schafft eine verlässliche Grundlage für einen erfolgreichen Kontrollverlauf und bietet Unternehmen Klarheit, Nachweisfähigkeit und Struktur in allen relevanten Bereichen.

Audit‑Schwerpunkte:

  • Prüfung der werkseigenen Produktionskontrolle gemäß EN 16510
  • Analyse der Dokumentationsstruktur und Nachweislage
  • Bewertung der Prozessabläufe im Hinblick auf Marktüberwachungsanforderungen
  • Praxisorientierte Qualitätsprüfungen, z. B. Dichtigkeitsmessungen

Mit diesen Audits entsteht ein dokumentierter, transparenter und reproduzierbarer Stand, der den Anforderungen der Behörden entspricht und im Prüfprozess Sicherheit schafft.

Ein starkes Team für eine starke Branche – und die Zukunft im Blick! 

Am 09. November 2025 endete die Koexistenzphase der alten und neuen Prüfnormen, welche wir gemeinsam erfolgreich gemeistert haben. 

Nach intensiven Monaten voller Prüfungen, Evaluationen und unermüdlichem Einsatz können wir stolz sagen: Wir haben die Übergangsphase erfolgreich bewältigt – ein wichtiger Schritt auf unserem gemeinsamen Weg. 

Ein riesiges Dankeschön an unser großartiges Team: 
Im Büro haben Jacqueline, Kevin, Lisa, Niromia, Pascal, und Sven alles gegeben, um die Umstellung organisatorisch und technisch reibungslos zu gestalten. 
Auch im Labor haben Angel, Dogukan, Laslo, Simon und Thorsten eine herausragende Leistung vollbracht. Kein Prüfstand stand still, und jede Herausforderung wurde mit Engagement und Präzision gemeistert. 

Gemeinsam mit dem HKI konnten wir zudem die AoP-Lösung erarbeiten und weitere zwei Jahre Zeit bis November 2027 für die Branche erwirken – ein großer und wichtiger Erfolg für alle Beteiligten und Branchen. 

Nun beginnt ein neues Kapitel: Viele Prüfungen und Berichte nach EN 16510 stehen an. Wir freuen uns darauf, diesen Weg mit Ihnen aktiv zu gestalten und als verlässlicher Partner an Ihrer Seite zu stehen. 

Die Branche zeigt: Innovation, Bewegung und Zusammenarbeit treiben uns voran – und wir sind stolz, Teil davon zu sein. 

Ende der Koexistenzphase – So ist der aktuelle Stand

Wie Sie bereits mitbekommen haben, endet am 9. November 2025 die Koexistenphase für den Großteil der Normen für Kleinfeuerstätten. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch Bauprodukte auf Basis der Normenreihe EN 16510 in Verkehr gebracht werden.

Im Magazin “Die Rote” können Sie in einem interessanten Interview unserer Geschäftsführers Christian Droll Details über den aktuellen Stand der Koexistenzphase lesen.

Um den Übergang zu erleichtern, hat der HKI gemeinsam mit unserem Prüfstellenleiter, Sven Müller und dem techn. Kommissar der Europäischen Kommission eine Übergangsregelung entwickelt: der Leitfaden “ NB-CPR/SG03-WG2-25/11 „Guidance for a temporarily simplified transition of historical data“ der Sektorgruppe SG03 WG2“ bietet die Möglichkeit einen Leistungsbewertungsbericht, auf Basis der historischen Typprüfung, zu erstellen. Hersteller gewinnen somit Zeit, ihre Feuerstätten nach EN 16510 nachzuprüfen.

Die Nachfrage nach den Leistungsbewertungsbericht ist aktuell sehr hoch – wir bearbeiten alle Anträge auf Hochtouren, sodass Sie rechtzeitig zum Stichtag abgesichert sind.

Sollten Sie noch Bauprodukte haben, die noch auf den alten Normenstand basieren und einen Leistungsbewertungsbericht gemäß EN 16510 benötigen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Sie möchten mehr über das Interview von Herrn Droll erfahren? Hier ist der Link zum Beitrag: „Die Umstellung auf die EN 16510 ist eine Mammutaufgabe“ | Die Rote

Unsere Unterstützung für die Jugend-Basketballmannschaft

Wir freuen uns, unsere neue Partnerschaft mit einer Jugend-Basketballmannschaft aus Olpe bekanntzugeben. Als Unternehmen ist es uns ein wichtiges Anliegen, den Sport und die lokale Gemeinschaft zu unterstützen.

