Neue Anforderungen in Italien für die Zertifizierung von Wärmeerzeugern die mit brennbarer Biomasse betrieben werden

Mit dem 07.11.2017  trat die neue Verordnung n. 186, verabschiedet durch den Umweltminister in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsminister und dem Minister für Wirtschaft und Entwicklung, in Kraft.

Sie gilt für Kleinfeuerstätten und Kessel. welche mit Biomasse-Festbrennstoffen betrieben werden.

Die Verordnung stellt Anforderungen an die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten für Staub, OGC, NOx, CO und den Wirkungsgrad.

Dabei gibt es eine Staffelung in 5 Kategorien, welche in Sterne eingeteilt sind.

Die Anforderungen können Sie im Einzelnen der folgenden Tabelle entnehmen:

Feuerstättenart Staub

(mg/Nm³)

OGC

(mg/Nm³)

NOx

(mg/Nm³)

CO

(mg/Nm³)

N (%)
5-Sterne
Offene Kamine 25 35 100 650 85
Kamineinsätze 25 35 100 650 85
Raumheizer 25 35 100 650 85
Herde 25 35 100 650 85
Speicherfeuerstätten 25 35 100 650 85
Pelletfeuerstätten 15 10 100 250 88
Kessel 15 5 150 30 88
Pelletkessel 10 5 120 25 92
4-Sterne
Offene Kamine 30 70 160 1250 77
Kamineinsätze 30 70 160 1250 77
Raumheizer 30 70 160 1250 77
Herde 30 70 160 1250 77
Speicherfeuerstätten 30 70 160 1000 77
Pelletfeuerstätten 20 35 160 250 87
Kessel 20 10 150 200 87
Pelletkessel 15 10 130 100 91
3-Sterne
Offene Kamine 40 100 200 1500 75
Kamineinsätze 40 100 200 1500 75
Raumheizer 40 100 200 1500 75
Herde 40 100 200 1500 75
Speicherfeuerstätten 40 100 200 1250 75
Pelletfeuerstätten 30 50 200 364 85
Kessel 30 15 150 364 85
Pelletkessel 20 15 145 250 90
2-Sterne
Offene Kamine 75 150 200 2000 75
Kamineinsätze 75 150 200 2000 75
Raumheizer 75 150 200 2000 75
Herde 75 150 200 2000 75
Speicherfeuerstätten 75 150 200 2000 75
Pelletfeuerstätten 50 80 200 500 85
Kessel 60 30 200 500 80
Pelletkessel 40 20 200 300 90
Alle Feuerstätten unterhalb der Anforderungen von 2 Sternen sind in der 1-Sterne-Kategorie.

Die in der Tabelle angegebenen Werte beziehen sich auf 13 % O2.

Die Einhaltung der Grenzwerte ist durch ein Dokument, das sog. „Certificato Ambientale“ nachzuweisen. Die Ausstellung dieses Dokuments kann der Hersteller bei uns in Auftrag geben. Wir stellen das „Certificato Ambientale“ generell zweisprachig (Englisch-Italienisch) aus.

 

In Bezug auf die staatliche Förderung „Conto Termico 2.0“ gibt es ebenfalls eine neue Anforderung. Aufgrund dessen, dass mehrfach widersprüchliche Dokumente bei der zuständigen Stelle eingereicht wurden, wird nun ein offizielles Dokument des anerkannten Prüflabors gefordert, welches die Einhaltung der Grenzwerte für „Conto Termico 2.0“ bestätigt. Auch diesen sog. „Rapporto Sintetico“ können die Hersteller bei uns in zweisprachiger (Englisch-Italienisch) Ausfertigung in Auftrag geben.

Selbstverständlich ist die RRF sowohl für die Prüfung gem. der o. g. Verordnung als auch für „Conto Termico 2.0“ ein anerkanntes Prüflabor. Bei Fragen und Interesse können Sie gerne Ihren persönlichen Kontakt oder einen unserer Mitarbeiter ansprechen.