Durch unsere Spende konnte das Team mit neuen, professionellen Trikots ausgestattet werden, die den Zusammenhalt des Teams stärken und für ein einheitliches Auftreten sorgen. Die Mannschaft hat die Ausrüstung mit großer Freude entgegengenommen.

Wir sind stolz, einen Beitrag zur Förderung des Jugendbasketballs zu leisten und wünschen dem Team weiterhin viel Erfolg in der aktuellen Saison.

Logo European Commission

Übergangsregelung zur Koexistenzphase

Am 9. November 2025 endet die Koexistenzphase des Großteils der Normen für Kleinfeuerstätten, wodurch nur noch Bauprodukte auf Basis der Normenreihe EN 16510 in Verkehr gebracht werden können. Die Koexistenzphase betrifft die Normen EN 13240, EN 13229, EN 12815, EN 12809 und EN 14785.

Neben der Neuprüfung gemäß der Normenreihe EN 16510 erlaubt die europäische Bauproduktenverordnung (CPR) (EU) 305/2011 die Verwendung von historischen Daten für die Bewertung. Die Gruppe der notifizierten Stellen (GNB) hat ein horizontales Positionspapier zu diesem Thema angenommen (GNB NB-CPR/19/792r5). Darüber hinaus hat die Sektorgruppe SG03 WG2 Dokumente mit detaillierten Leitlinien zur Verwendung historischer Daten für diese Produkte ausgearbeitet.

Aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen über Evaluationen von historischen Daten und Neuprüfungen war zu erwarten, dass die notifizierten Stellen stark ausgelastet sind. Gleichzeitig ist ein Großteil der ehemals notifizierten Prüflabore noch nicht notifiziert oder es wird keine Notifizierung nach EN 16510 angestrebt. Von ehemals 46 Prüflaboren existieren aktuell lediglich 17. Zudem wurden viele der aktuell notifizierten Stellen erst sehr spät anerkannt. Das hat zur Folge, dass es für die verbliebenen Labore nahezu unmöglich ist, alle Prüfberichte vor Ablauf der Koexistenzphase fertigzustellen.

Um eine Lösung der Situation herbeizuführen, hat unser Prüfstellenleiter Sven Müller, als Chairman der Gruppe der europäischen notifizierten Stellen zusammen mit dem HKI eine praxisorientierte Übergangsregelung entwickelt. Dieser Vorschlag wurde intensiv mit dem Generaldirektorat der EU-Kommission (DG GROW) diskutiert.

Die Übergangsregelung soll die Hersteller dabei unterstützen, ihre Produkte auf die EN 16510-Reihe umzustellen. Diese Regelung ermöglicht es Herstellern auf Grundlage einer Leistungsbewertung (Assessment of Performance, kurz: „AoP“) einer notifizierten Stelle eine eigene Leistungserklärung (Declaration of Performance, kurz: „DoP“) gemäß der EN 16510-Reihe auszustellen.

Der AoP-Bericht ist für Hersteller ein neues Dokument im Zuge der Umstellung auf die EN 16510 Normenreihe. Er ist die Konformitätsaussage der notifizierten Stelle an den Hersteller auf Basis eines Prüfberichts gemäß EN 16510. Als Übergangsregelung wird ein befristeter AoP-Bericht erstellt, welcher auf den historischen Prüfbericht verweist. Auf Basis dieses befristeten AoP-Berichts und Ihren Herstellerunterlagen können Sie im Zeitraum der Übergangsregelung Ihre DoP erstellen. Es ist zwingend erforderlich, vor Ablauf der im AoP-Bericht genannten Frist einen vollständigen Typprüfbericht gemäß EN 16510 sowie eine unbefristete Leistungsbewertungsbericht (AoP-Bericht) zu erstellen. Hierdurch stehen Herstellern und notifizierten Stellen ein größerer Zeitraum, bis zum Ablauf der Befristung, zur Verfügung. Somit können noch ausstehende Entscheidungen (z.B. zum Thema Bewertung von Feuerstätten-Familien) bei der Erstellung der finalen EN-16510-Prüfberichte berücksichtigt werden. Die aktuellen Dokumente sehen eine Befristung bis zum 9. November 2027 vor.

World of Fireplaces 2025 – Ein voller Erfolg!

Auch dieses Jahr haben wir an der „World of Fireplaces“ in Leipzig teilgenommen.

Dabei konnten wir interessante Gespräche führen, neue Perspektiven gewinnen und inspirierende Begegnungen erleben.

Wir bedanken uns bei allen Interessenten, die auf unserem Stand vorbeigeschaut haben. Wir haben uns sehr über Ihren Besuch gefreut!

Viel Freude hatten wir mit allen Interessenten, die sich mit uns fachlich über Themen, wie z.B. die Zertifizierung von Abgasanlagen und die neue EN 16510 Normenreihe ausgetauscht haben.

Wir freuen uns, Sie auch im Jahr 2027 auf der „World of Fireplaces“ Messe wiederzusehen.

Fachvortrag zur neuen Bauproduktenverordnung – danke an den Fachverband Schornsteintechnik und die Firma Poll!

Unser Geschäftsführer Dennis Droll hatte die Gelegenheit, beim Fachverband Schornsteintechnik einen Vortrag über die Änderungen in der Bauproduktenverordnung zu halten. Besonders im Fokus standen die Neuerungen in den AV-Systemen 2+ und 3 sowie das neue System 3+.

Ein herzliches Dankeschön richten Dennis und Christian Droll an die Firma Poll für die Einladung nach Dörpen und die tolle Organisation. Der Austausch mit Fachleuten aus der Branche zeigt immer wieder, wie wichtig es ist, gemeinsam über neue Regelungen zu sprechen und Lösungen zu entwickeln.

Haben Sie Fragen oder Erfahrungen zu den aktuellen Änderungen? Sprechen Sie uns gerne an!

Die neue Bauproduktenverordnung, EN 16510 und historische Daten, Zertifizierung von Abgasanlagen… dies sind nur ein paar Themen, für die wir auf der WoF Rede und Antwort stehen.

Auch in diesem Jahr nehmen wir an der internationalen Fachmesse „WORLD OF FIREPLACES“ in Leipzig teil. Besuchen Sie uns an unserem Stand G62 vom 28.04.2025 bis 30.04.2025, wo wir Ihnen z.B. die aktuellen Anforderungen der DIN EN 16510 präsentieren und wertvolle Tipps rund um das Thema Feuerstätten geben.

Als Ansprechpartner steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.  

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein persönliches Gespräch per E-Mail an info@rrf-online.eu oder telefonisch unter +49 208 60 70 41 0.

Auch für Eintrittskarten können Sie uns gerne kontaktieren.

Wir freuen uns auf ihren Besuch.

„Wir müssen zusammenrücken“

Vom 24. bis 25. Oktober fand die Herbsttagung der EFA, unter dem Motto „Zukunft“, in Würzburg statt. Die RRF nahm in Vertretung von unseren Geschäftsführern Christian und Dennis Droll teil. Darüber hinaus hielt Christian Droll auf der Tagung zu dem Thema EN 16510 einen Vortrag.

Der Vorstandsvorsitzende der EFA, Uwe Striegler, eröffnete die Tagung. Überzeugt von einer gemeinsamen Zukunft für die Biomasse übergab er an Frau Claudia Schön vom TFZ in Straubing. Sie hielt einen Vortrag über die Messung von Real-Emissionen aus elf Einzelraumfeuerungen.

Darauf folgte Christian Droll mit seinem Vortrag über die Herausforderungen für die Branche durch die neue Norm EN 16510. Der Vortrag beinhaltete ein Update über den aktuellen Stand der neuen Norm sowie den Übergangszeitraum mit den bestehenden Normen, Erfahrungen und Rückmeldungen zum neuen Prüfverfahren und den Prüfberichten seitens der Prüfstellen. Zum Abschluss gab er einen Ausblick auf die neue Bauproduktenverordnung und damit verbundenen AV-Systeme insbesondere das neue System 3+. In den kommenden News wollen wir näher auf diese Themen eingehen.

Josef Bock, langjähriger Geschäftsstellenleiter der SHK-Niederlassung in Schweinfurt, berichtete aus seiner Arbeit für den Nachwuchs im Ofen- und Luftheizungsbau. Zuletzt gab Dr. Dominik Wildanger vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie seine Rede. In seinem Vortrag ging es um die Erkenntnisse zu modernen Messverfahren. Der darauffolgende Tag war für die Mitgliederversammlung und Diskussionen eingeplant. Der politische Berater der EFA, Dr. Johannes Gerstner kritisierte in seinem Vortrag, dass die immer noch ausstehende Gesetzgebung für Öfen – die 1. BImSchV – längst hätte verabschiedet werden müssen. Abschließend wurde vom Verband in Vertretung der stellvertretenden Vorsitzenden Ursula Gröbner ein Update zur Organisation des Verbands gegeben.

Die nächsten zwei wichtigen Branchentermine für die kommende Zeit sind der 28.11.2024, dort wird in Leipzig über die Novelle der 1. BImSchV diskutiert, und die nächste Fachtagung und Mitgliederversammlung, die am 15. und 16. Mai 2025, voraussichtlich in Erfurt, stattfindet.